bamthwok schrieb am 17.02.2006 um 11:09:59:Daher die Frage: Gibt es fuer meine Frau, die Moeglichkeit einer Einbuergerung auch wenn Sie sich vorrangig im Ausland aufhaelt?
Prinzipiell ja. Vgl. § 14
StAG:
Zitat:Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann unter den sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.
Hierzu wird hier im Forum wohl niemand näheres sagen können, weil für Einbürgerungen auf dieser Grundlage das BVA zuständig ist.
Zitat:Wenn ich einen (zweiten) Wohnsitz fuer meine Frau in Deutschland beantrage, kann Sie dann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen?
Nein, denn das
StAG hebt nicht auf einem Wohnsitz ab, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt und der soll ja anscheinend nicht nach D verlagert werden.
bamthwok schrieb am 17.02.2006 um 11:09:59:Verschiedene Beweggruende (insbesondere Reisefreiheit) bringen uns zu der Ueberlegung evtl. doch die deutsche Staatsbuergerschaft fuer meine Frau zu beantragen.
Hatte ich Dir schon geraten zu versuchen, ein längerfristiges Schengen-Visum zu erhalten?
Abu