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Formulare bei Heiratsvisa (Gelesen: 8.517 mal)
twingo
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Antwort #15 - 02.03.2006 um 14:13:25
 
Hallo Abu,
das Amt in Guangzhou, das ich erwähnt habe, nimmt die Urkunden entgegen leitet sie zur Legalisation an das deutsche Konsulat in Guanzhou weiter. Man kann dort ohne Anmeldung hingehen. Das ist einfacher, als sich einen Termin beim Konsulat zu besorgen.
Thomas
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twingo
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Antwort #16 - 02.03.2006 um 14:30:39
 
Das Amt in Guangzhou leitet Die unterlagen asn das Deutsche Konsulat zur Legalisation weiter. Man kann dort jederzeit hingehen und muß sich keinen Termin am Konsulat besorgen
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Lao Gong
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Antwort #17 - 02.03.2006 um 14:44:14
 
wow - Danke Thomas - super  Augenrollen

Danke auch an Abu - P.S. bei mir würde das OLG Berlin zuständig sein.


Gruss
Ralf
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Antwort #18 - 08.05.2006 um 19:58:30
 
Gibt es keinen anderen Weg ?


Meine Feundin muss Ihren Pass in Guangzhou legalisieren lassen, gibt es da keinen anderen weg oder muss sie sich einen termin geben lassen und von Nanning nach Guangzhou fahren.

Liebe Grüsse Ralf
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twingo
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Antwort #19 - 08.05.2006 um 20:33:54
 
Hallo Ralf,
nein, leider gibt es keine andere Möglichkeit. Deine Freundin sollte die Botschaft anrufen, diese gibt Ihr die Adresse des Büros in Guangzhou, das die Legalisation vornimmt. Dort braucht deine Freundin auch keinen Termin. Dieses Büro leitet die Unterlagen an die Botschaft weiter und man kann de Unterlagen dort wieder nach ca. 2 Wochen abholen. Ist sehr viel Aufwand, aber man kommt leider nicht drum herum. Wenn Du weitere Fragen hast, schick mir ein mail mit deiner Telefonnummer oder Email-Adresse.
Wir haben das ganze Prozedere jetzt hinter uns und haben im April geheiratet.
Meine Frau ist übrigens auch in Nanning beboren, hat aber die letzten zehn Jahre in Zhuhai gewohnt,

viel Glück

thomas
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Antwort #20 - 08.05.2006 um 20:41:07
 
Danke Thomas,
für meine Verlobte ist der Weg über die Botschaft dann wohl doch besser.
Dann muss sie wenn ich dich richtig verstanden habe nur einmal nach Guangzhou fahren. Wenn sie den Termin bei der Botschaft hat, machen die das dann noch am gleichen Tag ?

Liebe Grüsse
Ralf
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twingo
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Antwort #21 - 08.05.2006 um 21:01:21
 
Hallo Ralf, deine Freundin kann die Papiere nicht direkt bei der Botschaft abgeben. sie wird auf jeden Fall zu diesem Büro geschickt. Diese Büro ist auf diesen Service spezialisiert. Es dauert auf jeden Fall 2 Wochen. Jeden Tag geben hunderte Ihre Papiere dort ab. Man braucht schon viel Geduld für den ganzen Vorgang. Auch um das Visum zu beantragen und wieder abzuholen muß man jedes mal persönlich in Guanzhou erscheinen. Für das Interview / Abgeben der Antragsformulare muß man vorher telefonisch einen Termin beantragen.
Das Konsulat in Guangzhou hat eine eigene Website in deutsch und Chinesisch. check mal in Google. Da ist der ganze Vorgang auch noch mal erklärt.
gruss - Thomas
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Antwort #22 - 08.05.2006 um 22:07:40
 
ok, danke Thomas,

sag mal was wird eigentlich alles in diesem Interview gefragt.
Um was geht es da eigentlich. ?

Ralf
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Antwort #23 - 08.05.2006 um 22:41:56
 
Hallo Thomas,
nochmal ich  unentschlossen
laut Aussage des zuständigen Standesamtes bei dem ich war braucht meine Verlobte folgende Unterlagen zur Vorlage bei OLG/Kammergericht in Berlin um erst mal den Eheschliessungstermin zu bekommen der ja für die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschliessung zwingend notwendig ist.

1. Reisepass - beglaubigte Kopie durch die Deutsche Botschaft
2. Wohnsitzbescheinigung
3. Geburtsurkunde
4. Ledigkeitsbescheinigung - (wird aber nicht mehr ausgestellt, daher eigene vom Notar beglaubigte Erklärung und Eidesstattliche Erklärung der Eltern über den Familienstand der Tochter)
5. Verdienstbescheinigung (entfällt, da Arbeitlos, dies muss sie selbst bescheinigen und ebenfalls notariell beglaubigen lassen)

Das sind nur die Unterlagen die wir erstmal brauchen nur um den Termin beim Standesamt zur Eheschliessung zu bekommen.

Welche dieser Unterlagen müssen denn nun beim Büro in Guangzhou abgegeben werden.? Es geht ja vorerst nicht um die Beantragung eines Visums.

Erst wenn alle oben genannten Dokumente (die ich auch noch übersetzen lassen muss) vom Kammergericht in Berlin geprüft wurden und der eheschliessungstermin bekannt ist kann meine Verlobte dann nochmal nach Guangzhou fahren und das eigentliche Visum zum Zwecke der Eheschliessung beantragen.

Gruss Ralf
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Antwort #24 - 09.05.2006 um 19:43:31
 
Hallo Ralf,

in Guangzhou musst Du folgendes zur Legalisierung abgeben:

Geburtsurkunde
Reisepass
Ledigkeitsbescheinigung vom Notar (wie von Dir beschrieben)
Wohnsitzbescheinigung

wenn diese Unterlagen legalisiert sind gibt es 2 Möglichkeiten.

1. Du reichst diese Papiere zusammen mit Deinen beim zuständigen Standesamt in Deutschland ein. Das standesamt gibt Sie zum Oberlandesgericht um die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Gleichzeiting kann deine Freundin schon mal das Visum ib Guangzhou beantragen. Danach irst Du Post vom Ausländeramt bekommen, und Du musst dort genug Einkommen und Wohnraum nachweisen, sowie eine Verpflichtungserklärung abgeben (diese sollte aber besser schon mit dem Visumsantrag in Guangzhou abgegeben werden). Wenn die Freigabe vom Oberlandesgericht vorliegt, kannst Du beim Standesamt den Heiratstermin festlegen, dazu brauchst Du allerdings die Unterschrift Deiner Freundin auf dem Formular vom standesamt (UPS wird sich über regen Dokumentenverkehr von Deutschland nach China und zurück freuen). Dann kannst Du mit dem Termin zum Ausländeramt und diese wiederum geben die freigabe zur Visumserteilung an Guangzhou. Dann kann Deine Freundin kommen.
Ach ja, fast hätte ich´s vergessen. Die Dokumente zur Legalisierung müssen in China vorher ins Deutsche übersetzt werden und anschließend in Deutschland nochmals von einem vom Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzer.
Außerdem wollte das Düsseldorfer Oberlandesgericht von meiner Frau noch eine eidestattliche Erkärung über die Ledigkeit, die sie auch beim Konsulat in Guanzhou abgeben musste (sollte aber nicht die Regel sein).

2. Deine Freundin kann auch alle Unterlagen beim Visumsantrag abgeben. Dann schickt das Konsulat die Unterlagen zum deutschen Standesamt.

Wir haben den 1. Weg gewählt, hat ziemlich viel Zeit, Geld und Nerven gekostet. Das Dame beim Oberlandesgericht war ziemlich kompliziert (war auch beim hiesigen Standeamt bekannt) und hatte die Unterlagen auch noch verschleppt.

So , ich hoffe ich habe nichts vergeesen oder Dir den Mut genommen. Viel Glück

thomas
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Antwort #25 - 09.05.2006 um 19:48:35
 
Hallo Ralf,

noch mal zum Interview. Beim Heiratsvisum brauch Du dir keine Gedanken zu machen. Sie gibt eigentlich nur die Unterlagen ab. Vielleicht wird Sie noch gefragt, wie lange Ihr Euch kennt usw.)
Beim Besuchsvisum werden Sprachkenntnisse /englisch o. Deutsch) geprüft, sowie Rückkehrbereitschaft und Infos zum Grund des Besuches

gruss

thomas
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Lao Gong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #26 - 16.05.2006 um 20:03:47
 
Hallo Thomas,
was versteht dennn das Ausländeramt unter genug Wohnraum und Einkommen.
Ich habe eine 77 qm 3-Zimmerwohnung und und bin fest im offentlichen Dienst angestellt, habe über 2400 brutto

Ralf
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Antwort #27 - 17.05.2006 um 09:13:14
 
Hallo Ralf,

keine Sorge,das reicht auf jeden Fall

gruss - Thomas
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Abu
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Antwort #28 - 17.05.2006 um 10:38:04
 
Lao Gong schrieb am 16.05.2006 um 20:03:47:
was versteht dennn das Ausländeramt unter genug Wohnraum und Einkommen.
Ich habe eine 77 qm 3-Zimmerwohnung und und bin fest im offentlichen Dienst angestellt, habe über 2400 brutto

Beim Ehegattennachzug zu einem Deutschen ist weder Wohnungsgröße noch Einkommen relevant.
guck http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13

Abu
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