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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.441 mal)
kakuna
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Beiträge: 58

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
11.02.2006 um 13:24:00
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin in deutschland seit 01.10.2000. Augenrollen
Ich habe am 14.02.2003 geheiratet,Ehepartrin natürlich Deutsche. Traurig
folgendes..Ich habe Aufenthaltserlaubnis  bis 28.03.2006 und ich möchte schon Antrag stellen wegen Niederlassungserlaubnis,weil meine aufenhaltserlaubnis am 28.03.2006 ableuft, ich bin nicht irgendwo erwünscht,zum beischpiel  Bank will keine Kredit geben. weinend

meine frage kann ich schon Antrag stellen wegen Niederlassungserlaubnis oder muss ich abwarten? Augenrollen
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Mick
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Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 11.02.2006 um 14:43:37
 
Hi,
die zeitlichen Voraussetzungen liegen mit Ablauf der
jetzigen AE vor. Du kannst also den Antrag stellen,
falls die eheliche Lebensgemeinschaft weiter besteht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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kakuna
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Beiträge: 58

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.02.2006 um 14:44:22
 
ich bin vobestrafft datum 11.04.2002  muss man angeben, dass ich straffe 100 euro bezhalt habe oder wenn schon 4 jahre ist vorrbei braucht man nichts mehr?
danke Zwinkernd
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