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Scheidung und Unterhalt im Ausland ????? (Gelesen: 5.528 mal)
Elisa71
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Die Welt gehört uns allen....


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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14.03.2006 um 17:05:28
 
Hallo !

Ich habe eine Frage , die ziemlich kompliziert ist aber ich versuchs trotzdem mal zu erklären und hoffe jemand zu finden der sich etwas damit auskennt....

Mein Freund ist Grieche und lebt jetzt seit 9 Jahren hier in Deutschland. Er ist immer noch verheiratet ,mit einer Frau die in Griechenland lebt , seine Tochter lebt bei ihr.

Da sie nach türkischem Gesetz ( sie ist Türkin) geheiratet haben, hat er bei der Hochzeit einen Vertrag unterschrieben das er ihr im Falle einer Scheidung eine "Abfindung" zahlt in Höhe von 10.000 Euro.

Das heißt wenn er die Scheidung will ist Geld fällig , es sei denn sie will die Scheidung auch, dann muß er nichts zahlen. Aber sie will natürlich nicht sonst ist das Geld ja weg.

Da er kein Geld hat ist dies aber nicht möglich , und sie weigert sich seit neun Jahren *unglaublich aber wahr*  Ärgerlich

Nun meine Fragen:

Ist die Ehe nicht irgendwann automatisch geschieden? Die leben doch schon seit neun Jahren in Trennung.

Wenn er sich scheiden läßt wird der Unterhalt für das Kind nach Deutschem Recht berechnet? Das Kind lebt doch im Ausland!

Kann er sich auch von Deutschland aus Scheiden lassen , oder muß er extra hinfliegen?

Ich hoffe ich konnte das durcheinander etwas erklären .....

Was für ein Chaos.. Schockiert/Erstaunt

Vielleicht hat ja jemand Ahnung oder kennt sich mit so etwas aus ... Ich danke Euch für Antworten  Smiley



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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.03.2006 um 17:09:33
 
Sorry,

aber das ist doch mal ein toller Mann:
zahlt kein Unterhalt für Frsau und Kind und schickt seine neue Freundin
fragen.  Laut lachend

Den willst Du heiraten ?  Laut lachend


musste sein !  Zwinkernd

DonCamillo

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Elisa71
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Antwort #2 - 14.03.2006 um 17:15:55
 
Wir wollen nicht heiraten, und er weiß auch nicht das ich das frage, ohje der wäre bestimmt nicht begeistert, ach ja und Unterhalt zahlt er , aber nur für sein Kind, denn seine Frau geht arbeiten. Und wenn sie sich nicht scheiden läßt ist sie selber Schuld!!!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2006 um 17:17:28
 
Schuld woran ?   hä?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.03.2006 um 17:22:29
 
@ DonCamillo,
hab zwar gesehen, dass du neu hier bist, aber deine Beiträge fangen jetzt schon an zu nerven, sorry für die Offenheit, mit solchen Kommentaren bringst du die Fragesteller kein Stück weiter.

@Elisa71
ich kenn mich mit türkisch/griechischem Scheidungsrecht nicht aus, aber spontan würden mir Begriffe wie "Sittenwidrigkeit" einer solchen Abfindungsklausel einfallen - so eine Klausel wäre zumindest im deutschen Scheidungsrecht (wenn wie in dem Fall der Mann nie in der Lage wäre, diese Summe zu zahlen) mit ziemlicher Sicherheit unwirksam.

Die nächste Frage wäre natürlich, was passiert, wenn er sich scheiden lässt und die "Abfindung" nicht zahlt. Kann die Frau in Griechenland darauf klagen und hätte so eine Entscheidung eine Auswirkung für Deutschland...


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Elisa71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.03.2006 um 17:22:39
 
Na das sie sich seit 9 Jahren nicht scheiden läßt, denn dann blieb ihm ja nichts anderes übrig als Geld zu zahlen .

Sorry ich bin selber eine Frau aber ich hasse Frauen die ständig nach Unterhalt schreien, und zwei gesunde Hände zum arbeiten haben nicht krank sind oder zu alt.......

Ich jedenfalls würde keinen Pfennig wollen außer natürlich für die Kinder, aber ich bin Frau genug um für mich selbst zu sorgen......anstatt zu jammern
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.03.2006 um 17:25:48
 
Zitat:
@ DonCamillo,
hab zwar gesehen, dass du neu hier bist, aber deine Beiträge fangen jetzt schon an zu nerven, sorry für die Offenheit, mit solchen Kommentaren bringst du die Fragesteller kein Stück weiter.


Lies sie doch einfach nicht, das soll helfen.


Tschaui
DonCamillo
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Elisa71
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Antwort #7 - 14.03.2006 um 17:27:25
 
@sunnysunshine

Ja er hat sich jetzt schon überlegt es einfach vielleicht drauf ankommen zu lassen und sich scheiden zu lassen wenn er diese hohe Summe nicht hat was ja auch nachweisbar ist, hat ein einfachen Job, das die eigentlich nix machen können.

Oder er müßte monatliche Raten zahlen....
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Reni
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Antwort #8 - 14.03.2006 um 17:31:31
 
Zitat:
@

@Elisa71
ich kenn mich mit türkisch/griechischem Scheidungsrecht nicht aus, aber spontan würden mir Begriffe wie "Sittenwidrigkeit" einer solchen Abfindungsklausel einfallen - so eine Klausel wäre zumindest im deutschen Scheidungsrecht (wenn wie in dem Fall der Mann nie in der Lage wäre, diese Summe zu zahlen) mit ziemlicher Sicherheit unwirksam.

Die nächste Frage wäre natürlich, was passiert, wenn er sich scheiden lässt und die "Abfindung" nicht zahlt. Kann die Frau in Griechenland darauf klagen und hätte so eine Entscheidung eine Auswirkung für Deutschland...




Sunny, da ist wohl die Rechtslage etwas anders. Wenn ich mich nicht irre - und die Angabe, dass er nach dem Recht der türkischen Minderheit in Griechenland geheiratet hat, so zutrifft - ist das eine Abfindung aus dem islamischen Recht, sprich, der Teil der Morgengabe, der bei Scheidung zu zahlen ist. Dies wird von deutschen Gerichten als Ersatz für nachehelichen Unterhalt klassifiziert, ist also auch hier schon von Gerichten zugesprochen worden - auch in höheren Beträgen als 10.000 euro. Also mit Sittenwidrigkeit kommt er da nicht weit, und ich gehe davon aus, dass es auch für die Scheidung in GR eine spezielle Regelung für die türkische Minderheit gibt, womit dann bei der Scheidung gemäß dem Ehevertrag ein vollstreckbarer Titel zustande kommen könnte.

Ist eher dem Grundprinzip nach, daher ohne Beleg, aber ich wollte diesen Aspekt einbringen, um keine falschen Hoffnungen entstehen zu lassen.
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Elisa71
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Antwort #9 - 14.03.2006 um 17:37:17
 
@ Reni

Ja Du hast es verstanden mein durcheinander Laut lachend

Genau so ist das bei ihm ! Weiß Du vielleicht wo er sich da hinwenden kann, machen das auch deutsche Anwälte ? Oder bleibt ihm nix anderes übrig als hinzufliegen???  unentschlossen
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 14.03.2006 um 17:38:01
 
hi Reni Zwinkernd

deswegen hatte ich mich ja auch auf das deutsche Scheidungsrecht und eine mögliche Unwirksamkeit einer solchen Klausel bezogen, wie schon oben geschrieben, kenn ich mich mit türkisch-griechischem Scheidungsrecht ned aus (das deutsche ist schon kompliziert genug Zwinkernd )


Zitat:
womit dann bei der Scheidung gemäß dem Ehevertrag ein vollstreckbarer Titel zustande kommen könnte.


könnte der Titel dann aber auch in Deutschland vollstreckt werden?

sunnysunshine Zwinkernd
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Reni
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Antwort #11 - 14.03.2006 um 17:41:44
 
Sunny, wenn ich sehe, dass du eine Morgengabe vor einem deutschen Gericht einklagen kannst, dürfte der entsprechenden Anerkennung eines solchen Titels im üblichen Verfahren für ausländische Forderungstitel nicht unbedingt etwas entgegenstehen.
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Antwort #12 - 14.03.2006 um 19:40:18
 
Hi

die Scheidung richtet sich vorliegend allein nach dem Ehewirkungsstatut Art. 17 iVm Art. 14 EGBGB. Daraus folgt, dass ein deutsches Gericht wohl die Scheidung (einschl. der Folgen ) solange nach dem gemeinsamen Heimatrecht bzw. nach griechisch-türkischem Recht regeln würde, wie die Regelungen nicht dem deutschen ordre public widersprechen würden. Und dass eine vereinbarte Morgengabe dem deutschen ordre public widersprechen würde, kann ich zwar nicht abschließend belegbar behaupten, glaube es jedoch eher nicht.

Sinn und Zweck der Morgengabe ist die finanzielle Regelung der Versorgung der Ex-Ehefrau und damit für ihn wohl kaum umgehbar. Ich glaube auch nicht, dass er bei Anwendung deutschen Scheidungsfolgenrechts wesentlich besser bei wech käme.

Allerdings, so meine private Erfahrung mit dem Kulturkreis, wird eine Scheidung auch  unter Hinweis auf diese vorgeschobene Ablösesumme gerne vermieden, um nicht neu heiraten zu müssen.  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 14.03.2006 um 19:53:08
 
Danke für Deine Info Ronny . Meinst Du weil er nicht wieder heiraten will ... Zwinkernd

Nee nee ihn nervt das einfach langsam .Bis jetzt hat es ihm nichts ausgemacht, konnte gut damit leben , hat gehofft sie willigt irgendwann ein ,aber er hat sie halt irgendwie immer noch am "Bein" .

Wir hatten auch andere Probleme und eine Scheidung war einfach nicht wichtig....denn es ging ja auch so ....aber er ist älter geworden, und hat einfach keine Lust mehr will ne klare Sache ..... Aber die Frau ist echt krank , ich kenn die ja die ist echt abgedreht. Hab auch schon mal mit ihr telefoniert.... nach so langer Zeit sollte man doch einsichtig sein aber DIE nicht....

Eine Schande für alle Frauen echt!!!!

Er meinte wenn ich das Geld heutzutage hätte würde ich es ihr sofort geben damit ich sie endlich los bin.
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ronny
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Antwort #14 - 14.03.2006 um 20:09:36
 
Hi,

Zitat:
Meinst Du weil er nicht wieder heiraten will ...

so etwa Zwinkernd

Das sind halt private Erfahrungen aus dem nähren Bekanntenkreis.

Die eigentliche Info wird ihm evtl. auch das Scheidungsgricht oder ein Scheidungsanwalt besser erläutern können als ich. Ich glaube jedoch, dass er um die "Ablösesumme" nicht so einfach herum kommen wird, weil das gemeinsame Recht auch bei Scheidungen vorrangig anzuwenden ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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