F
Zitat:Und wie bitte soll das geschehen
A Heiratsurkunde (versehen mit einer Apostille) mitnehmen, beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen, zum D Konsulat damit marschieren, checken obs OK ist
F
Zitat:Wieso ist eine Heirat von zwei Rumänen in Rumänien eine internationale Eheschließung
A auch eine in R zwischen R geschlossene Ehe, die im Ausland gelebt werden soll und die eine
FZF Visum benötigt, kann (denke ich) mit einer international gültigen / anerkannten Urkunde "besiegelt" werden - wenn das gleich geschieht ist es einfacher
F
Zitat:Wieso ist § 11 relevant??
A
Zitat:30.1 Anspruch auf Ehegattennachzug
30.1.1 In den Fällen, die in Absatz 1 genannt sind, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Jedoch finden die §§ 5, 11 und 29 Abs. 1 bis 3 und 5 Anwendung, sofern nicht einzelne Vorschriften besonders ausgeschlossen worden sind.
F
Zitat:Nein, der Rechtsanspruch besteht nur in bestimmten Fällen, vgl. § 30 Abs. 1 Nr. 1-4
AufenthG A
Zitat:Ich bin Ausläder (Rumäner) und habe eine Niederlassungerlaubnis (bin seit 6 Jahre in Deutschland).
Zitat:§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer 1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
F
Zitat:Dann kann man auch weniger Fehler machen
F: welche Fehler meinst du?