Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nach der Trennung (Gelesen: 1.385 mal)
Roslyn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach der Trennung
07.03.2006 um 11:45:30
 
Hallo!

Ich bin eine Ausländerin, 5 jahre verheiratet mit einer Deutsche und will von ihm trennen. ich weiss es nicht wie. Ich bin einfach zu abhängig von ihm. Seitdem ich in Deutschland gekommen bin vor der Heirat, wohnte ich schon immer bei ihm. 

Ich habe mein Studium schon absoviert aber habe momentan  noch kein Job. Ich habe schon lange versucht, aber noch nicht geklappt. Ich suche ja nur in meine Stadt und Umgebung.

Meine Frage sind :
- Ich habe schon unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Darf ich noch hier bleiben nach der Trennung oder evtl. Scheidung? Was ist wenn man arbeitslos?

Vielen Dank im Voraus

Grüß,

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach der Trennung
Antwort #1 - 07.03.2006 um 12:14:07
 
Hallo,

da du bereits im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bist, kannst du auch nach der Trennung oder Scheidung bleiben.. is halt unbefristet.

Da ändert auch die Arbeitslosigkeit nichts dran.

Gruß,

Zkai
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach der Trennung
Antwort #2 - 07.03.2006 um 12:43:54
 
Zkai schrieb am 07.03.2006 um 12:14:07:
Hallo,

da du bereits im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bist, kannst du auch nach der Trennung oder Scheidung bleiben.. is halt unbefristet.

Da ändert auch die Arbeitslosigkeit nichts dran.

Gruß,

Zkai


stimmt - dir kann nix passieren
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Roslyn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach der Trennung
Antwort #3 - 07.03.2006 um 13:28:37
 
Was passiert mit dem Aufenthaltserlaubnis wenn ich Deutschland fur einige Zeit verlasse? Gibt es maximale Zeit ?

Grüß,

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach der Trennung
Antwort #4 - 07.03.2006 um 13:39:14
 
Roslyn schrieb am 07.03.2006 um 13:28:37:
Was passiert mit dem Aufenthaltserlaubnis wenn ich Deutschland fur einige Zeit verlasse? Gibt es maximale Zeit ?

Vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 6 +7 AufenthG:
Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; ...

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

...

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

...


Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema