ioanna schrieb am 14.03.2006 um 15:44:32:Meine Mutter (Ausländerin aus Rumänien) ist seit März 2002 mit einem Deutschen verheiratet. Wann kann sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen
Beantragen kann sie dies frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt und wenn die Ehe mit einem Deutschen seit 2 Jahren bestand.
Zitat:/bekommen?
... kann sie die Einbürgerung, wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen.
Zitat:... bezieht jetzt ALG II.
Meiner Mutter wurde gesagt "solange er Arbeitslos ist, kann sie die dt. Staatsangehörigkeit vergessen". Stimmt das?
Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 9
StAG ist, dass der Lebensunterhalt duerhaft aus eigenen Mitteln bestritten werden kann, was im Falle des Bezugs von ALG II nicht der Fall ist.
Zitat:Dazu noch Eheprobleme, was würde passieren wenn sie jetzt, nach vier jahre Ehe, sich scheiden lässt?
Dann kann man die vorzeiteige Einbürgerung nach § 9 vergessen und muss wie alle anderen warten, bis man die 8 Jahre Aufenthalt zusammen hat (7 Jahre bei Vorliegen einer Bescheinigung über Intergrationskurs)
Das doppelte Posting habe ich gelöscht.