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Grosse Liebe-Trennung-Katastrophen (Gelesen: 1.380 mal)
Siebenbuerger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.03.2006 um 07:41:26
 
Hallo

ich hoffe jemand kann mir hier helfen,ich habe eine Ausländische Frau geheiratet

im februar sind es 3 Jahre die wir Verheiratet sind.Bevor wir geheiratet haben,

waren wir 2 jahre ein paar ich bin halt immer wieder zu ihr nach Rumänien

wo ich auch herkomme gefahren und sie is auch zu mir nach deutschland gekommen,naja wir kennen uns eigentlich sehr lange weil ich oft bei

Verwandten in dem Dorf war wo sie herstammt.So nun zur Heirat am anfang war

auch alles toll sie war 18 und ich 24,sie hatte keine ahnung wie das leben in deutschland so is und ausser mir kannte sie niemanden hier,doch nach etwa 2,5 jahren ging alles nur noch schief sie hat mich betrogen mehremale und ich hab ihr immer wieder vergeben,doch dann hatte ich die nase voll und wir haben uns getrennt,jetzt sind wir 1/2 jahr getrennt sie hat nen job und lebt bei ihrem

freund,doch nun sind 3 jahre Ehe vorbei und ich fürchte ich muss bald mit ihr

zur ABH um ihre AE zu verlängern,aber ich glaube ich mache einen Riesen fehler

wenn ich die ABH anlüge und sage das wir immer noch zusammen leben,aber ich möchte auch nicht das sie ausgewiesen wird weil sie nach Rumänien nicht mehr kann Ihre Familie hat sie verstossen und dort kommt sie allein nicht zurecht,ich

habe noch oft kontakt mit ihr und helfe ihr wenn sie probleme hat weil ich mir ständig sorgen um sie mache auch nachdem wir uns getrennt haben,leider weis ich nicht was ich tun soll weil ich nicht mit dem gesetz in konflikt treten möchte aber auch meine frau will ich nicht im stich lassen.Auf unterstutzüng von meiner Familie kann ich nicht rechnen weil sie alle meine Frau hassen,weshalb ich mich immer mehr von meiner familie distanziere,ein freund hat mir geraten zu einem anwalt zu gehn und mich beraten zu lassen was ich wohl auch tun werde aber ich habe grosse angst das meine frau abgeschoben wird oder so.Kann mir vieleicht einer nen tipp geben wie es mit der rechts lage so aussieht ich habe schon viele beiträge hier gelesen aber noch keinen der so recht zu meiner situation passt.


MFG

Siebenbuerger
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Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.03.2006 um 07:57:11
 
Ich würde die Ausländerbehörde auf gar keinen Fall anlügen. Du machst Dich damit strafbar. Und da sie ja offenbar auch bereits bei ihrem neuen Freund wohnt, würde ja zusätzlich auch die Gefahr bestehen, dass diese Lüge rauskommt.

Außerdem hat sie bereits nach 2 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn sie selber für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Da sie nach Deiner Schilderung arbeitet, ist das ja offenbar der Fall. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass ihr Aufenthalt in Deutschland gefährdet ist.
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 07:58:27
 
Moin,

ausgehend davon das du Deutscher bist, würde deine Frau gem. § 31 AufenthG ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft 2 Jahre rechtmässig im Bundesgebiet bestanden hat.

Falls dem so ist, würde die AE auch so verlängert werden.

Von falschen Erklärungen gegenüber der ABH kann in jedem Fall nur abgeraten werden, egal ob die Fristen erfüllt sind oder nicht.
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Siebenbuerger
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.03.2006 um 10:03:43
 
Vielen dank das hat mir sehr geholfen ich wusste echt nicht was ich machen soll

ich hatte schon Total schwarz gesehn weil die meisten bekannten mir dazu geraten haben meine frau abzuschiessen und es ihr heimzuzahlen,doch mir liegt sehr viel daran das es ihr gut geht auch wenn wir nicht mehr zusammen leben können.Ich bedanke mich sehr bei euch.

Mfg

Siebenbuerger
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