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Scheidung und Unterhalt im Ausland ????? (Gelesen: 5.539 mal)
Mick
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Antwort #15 - 14.03.2006 um 20:11:21
 
Zitat:
Lies sie doch einfach nicht, das soll helfen.


Tschaui
DonCamillo

Hi,
habe mir nochmal Deine letzten Postings angeschaut. Sehe
kaum was sachliches, sondern in der Regel neben der Spur
des Boards. Ändere Dein Verhalten bitte zügig. Zur noch-
maligen Kenntnis: Wir speichern IP-Adressen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Reni
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Antwort #16 - 14.03.2006 um 20:19:18
 
Elisa71 schrieb am 14.03.2006 um 17:37:17:
@ Reni

Ja Du hast es verstanden mein durcheinander Laut lachend

Genau so ist das bei ihm ! Weiß Du vielleicht wo er sich da hinwenden kann, machen das auch deutsche Anwälte ? Oder bleibt ihm nix anderes übrig als hinzufliegen???  unentschlossen



Da sie in Griechenland ist und er auch kein Deutscher, müsste die Scheidung wohl dort stattfinden. Ich könnte mir zwar vorstellen, dass man in D einen Anwalt findet, der sich mit griechischem Familienrecht auskennt - eventuell einen Griechen, mal unter Anwaltssuchservice googlen - aber ich könnte mir vorstellen, dass es vielleicht billiger wäre, einmal hinzufliegen, das ganze einem Anwalt in die Hand zu geben und den machen zu lassen. Vielleicht ließe sich ja eine Ratenzahlung vereinbaren - aber da müsste dein Freund dann mal durch.
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ronny
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Antwort #17 - 14.03.2006 um 20:29:59
 
Zitat:
Da sie in Griechenland ist und er auch kein Deutscher, müsste die Scheidung wohl dort stattfinden.


Ne Reni,
das geht auch hier allerdings muß das Gericht dann griechisches Recht (vermutlich) anwenden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Reni
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Antwort #18 - 14.03.2006 um 20:36:14
 
Prinzipiell hast du recht, Ronny - weißt du, ob das griechische Recht das akzeptiert?
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ronny
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Antwort #19 - 14.03.2006 um 20:44:08
 
Muß ich nachlesen Zwinkernd
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Antwort #20 - 15.03.2006 um 09:38:24
 
Zitat:
Muß ich nachlesen


Done Zwinkernd

Griechisches Recht:

Art. 323 und 905 ZPO:

Ausländische Entscheidungen zur Scheidung die in einem Mitgliedsstaat der EU ergangen sind werden aufgrund Brüssel II Verordnung (müßte jetzt IIa heißen Zwinkernd ) ohne weitere Förmlichkeit anerkannt.


Danach dürfte er den Schedidungsantrag bei einem deutschen Gericht einreichen können, welches dann aufgrund der IPR Regelungen gehalten ist, die Anwendung griechischen Scheidungs(folgen)rechts auf seine Vereinbarkeit mit dem deutschen ordre public hin zu prüfen hat.

Kommt es zur Scheidung in Deutschland nach griechischem Recht, wovon ich aufgrund der Art. 14 und 17 EGBGB ausgehe, wird die vereinbarte Vertragsstrefe wohl zu zahlen sein (IMHO) da sie nicht dem ordre public (Art. 6 EGBGB ) widerspricht. Ob und wie es zu Unterhaltszahungen kommen wird, wird ein Anwalt wissen.

Aber immerhin wird das Verfahren hier anhängig gemacht werden können. Anwaltliche Hilfe sollte deswegen auf alle Fälle in Anspruch genommen werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Elisa71
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Antwort #21 - 15.03.2006 um 10:28:45
 
Ihr seid super !!!!! Durchgedreht Vielen liebe Dank für die Hilfe .......

Hoffe das wir (er) das schafft ... halt Euch auf dem Laufenden was passiert, könnte ja Leúte geben die das hier vielleicht interessiert oder denen es mal genauso geht.....

Nochmal danke für Eure Mühe !!!
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Antwort #22 - 15.03.2006 um 10:38:25
 
Zitat:
Nochmal danke für Eure Mühe !!!


Kein Problem und wenns ein Feedback gibt gerne wieder hier dranhängen Zwinkernd
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Antwort #23 - 15.03.2006 um 23:25:15
 
Zitat:
@ DonCamillo,
hab zwar gesehen, dass du neu hier bist, aber deine Beiträge fangen jetzt schon an zu nerven, sorry für die Offenheit, mit solchen Kommentaren bringst du die Fragesteller kein Stück weiter.

Ich bin mir nicht so sicher, daß er wirklich neu ist...

Abu
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Abu
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Antwort #24 - 15.03.2006 um 23:30:15
 
Mick schrieb am 14.03.2006 um 20:11:21:
Zur noch-
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Hi Mick,

hatte bei meinem letzten Posting noch nicht gesehen, daß Du den gleichen Gedanken hattest...

Abu
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