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Formulare bei Heiratsvisa (Gelesen: 8.518 mal)
Lao Gong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.03.2006 um 14:16:19
 
Hallo an alle,
nun ist es endlich soweit. Ich möchte meine Chinesische Freundin nun heireten und wollte anfragen welche Formulare ich hier in Deutschland beschaffen muss um diese dann nach china zu senden zum Zwecke der erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung -(bzw. Heiratsvisa)

Vielen Dank schon mal.

Gruss Ralf
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Antwort #1 - 01.03.2006 um 14:20:33
 
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Lao Gong
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Antwort #2 - 01.03.2006 um 18:59:00
 
Super und vielen Dank - Nur leider geht aus dieser pdf-file nicht hervor , welche Dokumente ich beim Standesamt vorlegen muss. Ich meine Dokumente von meiner jetzt noch in China lebenden zukünftigen Frau. Den Reisepass habe ich schon als Kopie hier. Was brauche ich noch.

Besten Dank
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Antwort #3 - 01.03.2006 um 23:49:45
 
Lao Gong schrieb am 01.03.2006 um 18:59:00:
Nur leider geht aus dieser pdf-file nicht hervor , welche Dokumente ich beim Standesamt vorlegen muss. Ich meine Dokumente von meiner jetzt noch in China lebenden zukünftigen Frau. Den Reisepass habe ich schon als Kopie hier. Was brauche ich noch.

Eine erste Indikation findest Du hier: http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_C/china.pdf

Aber definitiv kann Dir das nur Dein Standesamt sagen...

Abu
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Antwort #4 - 02.03.2006 um 07:23:42
 
Danke an Abu - hast mir sehr geholfen  - xie xie  Smiley
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Antwort #5 - 02.03.2006 um 09:06:20
 
habe das ganze auch gerade hinter mir. Ist Deine Freundin leidig oeder geschieden?
Normalerweise braucht Du ein Ehefähigkeitszeugnis. Da China dieses nicht ausstellt,
musst Du Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung in China notariell beglaubigen und legalisieren lassen. Danach muss das deutsche Standesamt dise Papiere beim Oberlandesgericht einreichen, um die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Wenn Deine Freundin schon mal verheiratet war, braucht sie auch noch die Heirats- und Scheidungsurkunde. auch beglaubigt und legalisiert. Bevor Du diese Dokumente einreichst, müssen Sie auch noch in Deutschland von einem vom Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzer ins Deuitsche übersetzt werden. Wenn das alles über die Bühne ist, kann Deine Freundin bei einem der deutschen Konsulate in China das Heiratsvisum beantragen
das kann alees 2-3 Monate dauern. Viel Glück
Thomas
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Antwort #6 - 02.03.2006 um 09:26:45
 
Reisepass-Kopie und ID-Card Kopie muss auch notariell beglaubigt und legalisiert sein

grüsse

Thomas
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Antwort #7 - 02.03.2006 um 11:29:42
 
Schock - Man ich wollte heiraten Griesgrämig
Wie soll ich denn die Aufenthaltsgenehmemigung in China notariel beglaubigen lassen, wenn die se erst von der Botschaft erteilöt wird.
Meine Freundin is ledig und lebt zur Zeit in Nanning. War auch noch nie verheiratet.

????

Hilfe Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.03.2006 um 11:32:46
 
Aufenthaltsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung - Wo bekomme ich oder bzw. meine Freundin das her. ??

Ralf
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Antwort #9 - 02.03.2006 um 11:51:36
 
die Aufenthaltsbescheinigung bekommt Deine Freundin von der Polizeistation des Wohnortes, bezw. das gibt es ein Büchlein für die Familie, in dem dies eingetragen ist. Die Ledigkeitsbescheinigung gibts vom Standesamt des Geburtsortes.

gruss

Thomas
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Antwort #10 - 02.03.2006 um 11:55:18
 
die Aufenthaltsbescheinigung stellt die Polizei in Nanning aus, bzw die Familie hat ein Buch, da stehts drin. Das muß in China notariell beglaubigt werden, und dann gibt es eine Amt in Guangzhou, welches das legalisiert. Meine Freundin ist übrigens auch in Nanning geboren. Wir haben den ganzen Papierkrieg herade hinter uns und heiraten Ende April. Es hat 6 Monate gedauert, bis Sie hier war, allerding ist Sie geschieden, da war es mit den Papieren etwas komplizierter - gruss - Thomas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 02.03.2006 um 12:25:35
 
Hallo Thomas,
bin schon wieder etwas ruhiger  Smiley
Ich hätte da mal eine Frage: Würde es dir bzw. deiner Freindin etwas ausmachen wenn du mir den ganzen Vorgang (Belaubigung , welches Amt, was muss Sie machen  etc.) mal in Pinyin an meine mailadresse sendest.
Wäre echt einfacher wenn ich meiner Freundin das dann senden kann.

mail ist     GuangxiZhuang@hotmail.de

Ihr würdet mir damit sehr helfen.

Gruss
Ralf

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Antwort #12 - 02.03.2006 um 14:08:51
 
Vorsicht!

Bitte nicht den Fehler machen, einen Einzelfall als allgemeingültig anzusehen. Die Anforderungen können von OLG zu OLB sowie von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein. Die Anforderungen der OLGs in Köln und Stuttgart kann man vorab auf deren websites einsehen. Und dann sollte man auf jeden Fall mit dem zuständigen Standesamt reden, bevor man anfängt, Urkunden zu beschaffen. Sonst geht man das Risiko ein, daß die Hälfte der Unterlagen umsonst beschafft wurden, aber immer noch Hälfte der Unterlagen fehlt.  

twingo schrieb am 02.03.2006 um 11:55:18:
Das muß in China notariell beglaubigt werden, und dann gibt es eine Amt in Guangzhou, welches das legalisiert.

Hierbei kann es sich nicht um eine Legalisation handeln. Eine Legalisation einer ausländischen Urkunde für die Verwendung in D erfolgt immer durch die deutsche Vertretung im jeweiligen Land.
Zitat:
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html... )


Abu
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Antwort #13 - 02.03.2006 um 14:10:25
 
Hallo Ralf,

Pinyin ist no so einfach für Sie. aber ich richte gerade einen PC mit chinesischen Schriftzeichen ein. Wahrscheinlich ist er zum Wochenende fertig, dann kann Sie Dir ein Mail auf chinesisch schicken und Du kannst es an Deine Freundin weiterleiten. Wenn Du noch irgendwelche Fragen hast kannst Du mir dann an meine Emailadresse schreiben. - gruss - Thomas
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Antwort #14 - 02.03.2006 um 14:12:54
 
Abu schrieb am 02.03.2006 um 14:08:51:
Die Anforderungen der OLGs in Köln und Stuttgart kann man vorab auf deren websites einsehen.

P.S.:

Hier jetzt auch noch die Anforderungen des OLG Stuttgart: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187095/China.pdf
Hatte gestern nicht funktioniert...

Bitte beachten, wie sehr die Anforderungen der OLGs in Köln und Stuttgart voneinander abweichen...

Abu
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Antwort #15 - 02.03.2006 um 14:13:25
 
Hallo Abu,
das Amt in Guangzhou, das ich erwähnt habe, nimmt die Urkunden entgegen leitet sie zur Legalisation an das deutsche Konsulat in Guanzhou weiter. Man kann dort ohne Anmeldung hingehen. Das ist einfacher, als sich einen Termin beim Konsulat zu besorgen.
Thomas
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Antwort #16 - 02.03.2006 um 14:30:39
 
Das Amt in Guangzhou leitet Die unterlagen asn das Deutsche Konsulat zur Legalisation weiter. Man kann dort jederzeit hingehen und muß sich keinen Termin am Konsulat besorgen
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Antwort #17 - 02.03.2006 um 14:44:14
 
wow - Danke Thomas - super  Augenrollen

Danke auch an Abu - P.S. bei mir würde das OLG Berlin zuständig sein.


Gruss
Ralf
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Antwort #18 - 08.05.2006 um 19:58:30
 
Gibt es keinen anderen Weg ?


Meine Feundin muss Ihren Pass in Guangzhou legalisieren lassen, gibt es da keinen anderen weg oder muss sie sich einen termin geben lassen und von Nanning nach Guangzhou fahren.

Liebe Grüsse Ralf
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Antwort #19 - 08.05.2006 um 20:33:54
 
Hallo Ralf,
nein, leider gibt es keine andere Möglichkeit. Deine Freundin sollte die Botschaft anrufen, diese gibt Ihr die Adresse des Büros in Guangzhou, das die Legalisation vornimmt. Dort braucht deine Freundin auch keinen Termin. Dieses Büro leitet die Unterlagen an die Botschaft weiter und man kann de Unterlagen dort wieder nach ca. 2 Wochen abholen. Ist sehr viel Aufwand, aber man kommt leider nicht drum herum. Wenn Du weitere Fragen hast, schick mir ein mail mit deiner Telefonnummer oder Email-Adresse.
Wir haben das ganze Prozedere jetzt hinter uns und haben im April geheiratet.
Meine Frau ist übrigens auch in Nanning beboren, hat aber die letzten zehn Jahre in Zhuhai gewohnt,

viel Glück

thomas
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Antwort #20 - 08.05.2006 um 20:41:07
 
Danke Thomas,
für meine Verlobte ist der Weg über die Botschaft dann wohl doch besser.
Dann muss sie wenn ich dich richtig verstanden habe nur einmal nach Guangzhou fahren. Wenn sie den Termin bei der Botschaft hat, machen die das dann noch am gleichen Tag ?

Liebe Grüsse
Ralf
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Antwort #21 - 08.05.2006 um 21:01:21
 
Hallo Ralf, deine Freundin kann die Papiere nicht direkt bei der Botschaft abgeben. sie wird auf jeden Fall zu diesem Büro geschickt. Diese Büro ist auf diesen Service spezialisiert. Es dauert auf jeden Fall 2 Wochen. Jeden Tag geben hunderte Ihre Papiere dort ab. Man braucht schon viel Geduld für den ganzen Vorgang. Auch um das Visum zu beantragen und wieder abzuholen muß man jedes mal persönlich in Guanzhou erscheinen. Für das Interview / Abgeben der Antragsformulare muß man vorher telefonisch einen Termin beantragen.
Das Konsulat in Guangzhou hat eine eigene Website in deutsch und Chinesisch. check mal in Google. Da ist der ganze Vorgang auch noch mal erklärt.
gruss - Thomas
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Antwort #22 - 08.05.2006 um 22:07:40
 
ok, danke Thomas,

sag mal was wird eigentlich alles in diesem Interview gefragt.
Um was geht es da eigentlich. ?

Ralf
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Antwort #23 - 08.05.2006 um 22:41:56
 
Hallo Thomas,
nochmal ich  unentschlossen
laut Aussage des zuständigen Standesamtes bei dem ich war braucht meine Verlobte folgende Unterlagen zur Vorlage bei OLG/Kammergericht in Berlin um erst mal den Eheschliessungstermin zu bekommen der ja für die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschliessung zwingend notwendig ist.

1. Reisepass - beglaubigte Kopie durch die Deutsche Botschaft
2. Wohnsitzbescheinigung
3. Geburtsurkunde
4. Ledigkeitsbescheinigung - (wird aber nicht mehr ausgestellt, daher eigene vom Notar beglaubigte Erklärung und Eidesstattliche Erklärung der Eltern über den Familienstand der Tochter)
5. Verdienstbescheinigung (entfällt, da Arbeitlos, dies muss sie selbst bescheinigen und ebenfalls notariell beglaubigen lassen)

Das sind nur die Unterlagen die wir erstmal brauchen nur um den Termin beim Standesamt zur Eheschliessung zu bekommen.

Welche dieser Unterlagen müssen denn nun beim Büro in Guangzhou abgegeben werden.? Es geht ja vorerst nicht um die Beantragung eines Visums.

Erst wenn alle oben genannten Dokumente (die ich auch noch übersetzen lassen muss) vom Kammergericht in Berlin geprüft wurden und der eheschliessungstermin bekannt ist kann meine Verlobte dann nochmal nach Guangzhou fahren und das eigentliche Visum zum Zwecke der Eheschliessung beantragen.

Gruss Ralf
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Antwort #24 - 09.05.2006 um 19:43:31
 
Hallo Ralf,

in Guangzhou musst Du folgendes zur Legalisierung abgeben:

Geburtsurkunde
Reisepass
Ledigkeitsbescheinigung vom Notar (wie von Dir beschrieben)
Wohnsitzbescheinigung

wenn diese Unterlagen legalisiert sind gibt es 2 Möglichkeiten.

1. Du reichst diese Papiere zusammen mit Deinen beim zuständigen Standesamt in Deutschland ein. Das standesamt gibt Sie zum Oberlandesgericht um die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Gleichzeiting kann deine Freundin schon mal das Visum ib Guangzhou beantragen. Danach irst Du Post vom Ausländeramt bekommen, und Du musst dort genug Einkommen und Wohnraum nachweisen, sowie eine Verpflichtungserklärung abgeben (diese sollte aber besser schon mit dem Visumsantrag in Guangzhou abgegeben werden). Wenn die Freigabe vom Oberlandesgericht vorliegt, kannst Du beim Standesamt den Heiratstermin festlegen, dazu brauchst Du allerdings die Unterschrift Deiner Freundin auf dem Formular vom standesamt (UPS wird sich über regen Dokumentenverkehr von Deutschland nach China und zurück freuen). Dann kannst Du mit dem Termin zum Ausländeramt und diese wiederum geben die freigabe zur Visumserteilung an Guangzhou. Dann kann Deine Freundin kommen.
Ach ja, fast hätte ich´s vergessen. Die Dokumente zur Legalisierung müssen in China vorher ins Deutsche übersetzt werden und anschließend in Deutschland nochmals von einem vom Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzer.
Außerdem wollte das Düsseldorfer Oberlandesgericht von meiner Frau noch eine eidestattliche Erkärung über die Ledigkeit, die sie auch beim Konsulat in Guanzhou abgeben musste (sollte aber nicht die Regel sein).

2. Deine Freundin kann auch alle Unterlagen beim Visumsantrag abgeben. Dann schickt das Konsulat die Unterlagen zum deutschen Standesamt.

Wir haben den 1. Weg gewählt, hat ziemlich viel Zeit, Geld und Nerven gekostet. Das Dame beim Oberlandesgericht war ziemlich kompliziert (war auch beim hiesigen Standeamt bekannt) und hatte die Unterlagen auch noch verschleppt.

So , ich hoffe ich habe nichts vergeesen oder Dir den Mut genommen. Viel Glück

thomas
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Antwort #25 - 09.05.2006 um 19:48:35
 
Hallo Ralf,

noch mal zum Interview. Beim Heiratsvisum brauch Du dir keine Gedanken zu machen. Sie gibt eigentlich nur die Unterlagen ab. Vielleicht wird Sie noch gefragt, wie lange Ihr Euch kennt usw.)
Beim Besuchsvisum werden Sprachkenntnisse /englisch o. Deutsch) geprüft, sowie Rückkehrbereitschaft und Infos zum Grund des Besuches

gruss

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Lao Gong
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Antwort #26 - 16.05.2006 um 20:03:47
 
Hallo Thomas,
was versteht dennn das Ausländeramt unter genug Wohnraum und Einkommen.
Ich habe eine 77 qm 3-Zimmerwohnung und und bin fest im offentlichen Dienst angestellt, habe über 2400 brutto

Ralf
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Antwort #27 - 17.05.2006 um 09:13:14
 
Hallo Ralf,

keine Sorge,das reicht auf jeden Fall

gruss - Thomas
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Antwort #28 - 17.05.2006 um 10:38:04
 
Lao Gong schrieb am 16.05.2006 um 20:03:47:
was versteht dennn das Ausländeramt unter genug Wohnraum und Einkommen.
Ich habe eine 77 qm 3-Zimmerwohnung und und bin fest im offentlichen Dienst angestellt, habe über 2400 brutto

Beim Ehegattennachzug zu einem Deutschen ist weder Wohnungsgröße noch Einkommen relevant.
guck http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13

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