Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5
Thema versenden Drucken
AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachweis (Gelesen: 22.403 mal)
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #15 - 15.03.2006 um 09:32:05
 
Boehm schrieb am 15.03.2006 um 09:09:36:
Da ich Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht habe gehe ich davon aus dass dies bald geklärt wird.

wegen so einer lapalie ?
respekt ! ! !
du scheinst ja zeit zu haben, wenn du so auf prinzipien rumreitest
aber das ist ja dein gutes recht
macht dich allerdings nicht wirklich zum beliebtesten "kunden" der ABH und sie sind alle sicher immer "sehr erfreut", wenn du das büro betrittst Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Boehm
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #16 - 15.03.2006 um 09:32:43
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 09:26:46:
aber Boehm muss das nicht nachweisen, sondern seine ausländische ehefrau
und schon passt es Zwinkernd


Können manche hier nicht lesen die AB will MEINEN Mietvertrag und Einkommensnachweis.
Als Ehefrau hat man einen RECHTSANSPRUCH auf AE ohne Mietvertrag oder Einkommensnachweis. Das verlangen solcher Dokumente zur Entscheidungsfindung ist Willkür.
Zum Seitenanfang
  
26657499  
IP gespeichert
 
Boehm
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #17 - 15.03.2006 um 09:34:10
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 09:32:05:
wegen so einer lapalie ?
respekt ! ! !
du scheinst ja zeit zu haben, wenn du so auf prinzipien rumreitest
aber das ist ja dein gutes recht
macht dich allerdings nicht wirklich zum beliebtesten "kunden" der ABH und sie sind alle sicher immer "sehr erfreut", wenn du das büro betrittst Zwinkernd


Ich musste das klären damit zukünftige Ehepartner dem Recht entsprechend behandelt werden. Der Jahrelange Missbrauch muss beendet werden.
Zum Seitenanfang
  
26657499  
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #18 - 15.03.2006 um 09:48:36
 
Boehm schrieb am 15.03.2006 um 09:32:43:
Können manche hier nicht lesen die AB will MEINEN Mietvertrag und Einkommensnachweis.
Als Ehefrau hat man einen RECHTSANSPRUCH auf AE ohne Mietvertrag oder Einkommensnachweis. Das verlangen solcher Dokumente zur Entscheidungsfindung ist Willkür.


das wird wohl daran liegen, dass deine frau keinen mietvertrag und einkommensnachweis besitzt

wunder dich dann nur nicht, wenn deine frau ohne die vorlage der unterlagen nur eine AE von einem jahr kriegt
denn ohne vorlage dieser nachweise wird sie wohl ewig keine niederlassungserlaubnis kriegen

viel spass weiterhin bei der prinzipien-reiterei
du machst das schon
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Boehm
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #19 - 15.03.2006 um 09:57:37
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 09:48:36:
das wird wohl daran liegen, dass deine frau keinen mietvertrag und einkommensnachweis besitzt

wunder dich dann nur nicht, wenn deine frau ohne die vorlage der unterlagen nur eine AE von einem jahr kriegt
denn ohne vorlage dieser nachweise wird sie wohl ewig keine niederlassungserlaubnis kriegen

viel spass weiterhin bei der prinzipien-reiterei
du machst das schon


Der der Visumgrund eine dauerhafte Ehe ist darf der Zeitraum nicht gekürtzt werden wegen unrelevanter Gründe.
Zum Seitenanfang
  
26657499  
IP gespeichert
 
Neuromancer
Junior Top-Member
**
Offline


Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


Beiträge: 290
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #20 - 15.03.2006 um 11:59:36
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 09:26:46:
aber Boehm muss das nicht nachweisen, sondern seine ausländische ehefrau
und schon passt es Zwinkernd


Wie soll sie das machen, vom Ehemann ohne dessen Einverständnis die Lohnabrechnung "Mopsen" , damit der 82er passt ?? Das gäbe dann wohl nen schönen Ehekrach  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist Geil!&&W zhisni nje wsje tak prosto !&&Skype u. voipbuster -> binatneuro
Homepage 319810567 binatneuro  
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #21 - 15.03.2006 um 12:51:16
 
Neuromancer schrieb am 15.03.2006 um 11:59:36:
Wie soll sie das machen, vom Ehemann ohne dessen Einverständnis die Lohnabrechnung "Mopsen" , damit der 82er passt ?? Das gäbe dann wohl nen schönen Ehekrach  Zwinkernd


stimmt - der riesen-ehekrach wäre bei Boehm sicherlich vorprogrammiert

aber es geht ja auch beim § 82 aufenthg ums prinzip  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Neuromancer
Junior Top-Member
**
Offline


Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


Beiträge: 290
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #22 - 15.03.2006 um 14:10:37
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 12:51:16:
stimmt - der riesen-ehekrach wäre bei Boehm sicherlich vorprogrammiert

aber es geht ja auch beim § 82 aufenthg ums prinzip  Zwinkernd


Ok. auf die Gefahr hin  :stein kann ich Bloehms Prinzip in gewisser Weise nachvollziehen. Lassen wir die Dauer der AE mal außen vor.
Im Prinzip ist es doch so, "Antragssteller" liest Aufenth.ges. § 28 denkt o.k. ich bin im Recht. Dann kommt von der Behörde der Hammer u. Antragssteller muß enttäuscht feststellen das Recht haben u. Recht bekommen zwei grundverschiedene Dinge sind. Griesgrämig
Nicht gerade sehr Vertrauensfördernd in die Gesetzgebung oder ?  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist Geil!&&W zhisni nje wsje tak prosto !&&Skype u. voipbuster -> binatneuro
Homepage 319810567 binatneuro  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #23 - 15.03.2006 um 14:20:34
 
Zitat:
in gewisser Weise nachvollziehen


OK Zwinkernd

Zitat:
Nicht gerade sehr Vertrauensfördernd in die Gesetzgebung oder ? 


Auch noch OK Zwinkernd

Zitat:
Mache Leute hier und im AB Lahr sollten mal das getzt lesen.


Halte ich persönlich von einem Newbie für ne Frechheit  Ärgerlich

Vor allem wenn der Versuch unternommen wird das vernünftig zu erklären.

Es langt halt ned unreflektierte Meinung aus dem User-Forum nachzuplappern und diese dann auch noch vehement als Gegebenheiten hinzustellen Zwinkernd

OK?

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #24 - 15.03.2006 um 15:35:59
 
Neuromancer schrieb am 15.03.2006 um 14:10:37:
Dann kommt von der Behörde der Hammer u. Antragssteller muß enttäuscht feststellen das Recht haben u. Recht bekommen zwei grundverschiedene Dinge sind. Griesgrämig

aber diese weisheit ist ja nun nicht neu und dürfte allgemein bekannt sein (nicht nur im ausländerrecht)
außerdem ist der antragsteller nicht Boehm sondern seine frau

das war dann wohl mein letztes statement zu diesem thema
ist nämlich müßig

Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Boehm
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #25 - 15.03.2006 um 15:50:58
 
Ich hätte denen ja alles vorlegen können aber sogar die Ausweisung meiner Frau um ein normales Visumverfahren anzufangen war ja im Gespräch bei denen.
Wer sowas sagt ohne das wirklich schwerwiegende Gründe vorligen der hat einiges nicht Verstanden was Schutz der Ehe im GG bedeutet.
Zum Seitenanfang
  
26657499  
IP gespeichert
 
Santa
Junior Top-Member
**
Offline


Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #26 - 15.03.2006 um 16:46:10
 
Mal eine andere Frage: Was hat denn Deine Frau zu der ganzen Aktion gesagt? Hat sie verstanden, worum es da eigentlich überhaupt geht und warum es diesen ganzen Ärger gibt? Und stimmt sie Dir zu, dass Du "aus Prinzip" die Vorlage Deines Mietvertrages und der Lohnabrechnung etc. etc. gegenüber der AB erstmal grundweg verweigern solltest (bis es nicht mehr anders geht und Du letztendlich doch alles vorlegen mußt)? Weiß Deine Frau, dass die ABH die für sie in vielen wichtigen Dingen zuständige deutsche Behörde in den nächsten Jahren sein wird (zumindest bis zum eventuellen deutschen Pass)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Boehm
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #27 - 15.03.2006 um 17:18:01
 
Santa schrieb am 15.03.2006 um 16:46:10:
Mal eine andere Frage: Was hat denn Deine Frau zu der ganzen Aktion gesagt? Hat sie verstanden, worum es da eigentlich überhaupt geht und warum es diesen ganzen Ärger gibt? Und stimmt sie Dir zu, dass Du "aus Prinzip" die Vorlage Deines Mietvertrages und der Lohnabrechnung etc. etc. gegenüber der AB erstmal grundweg verweigern solltest (bis es nicht mehr anders geht und Du letztendlich doch alles vorlegen mußt)? Weiß Deine Frau, dass die ABH die für sie in vielen wichtigen Dingen zuständige deutsche Behörde in den nächsten Jahren sein wird (zumindest bis zum eventuellen deutschen Pass)?


Mache mir keine Sorgen das das AB mich zukünftig Querstellt wenn der Oberbürgermeister sich auf meine Seite stellt. (Was noch nicht geschehen ist)
Zum Seitenanfang
  
26657499  
IP gespeichert
 
Neuromancer
Junior Top-Member
**
Offline


Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


Beiträge: 290
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #28 - 15.03.2006 um 17:51:32
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 15:35:59:
aber diese weisheit ist ja nun nicht neu und dürfte allgemein bekannt sein (nicht nur im ausländerrecht)


Schon klar, aber rechtfertigt diese Weisheit, solche Dinge zum Standard zu machen, der Umkehrschluß wäre im Extremfall ja, das der Bürger sich auch einem Sch... um Gesetze kümmern muß, er bekommt es ja vorgemacht  Laut lachend

Zitat:
außerdem ist der antragsteller nicht Boehm sondern seine frau


o.k. Treffer  Zwinkernd

Zitat:
ist nämlich müßig


Seh ich nicht ganz so, wie gesagt, man sollte immer Beide Seiten des Tisches sehen. Wenn einem ein Recht versagt wird darf man sich darüber ja wohl noch Ärgern. Ob Boehms Wortwahl im Board oder Vorgehen in der Sache letztendlich zum gewünschten Erfolg führen ... :nix


BTW, über den Wert eines Einkommensnachweises ließe sich auch trefflich Streiten, in der heutigen Zeit kann es einen in freier Wildbahn(Wirtschaft) ganz fix von Heute auf Morgen aus dem Job katapultieren. Von daher ist solch ein Zettelchen doch eher zur Rectalhygiene geeignet als das es irgendeine Aussagekraft besäße  Laut lachend

nix für ungut
neuro ...
Zum Seitenanfang
  

Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist Geil!&&W zhisni nje wsje tak prosto !&&Skype u. voipbuster -> binatneuro
Homepage 319810567 binatneuro  
IP gespeichert
 
edge
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 165

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE Ehefrau nur mit Mietvertrag,Einkommensnachw
Antwort #29 - 15.03.2006 um 21:08:03
 
Mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde schießt man letztlich mit Kanonenkugeln auf Spatzen.  Es ist jedem verständlich, dass die Vorlage von solch persönlichen Daten kritisch ist. Was wäre denn dein gewünschtes Verhalten Herr Boehm? Eine Erteilung ohne jegliche Prüfung ?
Zudem sollte man Bedenken, dass die Sachbearbeiter ihren Job machen und kein Interesse daran haben, dich persönlich zu beleidigen.

Was schützt Artikel 6 GG ? Die Ehe ! Ist davon die Rede, deine Frau auszuweisen, nur weil die Unterlagen nicht beigebracht werden? Oder geht es nicht vielleicht darum, dass man für einen längeren Zeitraum als ein Jahr erteilen möchte, dazu aber eben etwas ausführlicher prüft.

Was bedeutet denn der Verweis auf das Visaverfahren? Ist deine Frau ohne Visum eingereist ?

Wenn das der Fall ist, gehört die Einreise mit richtigem Visum zu den Erteilungsvoraussetzungen des § 5. Das richtige Visum wäre hier ja eins zur FZF. Ich verstehe das Posting so, als ob gar keine Visum vorliegt, die Ehefrau also visafrei einreisen darf. Rechtsfolge : Die Aufenthaltserlaubnis KANN trotzdem erteilt werden, wenn ein Anspruch vorliegt.

Die LEute dort wollen also eine positive Entscheidung treffen. Um diese zu untermauern, prüft man eben auch den Antrag, unter anderem was ausreichenden WOhnraum angeht. Die Alternative wäre ja ne Zustimmung ohne Prüfung. Und trotz der Tatsache, dass man hier, obwohl das Visum das falsche war (Annahme), positiv entscheiden will, bekommt man ne Beschwerde beim Oberbürgermeister. Echt toll.

Und du hast recht, die machen das mit den positiven Entscheidungen bestimmt schon länger so.

Im Übrigen verstehe ich den Eingriff in Art 6 hier nicht. Wo ist denn die Antragsstellerin gehindert, die Ehe zu führen ?

Natürlich steht nirgendwo im Gesetz, das der Mietvertrag vorgelegt werden muss.  So etwas steht in Verwaltungsvorschriften und Anwendungshinweisen und ist zur Prüfung des Wohnraumes ja durchaus notwendig. Was ist die Alternative.

Ich möchte Niemanden beschuldigen und dieses Forum hat bestimmt auch die Funktion mal richtig Dampf loszuwerden. Also lieber Boehm, bitte nicht falsch verstehen, aber ich glaube, deine Reaktion solltest du nochmal überdenken.

PS.: Aus welchen Land kommt deine Frau ? Macht nämlich beim Verzicht aufs Visaverfahren auch noch mal Unterschiede

Zum Seitenanfang
  

Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema