Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat und Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.490 mal)
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat und Aufenthaltstitel
09.03.2006 um 20:23:54
 
Hallo, ich studiere und habe unbefristete Ag (als judischer Flüchtling seit 6 Jahren in der BRD); meine Freundin studiert und hat befristete Aufenthaltserlaubnis; wir haben ein Kind (1J) zusammen. Nach etwas längerer Papierbeschaffung heiraten wir bald und stehen jetzt im Unwissen, auf welches Aufenthaltstitel sie recht hat und was wir als erstes nach der Heirat machen müssen? Bekommt sie jetzt auch eine Arbeitserlaubnis? Wird das ganze als Familiennachzug zu Ausländern angesehen?

Ich würde mich sehr auf Ihre Ratschläge freuen.

Vielen Dank Smiley

PS: wir arbeiten beide auf Basis und ich bekomme Bafög
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und Aufenthaltstitel
Antwort #1 - 09.03.2006 um 20:45:17
 
IgRa schrieb am 09.03.2006 um 20:23:54:
Bekommt sie jetzt auch eine Arbeitserlaubnis? Wird das ganze als Familiennachzug zu Ausländern angesehen?


Hi,
geht nach der Eheschließung zur ABH und fragt nach der Möglichkeit,
die AE in eine solche zur Familienzusammenführung "umzudeuten".
Sollte nach dem, was Du schilderst, gehen. Sie wird arbeitsrechtlich
die gleichen Rechte erhalten wie Du. Also "Jede Erwerbstätigkeit ge-
stattet".
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und Aufenthaltstitel
Antwort #2 - 09.03.2006 um 20:56:44
 
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!  Smiley

Ich hätte noch eine Frage:

Ist das richtig, dass ich einen Antrag stellen kann, dass die Aufenthaltserlaubnis meines Kindes an meine geknüpft werden kann? Und welche Vorteile bring das für das Kind?
Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und Aufenthaltstitel
Antwort #3 - 09.03.2006 um 20:58:52
 
Mick schrieb am 09.03.2006 um 20:45:17:
Hi,
geht nach der Eheschließung zur ABH und fragt nach der Möglichkeit,
die AE in eine solche zur Familienzusammenführung "umzudeuten".
Sollte nach dem, was Du schilderst, gehen. Sie wird arbeitsrechtlich
die gleichen Rechte erhalten wie Du. Also "Jede Erwerbstätigkeit ge-
stattet".


Und sorry, noch eine Frage: spielt bei der AE-vergabe eine Rolle, dass ich nicht vollzeit arbeite und nur Bafög bekomme?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und Aufenthaltstitel
Antwort #4 - 09.03.2006 um 21:56:41
 
Hi,
da Du als jüdischer Flüchtling ein Daueraufenthaltsrecht hast,
sehe ich keine Probleme. Der Status, als Familienmitglied von
Dir da zu sein, ist natürlich besser, da der Studentenstatus
grundsätzlich ein vorübergehender ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und Aufenthaltstitel
Antwort #5 - 12.04.2006 um 22:01:06
 
Hallo, besteht die Möglichkeit, dass man als Sicherung des Lebensunterhalts eine Verpflichtungserklärung vorzeigt? Vielen Dank

PS: Und ich habe noch gelesen, dass man den Zweck des Aufenthaltes (z.B. Ausbildung auf Familiennachzug) nicht ohne weiteres ändern dürfe. Stimmt das? oder gibt es Ausnahmen?
Fällt man als jüdischer Flüchtling unter §§ 22, 23 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 des AG?

Sorry für viele Fragen!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema