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Einbürgerung (Gelesen: 956 mal)
anouar53119
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Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
14.02.2006 um 13:21:23
 
Hallo an allle !
wenn ich alle voraussetzungen zur einbürgerung erfüllt habe , und mir den antrag abgelehnt wird nur wegen die Bewelegung zeiten weil da wo ich Wohne werden diese zeiten nicht angerechnet, kann ich ergendwie meinen antrag bei Niedersachsen (da werden die beweligung zeiten angerechnet ) stellen und ich weiterhin mein wohnort und meine arbeitstelle behalten, geht das ? oder kann ich dort mich bei jemanden anmelde und mich dort einbürgern lassen? wie sieht es wenn ich in Niedersachsen die Zweite wohnsitz habe?
ich bedanke mich im voraus für ihre antworten Smiley
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #1 - 14.02.2006 um 14:43:05
 
Hi,

sorry das wird nicht funktionieren. Zuständg für die Bearbeitung des Antrages ist die für den Hauptwohnsitz zuständigeBehörde. Der Hauptwohnsitz wird vorliegend durch den Lebensmittelpunkt bestimmt, welcher sich wohl eindeutig am bisherigen Wohnort befindet. Am Zweitwohnsitz ist die Einbürgerungsbehörde nicht zuständig .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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