Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heiraten in Deutschland möglich? (Gelesen: 1.496 mal)
Samurai
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiraten in Deutschland möglich?
06.03.2006 um 16:52:00
 
Hallo

besteht eigetnlich die Möglichkeit einen Asylbewerber, dessen Asyl abgelehnt wurde in Deutschland zu heiraten ?

ich weiß man braucht den Pass etc.....trotzdem wenn er alles vorlegen könnte - mal angenommen - würde er dann vorher abgeschoben ? oder besteht die Möglichkeit in Deutschland zu heiraten?

Darüber grübel ich schon seit geraumer Zeit nach.......über Antworten würde ich mich freuen.
Zum Seitenanfang
  

Herzenswunsch: Federleicht und doch felsenfest, vogelfrei und doch hautnah, beflügelt und doch verwurzelt
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Deutschland möglich?
Antwort #1 - 06.03.2006 um 19:23:56
 
Ich denke, es kommt sehr stark darauf an, aus welchem Land er kommt, d.h. ob die für die Eheschließung notwendigen Dokumente des abgelehnten Asylbewerbers noch einer langen Legalisierungprozedur unterzogen werden müssen, bevor die Eheschließung beim Standesamt angemeldet werden kann.

Grundsätzlich sind abgelehnte Asylbewerber ja sowieso ausreisepflichtig. Oft ist dann der fehlende Pass der Grund, dass er seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachkommt. Ein Pass ist für die Anmeldung zur Eheschließung aber zwingend notwendig. Die Standesämter sind verpflichtet, den Ausländerbehörden zu melden, dass ein Pass vorgelegt wurde (manche verlangen, dass eine von der Ausländerbehörde beglaubigte Kopie des Passes vorgelegt wird). Spätestens nach Abgabe dieses Passes bei der Ausländerbehörde muss man im Zweifelsfall mit einer Aufforderung zur Ausreise und ggf. Abschiebung (falls er dieser nicht nachkommt) rechnen.

Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Paare, die berichten, dass eine Eheschließung in Deutschland unter solchen Umständen geglückt ist. Das geht meines Erachtens aber nur mit einer liberalen Ausländerbehörde.

Ein Schutz vor Abschiebung besteht erst, wenn die Eheschließung angemeldet ist, d.h. die Unterlagen des Asylbewerbers bereits beglaubigt sind. Bis dahin ist es pures Glück in meinen Augen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema