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Asylantrag für Schwägerin möglich ? Bitte Hilfe ! (Gelesen: 1.758 mal)
Bine26
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylantrag für Schwägerin möglich ? Bitte Hilfe !
17.02.2006 um 08:11:48
 
Hallo und guten Morgen,

ich habe eine Frage die meine Schwägerin betrifft und die mein Mann und ich gerne nach Deutschland holen würden.

Meine Schwägerin lebt im Kosovo. Ihr Mann hat sich von ihr getrennt und ihr das Kind weggenommen, dass sie gerne behalten hätte. Dadurch, dass sie versucht hat und immer noch versucht, ihr Kind zurückzubekommen, droht ihr Ex-Mann ihr nun, dass ihr was passieren wird, wenn das so weitergeht. Nun hat sie Angst um ihr Leben und auch die Situation, dass man ihr ihr Kind genommen hat, macht ihr psychisch schwer zu schaffen. Deshalb möchte sie gerne den Kosovo verlassen und zu uns nach Deutschland kommen wenn das möglich ist. Andere familiäre Unterstützung hat sie sonst nicht.

Nun meine Frage:
Ist es möglich, dass sie aus den o.g. Gründen einen Asylantrag stellen kann ? Oder welche anderen Möglichkeiten gäbe es für sie, zu uns dauerhaft nach Deutschland zu kommen ? Ich bin dankbar über jede Antwort, denn dieses Problem macht meinem Mann und mir sehr zu schaffen, und wir würden meiner Schwägerin gerne helfen.  Traurig

Bine
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Zkai
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Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantrag für Schwägerin möglich ? Bitte Hilf
Antwort #1 - 17.02.2006 um 09:11:36
 
Moin,

also mit politischem Asyl hat das ganze mal gar nichts zu tun.

Das ganze ist eine reine privatrechtliche / strafrechtliche Angelegenheit und ggfs. unter Zuhilfenahme der Ordnungsbehörden im Kosovo zu regeln (deren Effektivität kann mal dahingestellt bleiben).

Ausländerrechtlich sehe ich keinen Grund oder Möglichkeit für die Gewährung eines Daueraufenthalts in Deutschland.



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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantrag für Schwägerin möglich ? Bitte Hilf
Antwort #2 - 17.02.2006 um 10:30:41
 
Ich seh da auch Null Möglichkeiten, außer einem Besuchsaufenthalt.

Nur ganz kurz zum Asyl: bei Asylgründen muss es sich grundsätzlich
um eine staatliche oder quasi-staatliche Verfolgung handeln, solche
Gründe -wie hier geschildert- sind da absolut kein Grund.
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