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eheschliessung in marokko (Gelesen: 4.185 mal)
leonie fabienne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag eheschliessung in marokko
06.03.2006 um 21:01:15
 
hallo Smiley ich bin neu hier...sicherlich wurde diese frage schon 1000 mal gestellt..
was benötige ich alles für eine hochzeitmit meinem freund in marokko?
ich bin studentin und beziehe bafög...er jobbt gelegenlich in marokko... nun wolen wir heiraten, aber da er kein besuchervisum hier bekommt, fliege ich nun nach marokko und wir heiraten dort...

meine fragen sind folgende...ich wäre sehr dankbar, wenn das jemand beantworten könnte, da ich zwar hier alles durchgelesen zu haben meine, aber aufrecht widersprüchliche antworten gestossen bin..

1. welche papiere benötige ich für die heirat in marokko? (pfz, meldebescheinigung, einkommensnachweis und steuererklärung bei studenten?, reisepass und heiratsfähigkeitszeugniss?)

2. kann man in deutschland, nachdem die ehe anerkannt wurde, eine gütertrennung machen?

3. darf mein mann nach der hochzeit in marokko sofort mit mir zurückfliegen?

4. dürfen wir überhaupt heiraten, wenn ich studentin bin? ich meine, wird das anerkannt, zwecks diesem inkommen, was man nachweisen muss?

bin dankbar für jede antowrt!!!!

Änderung:
Admin: ich hab mal die Formatierungen etwas verbessert u. die Fragen numeriert.
TIPP: nutze künftig erst die Vorschaufunktion.
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« Zuletzt geändert: 06.03.2006 um 21:16:19 von N/V »  
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.03.2006 um 22:58:50
 
leonie fabienne schrieb am 06.03.2006 um 21:01:15:
1. welche papiere benötige ich für die heirat in marokko? (pfz, meldebescheinigung, einkommensnachweis und steuererklärung bei studenten?, reisepass und heiratsfähigkeitszeugniss?)

guck http://www.rabat.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/Eheschlie_C3_9Fung__Maro...

Zitat:
2. kann man in deutschland, nachdem die ehe anerkannt wurde, eine gütertrennung machen?

Theoretisch kann man auch noch nach der Heirat einen entsprechenden Ehevertrag abschließen, praktisch sollte man das aber vorher regeln.  

Zitat:
3. darf mein mann nach der hochzeit in marokko sofort mit mir zurückfliegen?

Nein, dazu muß er erst ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen.
guck http://www.rabat.diplo.de/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/nationale__visa.ht...

Dessen Erteilung wird einige Wochen oder sogar Monate dauern.

Zitat:
4. dürfen wir überhaupt heiraten, wenn ich studentin bin? ich meine, wird das anerkannt, zwecks diesem inkommen, was man nachweisen muss?

Man muß für eine Heirat kein Einkommen nachweisen. Ob das Einkommen für den Ehegattennachzug eine Rolle spielt, hängt davon ab, ob Du Deutsche bist.

Abu

P.S.: Bist Du sicher, daß Du Mitarbeitern bei der ABH bist?
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 00:26:08
 
Als Mitarbeiterin bei der Ausländer-/Einbürgerungsbehörde sollte man m.E. über etwas mehr Sachkenntnis verfügen.
Bei solchen Beamten braucht man sich über nichts mehr zu wundern.
Armes Deutschland.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Elke_06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.03.2006 um 08:54:56
 
Hallo Leonie Fabienne,

ich gebe Dir mal eine Liste der Dokumente, die wir benötigt haben.
Da aber nicht überall in Marokko die gleichen Unterlagen erforderlich sind, sollte Dein Freund sich eine Liste beim zuständigen Familiengericht in Marokko geben lassen, sonst könnte es böse Überraschungen geben.

Diese Unterlagen mußt Du aus Deutschland mitbringen:
1.  Reisepass
2.  Personalausweis
3.  Geburtsurkunde
4.  deutsches polizeiliches Führungszeugnis
5.  Meldebescheinigung
6.  Ledigkeitsbescheinigung
7.  Religionsnachweis
8.  Ehefähigkeitszeugnis
9.  Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
10. die 3 letzten Gehaltsnachweise

Zu 3. -7. : Diese Unterlagen mußt Du bereits in Deutschland übersetzen und
bei einem der marokkanischen Generalkonsulate in Düsseldorf oder Frankfurt
legalisieren lassen. Eventuell macht das auch die marokkanische Botschaft in Berlin.

Zu 6. : Oft reicht es, wenn in der Meldebescheinigung steht, dass Du ledig bist. Dein Freund sollte sich erkundigen, ob eine separate Ledigkeitsbescheinigung erforderlich ist.

Zu 7. : Als Religionsnachweis kann ebenfalls die Meldebescheinigung mit eingetragener Religionszugehörigkeit dienen.

Zu 8. : Das Ehefähigkeitszeugnis muss NICHT übersetzt werden.

Zu 9. : Als Studentin hast Du wahrscheinlich keinen festen Arbeitgeber. Dein Freund soll sich erkundigen, was in diesem Fall zu tun ist. Ich vermute, dass eine schriftliche Erklärung von Dir ausreicht.

Zu 10. : Als Einkommensnachweis sollten ein Kontoauszug mit den letzten 3 Bafög-Eingängen ausreichen. Das ist wieder etwas, nach dem sich Dein Freund erkundigen sollte.

Wenn Du in Marokko bist, müssen noch folgende Unterlagen besorgt werden:

11. marokkanisches polizeiliches Führungszeugnis
12. Staatsangehörigkeitsbescheinigung
13. Ehefähigkeitsbescheinigung
14. ärztliches Attest
15. Schwangerschaftstest

Zu 11. : Die bekommst Du im Justizministerium in Rabat. Du mußt dort ein Passfoto und eine Kopie Deiner Geburtsurkunde abgeben.

Zu 12. : Als Staatsangehörigkeitsbescheinigung reicht NICHT Dein Reisepass.
Diese Bescheinigung bekommst Du bei der Deutschen Botschaft in Rabat.

Zu 13. : Die Ehefähigkeitsbescheinigung bekommst Du ebenfalls bei der Deutschen Botschaft. Sie wird auf Grundlage des Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt. Die marokkanischen Behörden bekommen nur die Ehefähigkeitsbescheinigung, nicht das Ehefähigkeitszeugnis zu sehen, deshalb muss es auch nicht übersetzt werden.

Zu 12. + 13. : Beide Bescheinigungen werden in französischer Sprache ausgestellt. Die vielen Gegenden wird aber eine Übersetzung ins Arabische gefordert. -> Wieder etwas, nach dem sich Dein Freund erkundigen sollte.
Zum Abschluss müssen beide Bescheinigungen vom Außenministerium in Rabat legalisiert werden.

Zu 14. : Dieses Attest wird von jedem Arzt ausgestellt. Oft sogar ohne jede Untersuchung.

Zu 15. : Attest über eine Ultraschall-Untersuchung beim Gynäkologen.


Was Dein Freund an Unterlagen braucht, weiß ich nicht so genau. Mit Sicherheit:
- Geburtsurkunde
- Ausweis
- Meldebescheinigung
- Verlobungsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung
- polizeiliches Führungszeugis
- ärztliches Attest
- ...?

Wenn ihr alle Unterlagen zusammengestellt habt, muss alles 5 Mal kopiert werden. Die Dokumente durchlaufen verschiedene Stationen und jede behält einen Satz Kopien da.
Normalerweise werden Unterlagen an die einzelnen Stationen geschickt. Wenn ihr die "Zustellung" selbst übernehmt, geht es schneller.

Wenn ihr nur wenig Zeit in Rabat verlieren wollt, würde ich folgendermaßen vorgehen:
Am ersten Tag gleich morgens zur Botschaft und Staatsangehörigkeitsbescheinigung + Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Danach zum Justizministerium wegen des Führungszeugnisses.
Dann könnt ihr dem Übersetzer schon mal Kopien der beiden Bescheinigungen von der Botschaft geben. So kann er alles schon mal Übersetzen und braucht am nächsten Tag nur noch die Legalisierung des Außenministeriums hinzuzufügen.
Am zweiten Tag solltet ihr schon sehr früh beim Außenministerium sein. Wir waren um 6.30 dort und das war auch gut so. Am besten stellst Du Dich in die
"Frauen-Schlange". Bei den Männern gibts immer Gedrängel und Geschubse.
Wenn Du die Legalisierungen bekommen hast, muss der Übersetzer sie nur noch
anfügen und ihr habt alles in 2 Tagen geschafft.


Viel Erfolg
 Elke
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 07.03.2006 um 09:12:45
 
@leonie

wenn du mitarbeiterin einer ABH wärst, würdest du wissen, dass ein marokkaner nach eheschließung mit einer deutschen nicht sofort mit ihr nach deutschland reisen kann, da er erst ein visum zur familienzusammenführung beantragen muss
die bearbeitung des visums dauert dann auch ein paar wochen

sei doch daher so lieb und ändere dein profil
sonst kommt hier doch große verwirrung auf
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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leonie fabienne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 07.03.2006 um 20:54:25
 
danke für die antworten und danke für den hinweis...ich habe zwar angegeben, dass ich mit einem ausländer zusammen bin und weiss nicht, weshalb ich bei der asb arbeiten sollte, aber nun gut  Laut lachend   danke elke vor allem, für die ausführliche antwort .... muss ich in marokko einen schwangerschaftstest machen lassen? Schockiert/Erstaunt

ausser das polizeiliche führungszeugnis und die heiratsfähigkeitsbescheinigng habe ich alles zusammen.... den rest beantrage ich morgen...  ich danke erstmal!

liebe grüße

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Elke_06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 08.03.2006 um 06:56:43
 
Hallo Leonie,

Zum Schwangerschaftstest: Das ist sicherlich auch regional unterschiedlich. Manchmal wird das Attest ohne Untersuchung ausgestellt, manchmal wird es gar nicht benötigt. Bei mir wurde eine komplette gyn. Untersuchung + Ultraschall gefordert.

Es ist gut, wenn Du Dich schon bald um die Unterlagen kümmerst, die ihr für das Ehefähigkeitszeugnis braucht. Da ihr auch Dokumente aus Marokko braucht, kann es etwas dauern, bis das Zeugnis ausgestellt werden kann.

Viele Grüße
Elke
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 08.03.2006 um 09:28:17
 
leonie fabienne schrieb am 07.03.2006 um 20:54:25:
ich habe zwar angegeben, dass ich mit einem ausländer zusammen bin und weiss nicht, weshalb ich bei der asb arbeiten sollte, aber nun gut  Laut lachend  

In Deinen Profil stand halt was anderes.

Was Deine neue Angabe "Lebenspartner/-in von Ausländer" betrifft: Ist Dir bewußt, daß der Begriff "Lebenspartner" rechtlich für gleichgeschlechtliche Beziehungen verwendet wird?

Abu
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leonie fabienne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #8 - 08.03.2006 um 12:51:22
 
das ist mir ziemlich egal Smiley aber danke für den hinweis Zwinkernd
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