Ich gehe mit der allgemeinen Empfehlung ronnys völlig d’acor:
Bei einschlägigen und begründeten Zweifeln an der Vaterschaft lieber den DNA-Test zulassen und dies rechtlich absichern als ein generelles staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht mit all seinen impliziten Problematiken einführen. Damit wäre eine gewisse Verfahrenssicherheit gegeben, die die gegenwärtige Verunsicherung und oft auch Willkür in diesem Bereich begrenzen könnte.
Im konkreten Fall Nizzi, soweit er uns bekannt ist, kann man empfehlen, dementsprechend den DNA-Test hinzunehmen, muss aber auch zugleich feststellen, dass die Forderung der
ABH nach einem DNA-Test derzeit rechtswidrig ist. (Entsprechend strittig ist dann nebenher die Finanzierung des Tests)
Zum Hintergrund, weil gern (und auch hier) so einiges verwechselt wird:
Die vielzitierten Imbiss-Väter (nach meinem Überblick noch viel seltener als Scheinehen) verschaffen Frauen widerrechtlich einen Aufenthalt, die sich dann um ihre Kinder- meist zusammen mit den echten Vätern- ganz normal und gut kümmern.
Nur diese wären mit einem Vaterschaftstest identifizierbar.
Was menschlich weit größere Probleme macht (das von ronny geschilderte heulende Elend, das inzwischen alle in diesem Feld Tätigen gut kennen) und weit häufiger vorkommt, sind die “echten” unehelichen Kinder, die dem Vater einen Aufenthalt verschaffen und dann pünktlich mitsamt der Mutter im Stich gelassen werden.
Hier hilft kein Vaterschaftstest.
ronny:
Zitat:In den wenigsten (Missbrauchs-)Fälle die ich selbst dienstlich erlebt habe, besassen die Beteiligten das nötige geistige Potenzial um die Tragweite einer Vaterschaftsanerkennung und selbst teilweise einer Mutterschaft zu begreifen....Daher zweifele ich auch die nötige (Sach-)Kenntnis an, die eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge nun mal erfordert. Zumndest muß man wissen wo das geregelt ist. Von wem sie ihre Tips haben, .....
Väter, die missbräuchlich eine Vaterschaft erklären, brauchen leider keinerlei geistiges Potential, um die nicht vorhandene Tragweite ihrer Anerkennung zu begreifen, keinerlei Sachkenntnis, wo was geregelt ist.
Man geht zum Notar, zum Jugendamt etc, und gibt eine sehr einfache Erklärung ab.