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Mutter von ausländischer Ehefrau (Gelesen: 5.843 mal)
tommym2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mutter von ausländischer Ehefrau
17.03.2006 um 23:50:53
 
Hallo Forum!


Ich bin ein Deutscher Student und mit einer Peruanerin verheiratet.
Sie vermisst ihre Mutter sehr und weint oft den ganzen Abend lang.
(Vater hat sie keinen und ist Einzelkind)
Nun wollte ich gern wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, ihre Mutter auch auf Dauer nach Deutschland kommen lassen zu können.
Ich hoffe auf positive Antwort.

Vielen Dank!

Tommy
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nichen
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Hakuna Matata


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.03.2006 um 01:06:48
 
Hi,
max. 3 Monaten mit Besuchervisum. danach kann deine Freundin ja nach Peru fahren bis zu 6 Monaten. zusammen 9 monaten im Jahr.

Grüß
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 18.03.2006 um 01:29:14
 
tommym2 schrieb am 17.03.2006 um 23:50:53:
Nun wollte ich gern wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, ihre Mutter auch auf Dauer nach Deutschland kommen lassen zu können.


Hi,
der Nachzug von Eltern zu erwachsenen Kindern ist ausländer-
rechltich nicht vorgesehen. Wäre allenfalls auf der Grundlage
des § 36 AufenthG möglich, vorliegend sehe ich da allerdings keine
Chance.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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tommym2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.03.2006 um 16:38:36
 
danke für Eure Antworten.
Das mit den 3 Monaten hier und 6 Moanten da klingt nur gut, lässt sich aber nicht durchführen. Einerseits sind dafür die Kosten zu hoch, andererseits geht meine Frau ja arbeiten, da kann sie nicht 6 Monate weg sein.
Ich habe gehört, dass laut EU-Recht auch Eltern zu erwachsenen Kinder nachziehen können - auch wenn sie Drittstaaten angehören - wenn der Uniosbürger Unterhalt gewährt. Allerdings weiss ich nicht, ob das dann nur in anderen EU Ländern bzw. in Dtld nur für Unionsbürger, die nicht Deutsche sind überhaupt gilt (keine Ahnung, kann ja sein dass EU-Recht da nicht greift, ich kenn mich nicht damit aus). Weiss auch nicht, ob das stimmt, und wenn ja welcher Paragraph wovon das sein mag...

Vielleicht weiss da ja jemand von Euch mehr...

Danke
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Daddy
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Antwort #4 - 18.03.2006 um 17:55:13
 
Stichwort Inländerdiskriminierung ...

Ein Deutscher kann sich in Deutschland in den seltensten Fällen auf EU-Recht berufen ... wird vielleicht deutlicher wenn du im Thema EU-Recht einige Threads durchliest ...

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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tommym2
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Antwort #5 - 18.03.2006 um 18:35:28
 
Ich bin's nochmal.

Also, erstmal danke für die Antworten.
Zum einen Punkt, dass ein Nachzug zu volljährigne Kindern im Gesetz nicht vergesehen ist, finde ich - entschuldigt meine Direktheit - eine Sauerei!!
Wozu haben wir denn ein Grundgesetz? Ist das alles Heuchelei, wenn da vom Schutz der Familie die Rede ist? Und Familie sind nunmal nicht nur zwei Personen die geheiratet haben (das ist ein Ehgepaar), un auch nicht nur die bieden plus eventuelle Kinder, zur Familie gehören auch die Eltern, egal wie alt ma selbst ist.
Klar, man kann nicht allen nen AT geben, die noch irgendwie zur Familie gehören (Tanten, Cousins, Neffen, Großcousins, ...), aber die unmittelbaren Verwandten in auf- und absteigender Linie (Kinder und Eltern) sind doch wohl auf jeden Fall nicht per Zwang zu trennen! Ich finde das eine Frechheit.
Geht nicht gegen Euch, Mitarbeiter der ABHs, eher gegen die Gesetzeslage.

Zum zweiten, dass man sich als Deutscher in Deutschland nicht auf das EU-Recht berufen darf. Ist doch auch komisch, denn das wäre ja wie oben gesagt wurde eine Diskriminierung von Inländern. Gibt's denn nicht sowas wie ein Diskriminierungsverbot?
Bin wie gesagt kein Anwalt oder Richter, deshalb kenn ich nicht dessen Wortlaut...

Vielleicht habt Ihr ja dazu noch ein paar Hinweise.

Danke!
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Daddy
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Antwort #6 - 18.03.2006 um 19:19:14
 
tommym2 schrieb am 18.03.2006 um 18:35:28:
Zum einen Punkt, dass ein Nachzug zu volljährigne Kindern im Gesetz nicht vergesehen ist, finde ich - entschuldigt meine Direktheit - eine Sauerei!!
Wozu haben wir denn ein Grundgesetz? Ist das alles Heuchelei, wenn da vom Schutz der Familie die Rede ist? Und Familie sind nunmal nicht nur zwei Personen die geheiratet haben (das ist ein Ehgepaar), un auch nicht nur die bieden plus eventuelle Kinder, zur Familie gehören auch die Eltern, egal wie alt ma selbst ist.
Klar, man kann nicht allen nen AT geben, die noch irgendwie zur Familie gehören (Tanten, Cousins, Neffen, Großcousins, ...), aber die unmittelbaren Verwandten in auf- und absteigender Linie (Kinder und Eltern) sind doch wohl auf jeden Fall nicht per Zwang zu trennen! Ich finde das eine Frechheit.
Geht nicht gegen Euch, Mitarbeiter der ABHs, eher gegen die Gesetzeslage.

Ok ... Dampf abgelassen und gut  Smiley Kann hier eh nicht geändert werden  Zwinkernd

tommym2 schrieb am 18.03.2006 um 18:35:28:
Zum zweiten, dass man sich als Deutscher in Deutschland nicht auf das EU-Recht berufen darf. Ist doch auch komisch, denn das wäre ja wie oben gesagt wurde eine Diskriminierung von Inländern. Gibt's denn nicht sowas wie ein Diskriminierungsverbot?

Gibt es ... ein EU-Staatsangehöriger darf nicht schlechter gestellt werden wie ein Inländer ... umgekehrt gibt's diese Regel nicht ...

Smileyhttp://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1139906190

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Daddy
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Saxonicus
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Antwort #7 - 18.03.2006 um 20:44:20
 
@ Tommym2

Letztendlich ist doch nur eine Kostenfrage. Wenn der LU und die Krankenversicherung des Nachziehenden gesichert ist, wird es wohl kaum problematisch sein. Schließlich kann es dem (deutschen) Staat nicht zugemutet werden, die anfallenden Kosten für die ganze (ausländische) Verwandschaft zu übernehmen.
Du solltest Dich mal über die Niederlassungsmöglichkeiten für Ausländer in anderen Staaten informieren. Die sind mit Sicherheit nicht freizügiger als in Deutschland.
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tommym2
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Antwort #8 - 19.03.2006 um 15:27:02
 
Das Kostendinges ist meines Erachtens nach nicht der Knackpunkt, da ja zum Beispiel auch im pben zitierten EU-Recht der Unionsbürger die Übernahme der Kosten sicherzustellen hat. Kann er dies nicht, so übernimmt jedenfalls nicht der Staat die Kosten, sondern das Aufenthaltsrecht erlischt. Es geht einfach darum, dass man nicht so viele Ausländer im Land haben will. Es gobt ne Unmenge an Ländern, wo's überhaupt kein Problem wäre mit der ganzen Familie eizuwandern.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 19.03.2006 um 18:37:49
 
tommym2 schrieb am 19.03.2006 um 15:27:02:
Es gobt ne Unmenge an Ländern, wo's überhaupt kein Problem wäre mit der ganzen Familie eizuwandern.


Wäre sehr freundlich von Dir, wenn Du da mal einige benennen würdest ?
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Ralf
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Antwort #10 - 19.03.2006 um 20:02:38
 
tommym2 schrieb am 19.03.2006 um 15:27:02:
mit der ganzen Familie eizuwandern.


Kommt wohl darauf an, wie man "Familie" eingrenzt. Hierzulande versteht man unter "Familie" im engeren Sinne den Ehepartner und die Kinder, nicht aber die übrige Verwandtschaft.

...  ... und so mancher wäre froh über einen möglichst großen Sicherheitsabstand zur Schwiegermutter.  grin

nixsag


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« Zuletzt geändert: 19.03.2006 um 20:15:39 von Ralf »  

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Antwort #11 - 20.03.2006 um 10:36:43
 
@ Saxonius Paraguay zum Beispiel, u.a.
@ Ralf Also für mich gehört meine Mutter zu meiner Familie, obwohl ich über 18 bin, aber anscheinend gehört die Mutter meiner Frau nicht mehr zur Familie meiner Frau. Logisch, ist ja nur ne Frau, Frauen brachen nicht so große Familien, die sind froh wennse nen Mann haben - und Kinder kriegen könn'se auch.
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tommym2
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Antwort #12 - 20.03.2006 um 10:43:06
 
Nachschlag:
Nach obiger Rechtsauffassung hat eine Oma, deren Mann schon verstorben ist (nicht neu verheiratet), mit auschließlich bereits erwachsenen Kindern und ner Unmenge an Enkelkindern (ja, sowas soll's wohl noch gegen, irgendwo) GAR KEINE Familie!!
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Antwort #13 - 20.03.2006 um 11:50:20
 
Ok Dampf abgelassen und gut ist Zwinkernd

Die Info hatte Dir Mick schon gegeben:

Zitat:
der Nachzug von Eltern zu erwachsenen Kindern ist ausländer-
rechltich nicht vorgesehen. Wäre allenfalls auf der Grundlage 
des § 36 AufenthG möglich, vorliegend sehe ich da allerdings keine
Chance.


Da wäre als "Einstiegsvoraussetzung" folgendes zu sagen:

- Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte

- erforderlich .

Dazu kommen die bereits angesprochenen Kosten, will sagen sonstigen Erteilungsvoraussetzungen:

- Sicherstellung des Lebensunterhaltes

- ausreichender Krankenversicherungsschutz.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #14 - 20.03.2006 um 12:07:36
 
Das mit Lebensunterhalt und Krankenversicherung ist nicht das Problem, können Unterhalt gewähren, und wollen ja auch nicht ne unbefristete AE, kann ruhig sein, dass die immer verlängert werden muss, unter Nachweis der weitergehenden Fähigkeit, für Unterhalt u. Krankenversicherung aufzukommen.

Also wär ich damit schon super zufrieden!

Aber was ist eine außergewöhnliche Härte? Juristen haben da ja immer strenge Defs, während für mich da offensichtliche eine solche vorliegt.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich meine wir wollen ja auch keinen ungerechtfertigten Vorteil aus etwas schlagen, die beiden wollen sich halt nur regelmäßig sehen können, ist doch nicht so schwer nachzuvollziehen, oder?
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