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§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (Gelesen: 1.233 mal)
Zyabkina
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts
10.02.2006 um 11:21:17
 
Hallo

Wuerde sehr dankbar fuer die Antwort auf solch eine Frage zum Punkt 7. Satz 1. § 51 das Aufenthaltgesetzes. Der Punkt lautet zwar so:

"Der Aufenthaltstitel erlischt
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist"

Jetzt die Frage: wie lange soll man nach Einrase in Deutschland bleiben (wenn 3 Monate davor im Ausland verbracht waren),  um wieder aus Deutschland fuer 4 Monate ausreisen, dann natuerlich nach Deutschland zurueckkehren koennen und keine Probleme mit Aufenthaltsgenehmigung kriegen.

Danke im voraus
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 10.02.2006 um 17:31:28
 
Hoi,
es gibt keine feststehende Regelung. Bei allen Überlegungen
sollte man auch die Nr. 6 im Auge haben. Man könnte ja auch
auf die Idee kommen, dass hier quasi nur Besuchsaufenthalte
erfolgen. Dann wäre die AE auch ohne die 6-Monats-Regelung
erloschen.
Ich würde die Angelegenheit der ABH erläutern und mit ihr
"abstimmen".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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