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Dürfen und Können wir, oder nicht??? :-( (Gelesen: 2.081 mal)
Frankie1968
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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05.03.2006 um 03:04:13
 
Hallo zusammen!

Ersteinmal Glückwunsch zu Eurer wirklich guten Gemeinschaft hier!!!

Nun unser Problem:

Meine Verlobte ist seit 3 Jahren mittels eines Studentenvisums in Deutschland und studiert hier! Sie ist Peruanerin.
Wir haben uns vor 1 1/2 Jahren kennen- und lieben gelernt. Vor fast genau einem Jahr verlobten wir uns dann. Ansich eine wundervolle Sache, wir sind auch wirklich glücklich miteinander.

Da wir noch immer getrennt voneinander in leben, wurde unser Wunsch nach wirklicher Zweisamkeit immer grösser und wir beabsichtigen nun zu heiraten. Unser erster Besuch beim Standesamt zwecks Information über die nötigen Schritte und vor allem über die benötigten Unterlagen liegt nun schon knapp 3 Monate zurück. Wir haben in dieser Zeit einen wahren Spiessrutenlauf zwischen Behörden, Konsulaten und Botschaften hinter uns gebracht. Bei unserem letzten Besuch im Standesamt wurden dann wieder neue Unterlagen (übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde durch die Deutsche Botschaft in Lima/Peru) verlangt, da ihre Geburtsurkunde natürlich nur auf Spanisch vorlag. Hiervon hörten wir jetzt erst zum ersten Mal. Vorher wurde nie ein Wort über dieses immer wieder von uns vorgelegte Dokument verloren. Und dies ist nur ein Beispiel für die Schikanen, die wir erlebt haben bei den deutschen Behörden. Davon können ja viele hier wirklich ein Lied singen........
Nun zu unserem Problem:
Wegen dieses gesamten Hick-Hacks mit den Behörden haben wir uns nun entschlossen, in Dänemark zu heiraten, wie ja viele hier auch. Leider ist es so, daß ich (Frank) seit längerer Zeit ALG2 beziehe und meine zukünftige Frau nach unserer Hochzeit wohl ebenfalls ALG bzw. Sozialhilfe wird beziehen müssen, wenn sie diese denn überhaupt bekommt. Hier sind alle von uns gesammelten Informationen sehr widersprüchlich. Und hier genau liegt ja die Falle. Wird sie trotz unserer Heirat anschliessend ausgewiesen werden können, weil sie öffentliche Leistungen beziehen muss? Noch kann ich mit meinem ALG2 ihren Lebensunterhalt nicht allein finanzieren. Hinzu muss erwähnt werden, daß ihre Tante, die seinerzeit die für das Studentenvisum erforderliche Garantie zurückgezogen hat, sie seit ein paar Monaten nicht mehr unterstützt. Es ist seit ca. 6 Monaten so, daß ich sie mit meinem wenigen Geld unterstütze, ohne Schwarzarbeit und dgl. Wir haben eine wirklich harte Zeit hinter uns und noch immer vor uns, finanziell gesehen. Aber das hat unsere Liebe zueinander umso mehr gestärkt.
Patricia kann sich schon für das jetzt beginnende neue Semester nicht mehr neu einschreiben, aus Kostengründen. Somit wird sie ihren Visumsgrund (bis Juli wegen Studiums) sicherlich auch bald verlieren. Ich bin verschuldet, daher finde ich so schnell jetzt keinen Arbeitsplatz.

Auch wenn es sich nicht so anhört, wir möchten heiraten, weil wir uns wirklich sehr lieben. Wir wollen auch keine Sozialschmarotzer sein, wir wollen einfach nur einen Start in unser gemeinsames Leben, wie es jedem Deutschen, der mit einer Deutschen verheiratet ist, ja auch gewährt wird, wenn nötig.

Was meint Ihr, wird die Ausländerbehörde sie trotz Heirat mit mir ausweisen, weil wir beide öffentliche Leistungen, für die ich ja auch jahrelang hier in Deutschland eingezahlt habe, beantragen bzw. ersteinmal weiter beziehen müssen? Würde ihr überhaupt ALG zustehen? Wie würde es aussehen, wenn wir doch die Papiere abwarten und versuchen, hier in Deutschland zu heiraten (Oberlandesgericht, Ausländerbehörde)?? Bitte helft uns, wir sind wirklich schon ganz kirre bei der Flut von Informationen, Gerüchten und Gesetze.

Für alle Zweifler sei angemerkt, daß man sich einfach nicht aussuchen kann, in wen man sich verliebt. Und das auch finanziell schlecht gestellte Menschen sich verlieben und um Ihre Zweisamkeit kämpfen wollen und können. Dies nur, weil ich mal einen dummen Kommentar von einem Gast in einem anderen Forum gelesen habe, der ein solches Paar wie wir es sind als Sozialschmarotzer betitelt hat.

Wir möchten uns schon jetzt ganz herzlich für Eure Hilfe und Antworten bedanken und wünschen Euch alles Liebe.

Gruß

Frank und Patricia
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.03.2006 um 03:39:56
 
Zitat:
Wird sie trotz unserer Heirat anschliessend ausgewiesen werden können, weil sie öffentliche Leistungen beziehen muss?

Nein wird sie nicht. Ihr könnt ruhig in Dänemark heiraten, anschliessend bei der Ausländerbehörde die Erteilung eines neuen Aufenthaltserlaubisses gemäß §28 Aufenthaltsgesetz und §39 Aufenthaltsverordnung beantragen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Frankie1968
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.03.2006 um 13:56:55
 
Hallo Arkha!

Das hört sich ja schon gut an, hoffentlich wird es auch wirklich so gehandhabtt.

Wir danken für die schnelle Antwort und hoffen auf weitere von den Usern und Fachleuten hier.

Es grüssen....

Frank und Patricia
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Marco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #3 - 05.03.2006 um 22:22:51
 
Von daher könntet Ihr auch hier in Deutschland heiraten.

Es kommt halt darauf an, wie schnell ihr mit den Papieren seid.

Nach einer Heirat mit Dir (ich gehe davon aus, Du bist Deutscher) hat sie einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft führt. Da ändert - bei Deutschen - auch ALG 2 nichts dran.

Gruß

Marco
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Frankie1968
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.03.2006 um 22:36:39
 
Hallo Marco!

Vielen Dank für Deine Stellungnahme. Wir werden dennoch wohl in Dänemark heiraten müssen, wenn wir das Geld zusammenbekommen, das dafür benötigt wird. Ganz billig ist das ja nicht und irgendwie möchte ich schon, daß es auch etwas besonderes zumindest für meine zukünftige Frau wird. Würden wir hier in Deutschland heiraten, so wäre das zeitlich bis zum Ablauf ihres Visums wohl nicht mehr zu schaffen, da die gesamten Unterlagen dann vom Standesamt weiter an das OLG geschickt werden. Ein Anruf meinerseits dort bezgl der Bearbeitungsdauer ergab, daß diese zwischen 1 Monat und 2 Jahren!!!!! liegen wird, wobei eher 2 Jahre zu veranschlagen wären. Soviel zu Schikane sogar am Telefon.....

MfG

Frank und Patricia
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 06.03.2006 um 18:43:05
 
Hallo Frankie1968,

ihr solltet auf jeden Fall darauf achten, dass die Aufenthaltserlaubnis Deiner Verlobten zum Zeitpunkt der Ausreise nach Dänemark noch gültig ist.
Denn auch wenn sie, wie Du schreibst, noch bis Juli gültig ist, kann es sein, dass die AE erlischt, wenn Deine Verlobte nicht mehr immatrikuliert ist.
Bitte lest Euch die Auflagen zur Aufenthaltserlaubnis genau durch, denn eine Einreise mit erloschener AE ist unerlaubt.

L. G.
Janey
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.03.2006 um 20:54:13
 
Zitat:
Was meint Ihr, wird die Ausländerbehörde sie trotz Heirat mit mir ausweisen, weil wir beide öffentliche Leistungen, für die ich ja auch jahrelang hier in Deutschland eingezahlt habe, beantragen bzw. ersteinmal weiter beziehen müssen?


Frank, wenn du deutscher Staatsangehöriger bist, dann ist ALG 2 überhaupt kein Problem, weil ausländische Ehepartner Deutscher Bürger bekommen die Aufenthaltserlaubnis zur Wahrnehmung der ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängig von der finanziellen Lage bzw. Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenem Einkommen. Nur wenn du kein Deutscher bist, greifen § 27, § 29 und § 30 Aufenthaltsgesetz ein und da könnte es Schwierigkeiten geben insofern dort auch ein "27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II oder XII" vorgesehen ist (kannst du nachlesen hier ab Seite 120).

Zitat:
Patricia kann sich schon für das jetzt beginnende neue Semester nicht mehr neu einschreiben, aus Kostengründen. Somit wird sie ihren Visumsgrund (bis Juli wegen Studiums) sicherlich auch bald verlieren.

Das ist sehr schlecht und sollte auf alle Fälle vermieden werden!
Um so mehr, da sie als Ehefrau eines Deutschen und Studentin nach der Eheschliessung mehr Möglichkeiten hätte (uneingeschränktes "Arbeits- bzw. Jobrecht" oder BAföG bzw. Studentenkredit von der KAfW - kannst du hier nachschauen), ihr Studium zu finanzieren und beenden.

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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Frankie1968
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.03.2006 um 22:58:29
 
Hallo zusammen!

Nochmals vielen lieben Dank für Eure Postings und Eure Hilfe!

Wir haben es nun geschafft, das Geld für ein weiteres Semester aufzubringen und der Betrag ist bereits an die Uni überwiesen. Allerdings sind wir damit 3 Wochen zu spät und wir müssen morgen persönlich versuchen, daß meine Verlobte nicht exmatrikuliert wird und für ein weiteres Semester angenommen wird. Dann hätten wir wenigstens Zeit gewonnen um die Papiere trotz aller Hindernisse noch zu beschaffen und vielleicht doch noch irgendwie in Deutschland zu heiraten.

Ihr alle habt uns etwas gegeben, was unbezahlbar ist : HOFFNUNG

Dafür danken wir Euch von ganzem Herzen!!! Mehr, als wir hier ausdrücken können.

Es grüssen......

Frank und Patricia
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