Zitat:Wenn die
ABH dem Visum zustimmt wird die Botschaft es auch erteilen.
Woher nimmst Du dieser Automatismus? Die Botschaften sind
ABH (Gott sei Dank!) gegenüber nicht Weisungsabhängig.
Zitat:Bei einer freiwilligen Ausreise geht das auf jeden Fall schneller als eine gerichtliche Klärung, deren Ergebnis man ja gar nicht voraussehen kann. Evtl. könnte man versuchen, sich die Zustimmung von der
ABH bereits vorab schriftlich bestätigen zu lassen.
Nicht nur versuchen, sondern eindeutig darauf bestehen.
Zitat:Nicht vergessen sollte man in dem Zusammenhang, daß der Aufenthalt mit Duldung kein rechtmäßiger Aufenthalt ist, es lassen sich keinerlei Rechte daraus ableiten, man kann nur eingeschränkt arbeiten (wenn überhaupt) und schon gar nicht verreisen. Wenn man die Möglichkeit dazu hat, würde ich (als Betroffener) die freiwillige Ausreise immer vorziehen.
Du hast aber Glück, nicht der Betroffene zu sein! Es ist gut zu reden, wenn man warm sitz.
Zitat:Es gab schon Fälle, in denen erfolgte die Eheschließung vor Erlaß der Ausweisungsverfügung und das VG G entschied trotzdem zu Ungunsten des Antragstellers.
Könntest Du mir bitte diese Urteile nehmen. Die Fälle, wo der Betroffene ein dreifache Mörder und Rauschgifthändler war, sind hier klar ohne Bedeutung.