Hallo Yop! Zu der vereinfachtn Erteilung der
NE an Eheparner von Deutschen erläutert das Bundesministerium des Inneren folgendes
Zitat:28.2.3 Die dreijährige Frist beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft.
Grund der Privilegierung nach Absatz 2 Satz 1 ist die Annahme des Gesetzgebers, dass durch die familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen eine positive Integrationsprognose antizipiert und die soziale und wirtschaftliche Integration daher zu einem früheren Zeitpunkt als nach den Regelvoraussetzungen des § 9 angenommen werden kann.
Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken können daher nicht berücksichtigt werden können, da sie dieser immanten Zweckausrichtung nicht entsprechen. Die Zeit des Besitzes eines nationalen Visums zum Familiennachzug ist nach § 6 Abs. 4 Satz 3 anzurechnen, soweit sich der Inhaber währenddessen im Bundesgebiet aufgehalten hat.
Ich nehme daher an, dass die Mitarbeiterin der
ABH der Meinung ist, dass eine positive Integrationsprognose nur dann bejaht werden kann, wenn das familiäre Zusammenleben mit einem
Erwachsenen gegeben ist - weil Kinder zuerst erzogen werden sollen zur sozialen Kompetenz und stehen wirtschaftlich eher auf der "Minusseite", weil sie Kosten verursachen, ohne Einkommen beizusteuern. Sie meint also, dass im Fall deiner Freundin "eine positive Integrationsprognose" nicht "antizipiert" und "die soziale und wirtschaftliche Integration zu einem früheren Zeitpunkt" nicht angenommen werden kann, weil ihr der Partner fehlt, der dazu beitragen würde. Die Mitarbeiterin täuscht sich - das kann ich aus eigenem Erleben behaupten: eine alleinerziehende Mutter entwickelt und integriert sich viel schneller sowohl sozial, wie auch wirtschaftlich, durch den "Verantwortungsantrieb". Weiter täuscht sie sich auch, weil in den Anwendungshinweisen nicht von einem "erwachsenen Deutschen", sondern von "einem Deutschen" die Rede ist -
IMHO heißt das, dass der Gesetzgeber die positive Prognose nicht auf einem Erwachsenen abgestellt hat. Janey hat Recht - deine Freundin soll auf eine schriftliche Ablehnung bestehen, damit sie nachvollziehen kann, wie die
ABH die Ablehnung begründet, weil nur so kann sie dagegen argumentieren.
Gruß
Sondra