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Namensänderung nach Heirat im Ausland ?! (Gelesen: 2.295 mal)
augensternchen
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung nach Heirat im Ausland ?!
17.03.2006 um 15:13:56
 
Hallo an alle,

ich habe letztes Jahr im Kosovo geheiratet, seit November 05 ist mein Mann nun in Deutschland und unsere Ehe ist hier registriert.

Worum es mir heute geht, ist : ich möchte den Nachnamen meines Ehemannes anzunehmen. Der Standesbeamte hatte seine Dokumente so vorbereitet, dass wir jeweils unseren Geburtsnamen in der Ehe weiterführen. Wir haben es dann ersteinmal so belassen, da andere Probleme wg FZF in Vordergrund standen. Nun möchte meinen Nachnamen ändern und frage euch ob das in Deutschland gemacht werden kann  Fragezeichen  Wie hoch wären die Gebühren hierfür ?

Ich habe die serb.-montenegrinische Staatsangehörigkeit. Mein Einbürgerungsantrag läuft z. Zt und ich werde voraussichtlich im August 06 eingebürgert.


Vielen Dank im Voraus.
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augensternchen
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.03.2006 um 09:53:58
 
Kann mir wirklich niemand etwas zu meiner Frage sagen ???
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.03.2006 um 10:03:08
 
Normalerweise geht das auf dem Standesamt und wird nach der Eheschliessung, bzw. Annerkennung der Eheschliessung gemacht.
Haben das auch noch vor uns, aber in dem Fall wird es erst gemacht, wenn die Ehefrau eingereist ist.
Ich weis nicht wie es bei euch ist, ob man das nachträglich noch machen kann.
Ruf doch einfach mal bei eurem zuständigen Standesamt an, die sollten dir das sagen können.

Liebe Grüße Tuyet
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.03.2006 um 10:15:56
 
Hi

sorry fürs Nichtsehen Zwinkernd

Ging in den hochgeistigen Ergüssen des letzten Wochenendes unter Zwinkernd

Art. 10 Abs.2 Ziffer 2 EGBGB : http://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

Die Erklärung ist jederzeit möglich bei und nach der Eheschließung .

Voraussetzung ist die öffentliche Beglaubigung der Erklärung.

Wenn ihr ein FamBuch angelegt habt, geht das beim Wohnsitzstandesamt, ansonsten wird die Erklärung beim Standesamt I in Berlin wirksam Zwinkernd

Allerdings müßt ihr selbst klären, ob der serbisch-m.  Staat die Erklärung akzeptiert Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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