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Vaterschaftsanerkennung bzw. DNA Test (Gelesen: 13.997 mal)
Amechi
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04.02.2006 um 22:41:23
 
Hallo zusammen also kurz zu meiner "Story"
Ich bin mit einem Nigerianer zusammen und er ist ein abgelehnter asylbewerber mit duldung (Ausreisehindernis war/sind keine Papiere) also ich erwarte in 3 Wochen unser gemeinsames kind. Nun bringt eine Bekannte von meinem Freund seinen Pass sowie seine Geburtsurkunde zur Geburt mit nach Deutschland so dass mein Freund seine wahre Identität und alles was dazu gehört offen legen wird!
Gut sein vorgehen hier in deutschland ist und war nicht korrekt das will ich gar nicht in frage stellen oder ihn in schutz nehmen etc es war und ist schei..e aber nun nicht mehr zu ändern bzw. in soweit das er es nun aufklären wird. ok so weit.
nun war ich letzte woche bei ihm -er lebt in niedersachsen ich in nrw wir waren dann gemeinsam bei der abh und der SB gab uns schon mal den antrag auf eine AE. Nun sagte der SB das wir zusätzlich zur vaterschaftsanerkennung beim Jugenamt/standesamt auch noch einen vaterschaftstest machen lassen sollen. ich hab dann gefragt ob es ein Blutgruppentest oder ein DNA test sein muss und was das kostet! er meinte er wüßte es nicht genau aber  ein blutgruppentest wäre ja " nur" zu 80 oder 90% ein beweis für die vaterschaft deswegen ein dna test der in etwa 500€kostet . tja ok also ich weiß das mein freund der vater ist nun bin auch noch in ausbildung und kann mir zusätzlich zu den auf mich zu kommenden kosten nicht noch 500 € leisten bei dem ich das ergebnis bereits kenne.
tja nun meine frage ist das denn überhaupt irgendwo gesetzlich oder in irgendwelchen VwV festgeschrieben das man einen DNA test machen lassen muss um eine AE zu bekommen?
Für mich war dies mit dem DNA test neu da ich  zb schon häufiger gelesen habe das ausländische frauen deutsche männer dafür bezahlen das sie das kind der frau als ihres anerkennen wieso wird da kein DNA test gefordert? ich stelle die notwendigkeit bzw den grund für diesen test nicht in frage nur leider fehlt mir absolut das geld für einen solchen test! ich weiß - falls jemand dazu sagen will- schon das ein kind mich auch viel geld kosten wird aber ein kind kostet nicht auf einen schlag 500€ naja vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

vielen dank und LG
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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:28:17 von Mick » 
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Abu
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Antwort #1 - 05.02.2006 um 00:23:18
 
Amechi schrieb am 04.02.2006 um 22:41:23:
tja nun meine frage ist das denn überhaupt irgendwo gesetzlich oder in irgendwelchen VwV festgeschrieben das man einen DNA test machen lassen muss um eine AE zu bekommen?

Lies Dir vielleicht zuerst einmal diesen Thread durch:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126080794/9#9

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Amechi
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Antwort #2 - 05.02.2006 um 10:32:10
 
Hallo danke schön hab gestern über die suche dna usw eingegeben und bei mir kam irgendwie nie was raus Traurig naja such maschinen wollen nie wie ich will  Zwinkerndalso danke für den link! Smiley
werd mich mal darum bemühen eine möglichkeit für die finanzierung des tests zu finden denn mit meinem ausbildungslohn kann ich mir es nicht leisten! Achso könnt ihr bzw du sagen wie ich in das verlinkte urteil komme? das ist passwort geschützt und mit meinem nick+pswort kam ich nicht rein! danke
achso nur zur so zu meinem fall bezüglich des links ich denke der sb hat keine zweifel an der vaterschaft bei uns aber da erst vor kurzem ein pseudovaterschaftsfall bei denen war sind die vorsichtiger und misstrauischer geworden. ok wie gesagt danke noch mal

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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:28:36 von Mick » 
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Muyiwa
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Antwort #3 - 05.02.2006 um 11:23:25
 
Zitat:
da erst vor kurzem ein pseudovaterschaftsfall bei denen war sind die vorsichtiger und misstrauischer geworden.


Ich finde aber trotzdem, dass solch ein Fall nicht berechtigt quasi als Generalverdacht, jetzt von allen betroffenen Paaren einen solch teuren Test zum Nachweis der Vaterschaft zu verlangen.

Ich würde Dir den dringenden Rat geben, bei der/dem zuständigen Ausländerbeauftragten um Hilfe zu bitten. Ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Deren Vermittlung hat in manchen Punkten sehr viel gebracht, was ich alleine (auch mit guten Argumenten) nie geschafftt hätte. Einen Versuch ist es wert.

Wenn allerdings die Vermittlung auch nichts bringt, dann würde ich an Deiner Stelle auch in den "sauren Apfel" beißen und diesen Test durchführen lassen. Vielleicht kann Dir ja jemand das Geld leihen und Ihr zahlt es später zurück, wenn Dein Partner dann arbeiten darf.
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ronny
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Antwort #4 - 05.02.2006 um 12:24:49
 
Ich will mal versuchen das Urteil hier neu aunzuhängen Zwinkernd
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Antwort #5 - 05.02.2006 um 14:59:16
 
Tatsache ist, dass die Innenministerkonferenz bereits 1997 beschlossen hat,
dass bei Asylverfahren gentechnische Untersuchungen zur Anwendung kommen
[b]können[b].
Der Verdacht ergibt sich nach meiner Meinung aus der zuvor unrichtig angegebenen Identität des werdenden Vaters.
Das Jugendamt kann den Test, den es schon für € 199,-- gibt, vorfinanzieren, d.h., ein zinsloses Darlehen gewähren. Wenn der Verdacht sich nicht bestätigt, wird das Jugendamt  bzw. die leistungsverpflichtete Stelle die Testkosten übernehmen.
Entsprechende Absprachen wären vorab zu treffen.
FG Albosa
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Amechi
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Antwort #6 - 05.02.2006 um 23:39:00
 
Hallo

@Muyiwa
Danke ich finde es eigentlich auch unfair von dem SB, da er eigentlich genau weiß das ich und mein Freund schon vorher zusammen waren - aber was nutzt es mir ich werde mich aber mal an einen asuländerbeauftragten wenden evtl haben die tips für uns. Ich will aber auch nicht staub aufwühlen denn immerhin hoffe ich auch eine schnelle bearbeitung unseres falles

@ronny
danke für den Link war interessant mal ein solches urteil zu lesen obwohl es ja nicht auf meinen fall zu übertragen ist

@albosa
wo kann man denn einen test für 199€machen lassen? Weißt du das zufällig auch? denn 200€ sind ja eher finanzierbar als 500€ die kann ich mir eher leihen! Und weißt du ob ich mich an mein zuständiges Jugendamt oder an das in dem ort meines freundes wenden müsste für einen solchen DNA test? (Also ich wohne in Köln und mein Freund in der Nähe von Bremen ist aber Niedersachsen)und bist du dir sicher das die kosten übernommen werden können wenn der verdacht sich nicht bestätigt?Meinst du mit der leistungsverpflichtenden stelle die ABH? Sorry will nicht nervig sein aber ich bin gern vorbereitet bevor ich mit SB´s rede dann kann man gezielter Fragen  Zwinkernd

naja ich danke euch allen schon mal schönen abend noch
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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:29:10 von Mick » 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.02.2006 um 18:25:37
 
Hallo,
leider habe ich dein Posting erst heute gesehen.
Wegen des DNA-Tests sieh mal unter gen-test.org/nach.
Wegen der Bezahlung des Tests kannst du das Jugendamt deines Wohnorts ansprechen. Dieses Amt wird sich auch mit den Ausländerbehörden auseinandersetzen.
Wie ich verstanden habe, hat die ABH am Wohnort des Kindsvaters den Test verlangt. Trage dort vor, dass du den Test nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kannst. So wird dir zumindest ein Darlehen vorab zur Verfügung gestellt, das dann in tragbaren Raten zurückgeführt werden kann.
Sollte sich deine Vermutung bezüglich des Vaters bewahrheiten, könntest du das Jugendamt bitten, die Kosten zu übernehmen, d.h., das Darlehen dann als Zuschuss zu gewähren.
Alles Gute!
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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:29:44 von Mick » 
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Antwort #8 - 13.02.2006 um 21:05:15
 
Wenn die Vaterschaft von jemandem freiwillig anerkannt werden soll wird das Jugendamt für den Test keine Veanlassung sehen, und ihn demnach auch nicht bezahlen. Soweit ich weiß ist das Jugendamt nur dann beteiligt, wenn im Rahmen seiner Aufgabe der Wahrnehmung der Kindesrechte die Vaterschaft anders nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Ich nehme an das Jugendamt wird sich auf den Standpunkt stellen, wer die Runde bestellt soll sie auch bezahlen. Letztendlich wird das aber derjenige sein, der an der Festestellung ein Interesse hat; in dem Fall also der Kindesvater, der den Nachweis zur Begründung seines Antrages im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zu erbringen hat.
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Antwort #9 - 13.02.2006 um 21:09:42
 
aber die runde bestellen tut die behörde,nicht wahr? Laut lachend
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 13.02.2006 um 21:33:17
 
brickbat schrieb am 13.02.2006 um 21:05:15:
Wenn die Vaterschaft von jemandem freiwillig anerkannt werden soll wird das Jugendamt für den Test keine Veanlassung sehen, und ihn demnach auch nicht bezahlen.  .



Anscheinend möchte doch jemand anerkennen, was der Ausländerbehörde jedoch nicht genug zu sein scheint.
Wenn also amtlicherseits auf einen Test gedrängt wird, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Frau diesen bezahlen soll (der Mann wird ja mittellos sein).
Einfacher wäre es sowieso für den Vater, die gerichtliche  Feststellung der Vaterschaft zu beantragen. Da ist dann der Test inclusive.
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Antwort #11 - 28.02.2006 um 22:29:17
 
Es muss hier mal klar gestellt werden, dass für die Forderung der Ausländerbehörde nach einem DNA Test keinerlei gesetzliche Grundlage besteht und diese Forderung - obwohl es immer wieder behörden gibt die sowas versuchen - schlicht rechtswidrig ist.

Auch die ausländerechtliche Mitwirkungspflicht nach § 82 AufenthG beinhaltet dieses Recht nicht, da sich diese Regelung nur auf ausländerrechtliche Angelegenheiten bezieht, wozu die Vaterschaftanerkennung jedoch nicht gehört, da diese also solche überhaupt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerhörde, sondern in den des Jugendamtes fällt und auch keine Rechtsangelegenheit nach dem Ausländerrecht sondern eine nach dem BGB ist.  Ist die Vaterschaftsanerkennung als solche rechtwirksam, dann ist sie als Faktum für die Ausländerbehörde bindend.

Eine Innenministerkonferenz vermag zwar politische Erklärungen abgeben, eine gesetzliche Grundlage ist so ein IMK-Beschluss aber nicht.

Das es für die Forderung nach einem DNA-Test keinerlei Rechtsgrundlage gibt und die entsprechende Praxis der Ausländerbehörden schlicht rechtswidrig ist, wissen die Behörden. Es ist ärgerlich genug, dass sie es trotzdem immer wieder versuchen, ärgerlich aber auch, dass die Rechtswidrigkeit hier von den "Experten" nicht deutlicher klar gestellt wird.

Leider kann ich Nizi nur raten, sich gegen diese Behörde ausländerrechtlich kompetenten anwaltlichen Beistand zu suchen!

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Antwort #12 - 01.03.2006 um 07:31:31
 
Zitat:
dass die Rechtswidrigkeit hier von den "Experten" nicht deutlicher klar gestellt wird.


Weil sie (so auch mittlerweile viele Gerichte u.a. VG Frankfurt und VGH BW) wohl doch nicht so "schlicht rechtswidrig" ist, wie Du es gerne sehen willst Zwinkernd

IMHO:

Die durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung der Erklärung der gemeinsamen Sorge und der (u.U. bewußt wahrheitswidrg)abgegebenen Vateschaftsanerkennung wird dazu führen dass, btw einmalig in der deutschen Familienrechtsgeschichte, ein staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeführt werden wird.

Wem mit diesem Generalverdacht mehr geschadet werden wird, sei den "Helfern" zum Nachdenken anempfohlen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #13 - 01.03.2006 um 09:46:37
 
"Die durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung der Erklärung der gemeinsamen Sorge und der (u.U. bewußt wahrheitswidrg)abgegebenen Vateschaftsanerkennung wird dazu führen dass, btw einmalig in der deutschen Familienrechtsgeschichte, ein staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeführt werden wird. "

Ich hoffe nicht, daß es dazu kommt! Wie viele Fälle von Scheinvaterschaften gibt es denn überhaupt ? Hier wird Hysterie geschürt und die Mittel der Verhältnismäßigkeit völlig außer acht gelassen.
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Antwort #14 - 01.03.2006 um 10:05:31
 
Zitat:
Ich hoffe nicht, daß es dazu kommt! Wie viele Fälle von Scheinvaterschaften gibt es denn überhaupt ? Hier wird Hysterie geschürt und die Mittel der Verhältnismäßigkeit völlig außer acht gelassen.



Hi Guenter,

ich meine mich allein in Berlin an einen Artikel erinnern zu können, in dem von vierstelligen Verdachtsfällen die Rede war.

In Grenzgebieten nach Westen ist das geflügelte Wort von den "schwangeren Afrikanerinnen"  gebräuchlich, die derzeit wohl in größerer Anzahl nach den sog. Imbißvätern suchen Zwinkernd

Es gab dazu auch eine Untersuchung des Bundes bei den ABHen, aber ich hab das Ergebnis nicht parat. Wenn ich es finde stelle ich es ein Zwinkernd

Von Hysterie-schüren würde ich btw nicht reden wollen, das sollen sich die halbseidene-Tips-Geber anziehen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #15 - 01.03.2006 um 11:16:12
 
@ronny
Deine Schüsse gehen in die falsche Richtung und sollen wohl Leute ("Hilfeexperten"(??)) treffen, die Dich gelegentlich nerven, zu denen Du aber im Forum doch selber zählst.
Zitat:
Die durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung der Erklärung der gemeinsamen Sorge und der (u.U. bewußt wahrheitswidrg)abgegebenen Vateschaftsanerkennung
und Zitat:
die halbseidene-Tips-Geber
- wen meinst Du denn damit?

Ich hoffe doch sehr, dass das keine direkte Retourkutsche gegenüber gc  sein soll, der die Rechtslage ganz einfach - als Einziger- richtig benennt. Zitat:
Wem mit diesem Generalverdacht mehr geschadet werden wird, sei den "Helfern" zum Nachdenken anempfohlen
Welche Helfer meinst Du denn, Leute aus der Flüchtlingshilfe? Meinst Du denn tatsächlich, dass die diesen Missbrauch propagieren, halbseidene Tipp-Geber sind und das Problem verursachen? Und das womöglich durch das Benennen der Rechtslage?

Wenn ein Mißbrauch einreißt, und das ist hier passiert, wird man mit klarem Verstand angemessene Lösungen finden müssen. Falls sich deutliche Indizien für einen Mißbrauch ergeben, wie in den von Dir zitierten Fällen, wird man entsprechend reagieren müssen. Vielleicht muss auch Zitat:
ein staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeführt werden
. Das kommt aber daher, dass solche Wege unter den Ausländern, die um Aufenthalt ringen, gesucht und gefunden werden, 100% aller jüngeren Ausländer ohne gesicherten Aufenthalt, die ich kenne, kennen diesen Weg- von anderen Ausländern. Überraschen kann das nicht. Ich habe aber noch nie von einem Helfer gehört, der solche Wege propagiert. Eine solche Ursachendefinition eines Mißstandes Zitat:
durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung
ist schon ein Hammer....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 01.03.2006 um 11:29:37
 
Bitte zurück zur Sachdiskussion, sonst wird (leider) wieder mal
ein thread zu schließen sein  unentschlossen
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Antwort #17 - 01.03.2006 um 11:59:46
 
Ok, nochmal zur Erläuterung:

Niemand wurde von mir persönlich angesprochen Zwinkernd OK ?

In den wenigsten (Missbrauchs-)Fälle die ich selbst dienstlich erlebt habe, besassen die Beteiligten das nötige geistige Potenzial um die Tragweite einer Vaterschaftsanerkennung und selbst teilweise einer Mutterschaft zu begreifen .

Daher zweifele ich auch die nötige (Sach-)Kenntnis an,  die eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge nun mal erfordert. Zumndest muß man wissen wo das geregelt ist. Von wem sie ihre Tips haben, .....

Und mir kann nach mehr als 25 Jahren auch keiner mehr weißmachen, dass manche Helfer nicht doch in ihrer Blauäugigkeit Tips geben die sie bei nüchterner Betrachtung besser unterlassen hätten Zwinkernd


Das solls denn auch gewesen sein Zwinkernd

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Antwort #18 - 01.03.2006 um 13:37:09
 
An die von ronny zitierten Berichte kann ich mich auch erinnern, daher meine Behauptung, es wird Hysterie geschürt. Der eine Bericht war vom MDR, der andere vom Innenministerium in NRW. Beide Berichte setzen die Zahl der Asylsuchenden mit dt. Kind gleich der Zahl der Scheinvaterschaften. Dies ist natürlich unseriös.

An einer Vaterschaft hängen auch Zahlungsverpflichtungen, die allenfalls "Penner" auf sich nehmen würden. Hier stellt sich dann allerdings die ganz pragmatische Frage, wie solche Verbindungen denn geknüpft werden sollten und welche Erfolgschancen denn solche Geschäftspartnerschaften haben würden.
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Antwort #19 - 01.03.2006 um 14:16:30
 
Hi Guenter,

selten sind wir einer Meinung Zwinkernd  , aber

Zitat:
die allenfalls "Penner" auf sich nehmen würden


Das ist ja genau der Personenkreis aus dem sich die "Imbißväter" rekrutieren, zumindest sind das Ergebnisse der Untersuchungen in NRW gewesen.

Und vielleicht noch allgemein zur Erläuterung für die (zugegebenermassen etwas verärgerte ) Reaktion auf die ganze Problematik. Ich störe mich an dem Umstand, dass Menschen (Kinder) dafür herhalten sollen, aufenthaltsrechtliche Probleme zu lösen.
Ich habe zu oft heulendes Elend erlebt, wenn dann ein gemeinsam sorgeberechtigter Vater nach der AE im Nichts verschwand, und die armen gutgläubigen Hascherl mit ihren Kinderchen saßen vorm Schreibtisch und heulten Rotz und Wasser. 

Ich war bereits im Amt als die ganze Hysterie und Diskussion um das Thema "Missbrauch des Rechtsinstituts der Ehe zum Zwecke der Aufenthaltssicherung" aufkam, als  das (heutige) gesetzliche Mitwirkungsverbot des Standesbeamten noch unter der Frage der "Zumutbarkeit einer Mitwirkung an einem verbotenen Umgehungsgeschäft" gab.
Die Reaktion des Gesetzgebers hat viel zu lange auf sich warten lassen, zur Zahl der Eheaufhebungsklagen wegen der offenkundigen Scheinehe habe ich bisher nichts gefunden. Aber das ganze wurde nicht ausländerrechtlich (wo es eigentlich hingehört), sondern personenstandsrechtlich gelöst.

Meine Befürchtung bei der ganzen Vaterschaftsgeschichte ist einfach die, dass aufgrund der gesamten Missbrauchsgeschichte ein ähnliches Konstrukt gewählt wird, was die "Anfechtung der Vaterschaft von Amts wegen" anbelangt. Dann werden die bis jetzt nur in begründeten Verdachtsfällen geforderten DNA-Tests durch ein gesetzlich geregeltes Gerichtsverfahren abgelöst. Riesenaufwand und  sicherlich mehr Verfahren, als bisher.

Da hielte ich die bisher in der Rechtsprechung  vereinzelt befürwortete Berechtigung der ABH einen DNA-Test einfordern zu dürfen, für das geringere Übel. Zwinkernd

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Antwort #20 - 01.03.2006 um 14:55:32
 
gc schrieb am 28.02.2006 um 22:29:17:
Es ist ärgerlich genug, dass sie es trotzdem immer wieder versuchen, ärgerlich aber auch, dass die Rechtswidrigkeit hier von den "Experten" nicht deutlicher klar gestellt wird.

thom schrieb am 01.03.2006 um 11:16:12:
Ich hoffe doch sehr, dass das keine direkte Retourkutsche gegenüber gc  sein soll, der die Rechtslage ganz einfach - als Einziger- richtig benennt.


Ich halte diese pauschale Kritik an den Experten für nicht fair (und die Selbstbeweihräucherung der Flüchtlingshilfe-Fraktion für nicht angebracht). Als Erinnerung noch einmal ein früheres Posting von Mick, auf das ich bereits eingangs verwiesen hatte:  

Mick schrieb am 07.09.2005 um 20:08:29:
Hi,
zu dem Urteil mal folgendes Statement von mir:

Das Urteil beschäftigt sich an keiner Stelle mit der Frage der
Zulässigkeit hinsichtlich einer Forderung eines DNA-Testes.

Im "verurteilten" Fall wird auch nicht lediglich von Zweifeln
an der Vaterschaft gesprochen, sondern es spricht von "be-
gründeten Anlässen für Zweifel" oder der "Gefahr eines ernst-
haften Rechtsmissbrauches". Weiter geht es mit "ernsthaften
objektiven Anhaltspunkten, dass die Anerkennung der Vater-
schaft möglicherweise unter gröblicher Missachtung des
Sinnes und Inhaltes der gesetzlichen Regelungen abgegeben
wurde".
Nun, in dem Fall ging es darum, dass er faktisch nicht der
Vater sein konnte. Wenn das feststeht, dann kommt nach
dem Urteil eine Aufenthaltserlaubnis nicht in Betracht. Jeden-
falls nicht ohne weitere Darlegungen.

Fakt ist, wir haben ein deutsches Kind. Und das bliebe auch
so, wenn durch DNA-Analyse festgestellt würde, dass der
Vater aus dem Fall in dem Urteil nicht der leibliche Vater ist.
So wirkt sich eben derzeit eine Vaterschaftsanerkennung
aus.

Wie gesagt, in dem Urteil wird quasi davon ausgegangen,
dass der angebliche Vater faktisch nicht der Vater sein kann.
Halte ich vorliegend nicht für übertragbar. Und unter diesen
Umständen wage ich auch zu bezweifeln, dass die ABH mit
der Forderung nach einem DNA-Test vor dem Verwaltungs-
gericht durchkommt (falls sie die Versagung der AE auf die
Weigerung der Durchführung eines Testes stützt).


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Antwort #21 - 02.03.2006 um 11:13:17
 
@ronny
Ich gebe Dir im Wesentlichen Recht, halte allerdings die Mittel der Verhältnismäßigkeit für nicht gewahrt. Die Zahl der Scheinehen liegt bei unter 3% aller Eheschlißung mit ausländischer Beteiligung (siehe http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-12.htm#P1894_239813 Frage 221), während unter der Überprüfung auch die übrigen 97% leiden müssen. Bei den Scheinehen handelt es sich darüber hinaus überwiegend um Beteiligte aus dem Prostituierten-Milieu, bei denen sich das Fehlen eines eheliche Zusammenleben auch im Nachhinein leicht beweisen läßt.
Ähnliches befürchte ich eben auch bei dem Thema Scheinvaterschaften.
Wenn ABHs eine KANN-Möglichkeit erhalten, wird daraus schnell eine Regel. Dies sieht man bei den Überprüfungen beim BKA, bei der Möglichkeit Vertrauensanwälte in Ländern mit unsicherem Urkundenverkehr einzusetzen oder der Möglichkeit bei Einladungen Bürgschaften zu verlangen.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es Scheinvaterschaften auch unter dt. Paaren schon immer gegeben hat und diese Möglichkeit oftmals als Ventil genutzt wurde, um familiäre Dramen lösen zu können. Der Drang des dt. Staates auf absolute Korrektheit seiner Familienbücher hat auch eine Kehrseite und ist unter Betrachtung von Vor- und Nachteilen aller davon Betroffenen auch nicht in dieser Perfektion zu rechtfertigen. Hier ist der Drang des Staates die Bürger als Untertanen zu sehen noch immer übermächtig und nimmt kontinuierlich weiter zu. Was hätte ein Hitler heute für Möglichkeiten!?
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ronny
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Antwort #22 - 02.03.2006 um 11:32:55
 
Zitat:
Die Zahl der Scheinehen liegt bei unter 3% aller Eheschlißung mit ausländischer Beteiligung (siehe http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-12.htm#P1894_239813 Frage 221), während unter der Überprüfung auch die übrigen 97% leiden müssen.


Ich habe leider keine Zahlen aber es bestätigt meine Vermutung Zwinkernd

Zitat:
Ähnliches befürchte ich eben auch bei dem Thema Scheinvaterschaften. 



Ich denke auch dass es dazu kommen wird.

Aber genau deswegen halte ich die jetzige Rechtslage (einschl. der erwähnten Rechtsprechung) für eine höhere Hürde , weil ja im Einzelfall dann doch der begründete Verdacht erstmal ausreichend begründet sein muß, für eine beserre Lösung als ein generell mögliches Anfechtungsrecht des Staates. Viel zu aufwändig, und wenn dann vorhanden, auch viel zu verführerisch Zwinkernd

Ich hätte nichts dagegen, wenn die jetzige Rechtsprechungslage etwa dadurch legalisiert würde, dass aufgrund einer richterlichen Anordnung ein DNA Test verlangt wird, kein Problem. Zwinkernd

Ich hoffe es wird noch deutlich worauf ich hinaus will. Zwinkernd
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Antwort #23 - 02.03.2006 um 15:40:29
 
@ Guenter

Ich habe damit überhaupt kein Problem, ich möchte nicht in einem Land leben, wo alles drunter und drüber geht und eine staatliche Urkunde nicht das Papier wert ist worauf sie gedruckt ist.
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asalty
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Antwort #24 - 02.03.2006 um 20:04:39
 
Zwinkernd....Wer frei von jeglicher Schuld ist wird sich auch von einem DNA-Test nicht verunsichern lassen...und dem zustimmen. Allerdings finde ich die "Anordnungs eines Gerichts".....(und das ist meine persönliche Meinung) einen ziemlichen Eingriff in die Privatsphäre.....sicherlich ist es nützlich bei missbrauchsfällen.....wenn diese offensichtich sind......aber in "fällen" die real sind? Ich weiss nicht, ob ich mich jetzt hier klar ausdrücke....ok...wie soll man missbrauch feststellen, wenn dieser nicht offensichtlich ist? und wie soll man die realen vaterschaften erkennen, wenn der blick von scheinvaterschaften verklärt ist?...da beisst sich sicherlich die katze in den Schwanz. Zwinkernd
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Antwort #25 - 02.03.2006 um 20:47:57
 
Ich gehe mit der allgemeinen Empfehlung ronnys völlig d’acor:
Bei einschlägigen und begründeten Zweifeln an der Vaterschaft lieber den DNA-Test zulassen und dies rechtlich absichern als ein generelles staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht mit all seinen impliziten Problematiken einführen. Damit wäre eine gewisse Verfahrenssicherheit gegeben, die die gegenwärtige Verunsicherung und oft auch Willkür in diesem Bereich begrenzen könnte.

Im konkreten Fall Nizzi, soweit er uns bekannt ist, kann man empfehlen, dementsprechend den DNA-Test hinzunehmen, muss aber auch zugleich feststellen, dass die Forderung der ABH nach einem DNA-Test derzeit rechtswidrig ist. (Entsprechend strittig ist dann nebenher die Finanzierung des Tests)

Zum Hintergrund, weil gern (und auch hier) so einiges verwechselt wird:

Die vielzitierten Imbiss-Väter (nach meinem Überblick noch viel seltener als Scheinehen) verschaffen Frauen widerrechtlich einen Aufenthalt, die sich dann um ihre Kinder- meist zusammen mit den echten Vätern- ganz normal und gut kümmern.
Nur diese wären mit einem Vaterschaftstest identifizierbar.

Was menschlich weit größere Probleme macht (das von ronny geschilderte heulende Elend, das inzwischen alle in diesem Feld Tätigen gut kennen) und weit häufiger vorkommt, sind die “echten” unehelichen Kinder, die dem Vater einen Aufenthalt verschaffen und dann pünktlich mitsamt der Mutter im Stich gelassen werden.
Hier hilft kein Vaterschaftstest.

ronny: Zitat:
In den wenigsten (Missbrauchs-)Fälle die ich selbst dienstlich erlebt habe, besassen die Beteiligten das nötige geistige Potenzial um die Tragweite einer Vaterschaftsanerkennung und selbst teilweise einer Mutterschaft zu begreifen....Daher zweifele ich auch die nötige (Sach-)Kenntnis an,  die eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge nun mal erfordert. Zumndest muß man wissen wo das geregelt ist. Von wem sie ihre Tips haben, .....


Väter, die missbräuchlich eine Vaterschaft erklären, brauchen leider keinerlei geistiges Potential, um die nicht vorhandene Tragweite ihrer Anerkennung zu begreifen, keinerlei Sachkenntnis, wo was geregelt ist.
Man geht zum Notar, zum Jugendamt etc, und gibt eine sehr einfache Erklärung ab.
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Antwort #26 - 02.03.2006 um 23:17:45
 
Zitat:
Wer frei von jeglicher Schuld ist wird sich auch von einem DNA-Test nicht verunsichern lassen


Ich glaube die Verunsicherung von Nizi lag auch nicht in dem DNA-Test an sich, sondern in den damit verbundenen Kosten.

Es ist ja gut und schön, wenn Behörden "aus gegebebenem Anlass" einen solchen Test verlangen. Aber er sollte in Fällen, wo der "gegebene Anlass" eine Art Generalverdacht ist (weil es eben solche Fälle mal gegeben hat) nicht zu Lasten der Betroffenen gehen, wenn bei denen alles in Ordnung ist, d.h. die Vaterschaft festgestellt wird.

Dies ist allerdings meine ganz persönliche Meinung zu dem Thema.
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Blaise
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Antwort #27 - 05.03.2006 um 20:06:55
 
Hallo,

Guenter schrieb:
Zitat:
Ich gebe Dir im Wesentlichen Recht, halte allerdings die Mittel der Verhältnismäßigkeit für nicht gewahrt. Die Zahl der Scheinehen liegt bei unter 3% aller Eheschlißung mit ausländischer Beteiligung (siehe http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-12.htm#P1894_239813 Frage 221), während unter der Überprüfung auch die übrigen 97% leiden müssen.


Ich halte es ja schon etwas vermessen, in solchen Sachen auf die eigene Homepage zu verweisen. Und das "Guenter"  in seiner Homepage dann als Quelle für die angeblich geringe Anzahl von Scheinehen "Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex "illegale" Migration" angibt, halte ich auch für nicht sehr seriös (Nur am Rande, ich achte und respektiere das Engangment von Alt sehr!). Die Zahlen die Alt angibt nennt er selbst Schätzungen. Dabei geht Alt von einer Definition von Scheinehen aus, die nicht dem gesetzlichen Tatbestand entspricht.

Aus Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex "illegale" Migration, Anlage 3, Verzeichnis wichtiger Definitionen:
Zitat:
Als Scheinehe wird die auf Bezahlung beruhende vorgetäuschte Lebensgemeinschaft mit oft ausbeuterischen Zügen bezeichnet.

Als Kontraktehe wird eine durch einvernehmliches Arrangement vorgetäuschte Lebensgemeinschaft ohne ausbeuterische Züge bezeichnet.


Bei beiden Definitionen handelt es sich rechtlich gesehen um Scheinehen. Eine Tatbestandsmerkmal "Bezahlung" gibt es bei Scheinehen nicht.

Wenn schon Zahlen in die Diskussion einstreuen, dann doch bitte von seriösen Quellen.

Blaise
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