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AE abgelehnt, habe ich kein Recht auf Familie? (Gelesen: 14.742 mal)
Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 25.02.2006 um 12:52:38
 
Zitat:
Wenn die ABH dem Visum zustimmt wird die Botschaft es auch erteilen.


Es wird die Botschaft aber im Zweifelsfall nicht daran hindern, vor der Zustimmung noch umfangreiche Überprüfungen durchzuführen. Und somit kann sich solch ein Visumverfahren sehr wohl über Monate hinziehen.

Was mich stutzig macht ist, dass die Sachbearbeitern zwar telefonisch zusichert, dem Visa-Antrag sofort zuzustimmen, diese (somit ja bereits jetzt ausgesprochene) Zustimmung aber nicht in Form einer Vorabzustimmung mitgeben will.

Sorry, aber da wäre ich jetzt sehr misstrauisch.

Ich würde auf jeden Fall versuchen, bereits im Vorfeld Kontakt zu der deutschen Botschaft aufzunehmen und mal nachzufragen, welche Unterlagen sie für einen Visa-Antrag sehen möchten und welche Überprüfungen sie dann noch durchführen. Die können auch sicher eine Aussage zu der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer eines solchen Visa-Antrages machen.

Und ich würde meinen Anwalt bitten, mit der Ausländerbehörde über eine Vorabzustimmung zu verhandeln.
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #46 - 26.02.2006 um 02:13:29
 
Zitat:
Wenn die ABH dem Visum zustimmt wird die Botschaft es auch erteilen.

Woher nimmst Du dieser Automatismus? Die Botschaften sind ABH (Gott sei Dank!) gegenüber nicht Weisungsabhängig.

Zitat:
Bei einer freiwilligen Ausreise geht das auf jeden Fall schneller als eine gerichtliche Klärung, deren Ergebnis man ja gar nicht voraussehen kann. Evtl. könnte man versuchen, sich die Zustimmung von der ABH bereits vorab schriftlich bestätigen zu lassen.

Nicht nur versuchen, sondern eindeutig darauf bestehen.

Zitat:
Nicht vergessen sollte man in dem Zusammenhang, daß der Aufenthalt mit Duldung kein rechtmäßiger Aufenthalt ist, es lassen sich keinerlei Rechte daraus ableiten, man kann nur eingeschränkt arbeiten (wenn überhaupt) und schon gar nicht verreisen. Wenn man die Möglichkeit dazu hat, würde ich (als Betroffener) die freiwillige Ausreise immer vorziehen. 

Du hast aber Glück, nicht der Betroffene zu sein! Es ist gut zu reden, wenn man warm sitz.

Zitat:
Es gab schon Fälle, in denen erfolgte die Eheschließung vor Erlaß der Ausweisungsverfügung und das VG G entschied trotzdem zu Ungunsten des Antragstellers.

Könntest Du mir bitte diese Urteile nehmen. Die Fälle, wo der Betroffene ein dreifache Mörder und Rauschgifthändler war, sind hier klar ohne Bedeutung.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 26.02.2006 um 09:49:35
 
Arkha schrieb am 26.02.2006 um 02:13:29:
Nicht nur versuchen, sondern eindeutig darauf bestehen.

Nur zur Klarstellung: es gibt keinen "Anspruch" auf eine Vorabzustimmung.
Klar kann man es versuchen und darum bitten, aber wenn die ABH das
-why ever- nicht macht, kann man dagegen nix machen!
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Juni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #48 - 26.02.2006 um 18:35:01
 
Danke an alle die hier ihren Rat abgegeben haben und ich denke das wir eine gerichtliche Entscheidung abwarten werden.
Ich glaube es gibt in meinem Bundesland eine Härtefallkommission ( NRW ). Ich habe mir schon gedacht, 4 Wochen scheinen etwas knapp bemessen zu sein. Werde mich wenn es was neues gibt bestimmt nochmal melden, Vielen Dank
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emmaskatze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #49 - 26.02.2006 um 20:54:21
 
Hallo Laura-Kristin.
Laß Dich durch so ein Geschreibe nicht kränken...
Ich denke user 4321 hat sich im Forum geirrt.
Leider kann ich Dir bei Deinem Problem keinen Tip geben, aber ich drück Euch trotzdem fest die Daumen!!
Viele Grüße
Emmaskatze
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #50 - 28.02.2006 um 19:54:22
 
Zitat:
Nur zur Klarstellung: es gibt keinen "Anspruch" auf eine Vorabzustimmung.
Klar kann man es versuchen und darum bitten, aber wenn die ABH das
-why ever- nicht macht, kann man dagegen nix machen!

Doch, den Kompromiss nicht eingehen (keine freiwillige Ausreise) und die Sache (Erteilung von AE) vom Gericht klären lassen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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user4321
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #51 - 02.03.2006 um 20:06:39
 
emmaskatze schrieb am 26.02.2006 um 20:54:21:
Ich denke user 4321 hat sich im Forum geirrt.
Hallo emmaskatze,

mache mir doch bitte einen Vorschlag für das richtige Forum, per PM.
Sonst wird das Thema gleich wieder geschlossen!
Ich hoffe Du steckst mich nicht in die Ausländerfeindlichkeitsschublade.  Zwinkernd Bin glücklich mit einer Ausländerin verheiratet und in 30 Ländern die ich bisher besucht habe auch Ausländer, im Rest natürlich auch.
Nur sich erst kriminell verhalten und dann bei den Folgen abtauchen ist schon ein starkes Stück. Jeder Mensch hat die Möglichkeit sich jeden Tag zu entscheiden ob er Gesetzeskonform leben möchte oder nicht. Hier ist die Entscheidung zur Erschleichung von Leistungen vor geraumer Zeit getroffen worden. Pass in die Schublade und ICH NIX WISSEN sagen bei der Frage nach der Herkunft.

Bis bald


Euer user4321
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