also erstmal danke dass so ein forum überhaupt existiert, es hat mir schon geholfen
dann sorry dass bei mir gestern die emotionene / ängste ein bisschen hoch kamen. ist immer so im leben esgibt was ist und es gibt was wir glauben ist und dass beide gleich sind ist nicht einfach.
also heute ist meine situation:
- ich bin alg2 bezieher, habe meine frau im ausland geheiratet, sie hat einen visum /FZF bekommen und ist jetzt zu mir eingereist. wir waren bei der ab und es wurde uns gesagt wir werden angeschrieben (wann? warum?). also warten wir geduldig (in der AB ist der beamte auch ein mensch, vielleicht hat er es schwierig und aus x gründen kann er nicht die
AE so schnell geben). IM SCHLIMMSTEN Fall warten wir geduldig 3 monate (ablauf des visums ) und kriegen dann die
AE. letzendlich KANN meine frau eine
AE nicht verweigert werden, auchg wenn ich alg2 bezieher bin.
nun meine fragen wieder:
- (es nervtich weiss habe ich schon mehrmals gefragt): ausser foto + stempel + akte legen + warten bis andere bedient sind. was kann die
AE verzögern? (okay vielleicht bin ich ungeduldig). was heisst daten erfassen? und
AZR?
- 3monate warten : das heisst also der beamte kommt nach einer gewisse bearbeitungszeit zum ergebnis (1 woche? 2? 1 monat? ) und dann denkt er: fall neila: jetzt konnte ich neila und seiner frau anschreiben. tja mache ich einfach nicht ist in mein ermessen, lass sie ein bisschen hängen, werden sowieso alg2 beantragen, eigentlich sind die gesetze quatsch, diese faule arbeitslose sollte man eigentlich verbieten ausländerinnen zu heiraten das würde deren faulheit hindern und was weiss ich (okay nochmal meine emotionen)
-hartz4: soll ich einen neuen thema "alg2 und ausländische frau im forum öffnen"? also die fragen: darf meine frau als ausländerin auch alg2 beantragen?
- kann ich schon zur ARGE und es sagen: meine frau ist seit dem und dem tag hier und wir warten auf
AE, aalso haben wir uns angemeldet. gelten die alg2 bezüge rückwirkend ab tag der anmeldung oder erst ab tag der erteilung einer Arbeitserlaubnis? (ich glaube eher ab tag der erteilung einer arbeitserlaubnis)
-wer erteilt die Arbeitserlaubnis? AB? arbeitsamt? ARGE? nach erhalt der
AE? wie lange dauert es?
danke für eventuelle antworten
zu meine verteidigung sage ich: dies und das haben bewirkt dass ich alg2 beziueher bin und ich habe die absicht zu arbeiten und meine frau hilft mir psyschich in diesem hinsicht aber heutzutage muss ich jeden cent umdrehen weil es nicht viel ist und werde natürlich geduldig warten auf
AE und Arbeitserlaubnis aber ich frage mich natürlich ob ich nicht was machen könnte damit es schneller geht
-übrigens: solange sie keine
AE hat und wir alg2 nicht beantragt haben hat sie kein versicherungsschutz. Gott bewahre mich vor katastrophen falls sie einen unfall hat. das werde ich nicht bezahlen können. hat also die AB nicht irgendwie die pflicht zu helfen so eine lücke zu schliessen? (okay ich bin schon ein paar jahre auf dieser welt und habe schon verstanden was "pflicht" und "gesetze" und "gerechtigkeit" soll = breites thema, nicht hier zu behandeln)
danke+ schönen tag an allen
neila
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