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Vaterschaftsanerkennung bzw. DNA Test (Gelesen: 13.999 mal)
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 01.03.2006 um 11:16:12
 
@ronny
Deine Schüsse gehen in die falsche Richtung und sollen wohl Leute ("Hilfeexperten"(??)) treffen, die Dich gelegentlich nerven, zu denen Du aber im Forum doch selber zählst.
Zitat:
Die durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung der Erklärung der gemeinsamen Sorge und der (u.U. bewußt wahrheitswidrg)abgegebenen Vateschaftsanerkennung
und Zitat:
die halbseidene-Tips-Geber
- wen meinst Du denn damit?

Ich hoffe doch sehr, dass das keine direkte Retourkutsche gegenüber gc  sein soll, der die Rechtslage ganz einfach - als Einziger- richtig benennt. Zitat:
Wem mit diesem Generalverdacht mehr geschadet werden wird, sei den "Helfern" zum Nachdenken anempfohlen
Welche Helfer meinst Du denn, Leute aus der Flüchtlingshilfe? Meinst Du denn tatsächlich, dass die diesen Missbrauch propagieren, halbseidene Tipp-Geber sind und das Problem verursachen? Und das womöglich durch das Benennen der Rechtslage?

Wenn ein Mißbrauch einreißt, und das ist hier passiert, wird man mit klarem Verstand angemessene Lösungen finden müssen. Falls sich deutliche Indizien für einen Mißbrauch ergeben, wie in den von Dir zitierten Fällen, wird man entsprechend reagieren müssen. Vielleicht muss auch Zitat:
ein staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeführt werden
. Das kommt aber daher, dass solche Wege unter den Ausländern, die um Aufenthalt ringen, gesucht und gefunden werden, 100% aller jüngeren Ausländer ohne gesicherten Aufenthalt, die ich kenne, kennen diesen Weg- von anderen Ausländern. Überraschen kann das nicht. Ich habe aber noch nie von einem Helfer gehört, der solche Wege propagiert. Eine solche Ursachendefinition eines Mißstandes Zitat:
durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung
ist schon ein Hammer....
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 01.03.2006 um 11:29:37
 
Bitte zurück zur Sachdiskussion, sonst wird (leider) wieder mal
ein thread zu schließen sein  unentschlossen
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ronny
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Antwort #17 - 01.03.2006 um 11:59:46
 
Ok, nochmal zur Erläuterung:

Niemand wurde von mir persönlich angesprochen Zwinkernd OK ?

In den wenigsten (Missbrauchs-)Fälle die ich selbst dienstlich erlebt habe, besassen die Beteiligten das nötige geistige Potenzial um die Tragweite einer Vaterschaftsanerkennung und selbst teilweise einer Mutterschaft zu begreifen .

Daher zweifele ich auch die nötige (Sach-)Kenntnis an,  die eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge nun mal erfordert. Zumndest muß man wissen wo das geregelt ist. Von wem sie ihre Tips haben, .....

Und mir kann nach mehr als 25 Jahren auch keiner mehr weißmachen, dass manche Helfer nicht doch in ihrer Blauäugigkeit Tips geben die sie bei nüchterner Betrachtung besser unterlassen hätten Zwinkernd


Das solls denn auch gewesen sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Guenter
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Antwort #18 - 01.03.2006 um 13:37:09
 
An die von ronny zitierten Berichte kann ich mich auch erinnern, daher meine Behauptung, es wird Hysterie geschürt. Der eine Bericht war vom MDR, der andere vom Innenministerium in NRW. Beide Berichte setzen die Zahl der Asylsuchenden mit dt. Kind gleich der Zahl der Scheinvaterschaften. Dies ist natürlich unseriös.

An einer Vaterschaft hängen auch Zahlungsverpflichtungen, die allenfalls "Penner" auf sich nehmen würden. Hier stellt sich dann allerdings die ganz pragmatische Frage, wie solche Verbindungen denn geknüpft werden sollten und welche Erfolgschancen denn solche Geschäftspartnerschaften haben würden.
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ronny
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Antwort #19 - 01.03.2006 um 14:16:30
 
Hi Guenter,

selten sind wir einer Meinung Zwinkernd  , aber

Zitat:
die allenfalls "Penner" auf sich nehmen würden


Das ist ja genau der Personenkreis aus dem sich die "Imbißväter" rekrutieren, zumindest sind das Ergebnisse der Untersuchungen in NRW gewesen.

Und vielleicht noch allgemein zur Erläuterung für die (zugegebenermassen etwas verärgerte ) Reaktion auf die ganze Problematik. Ich störe mich an dem Umstand, dass Menschen (Kinder) dafür herhalten sollen, aufenthaltsrechtliche Probleme zu lösen.
Ich habe zu oft heulendes Elend erlebt, wenn dann ein gemeinsam sorgeberechtigter Vater nach der AE im Nichts verschwand, und die armen gutgläubigen Hascherl mit ihren Kinderchen saßen vorm Schreibtisch und heulten Rotz und Wasser. 

Ich war bereits im Amt als die ganze Hysterie und Diskussion um das Thema "Missbrauch des Rechtsinstituts der Ehe zum Zwecke der Aufenthaltssicherung" aufkam, als  das (heutige) gesetzliche Mitwirkungsverbot des Standesbeamten noch unter der Frage der "Zumutbarkeit einer Mitwirkung an einem verbotenen Umgehungsgeschäft" gab.
Die Reaktion des Gesetzgebers hat viel zu lange auf sich warten lassen, zur Zahl der Eheaufhebungsklagen wegen der offenkundigen Scheinehe habe ich bisher nichts gefunden. Aber das ganze wurde nicht ausländerrechtlich (wo es eigentlich hingehört), sondern personenstandsrechtlich gelöst.

Meine Befürchtung bei der ganzen Vaterschaftsgeschichte ist einfach die, dass aufgrund der gesamten Missbrauchsgeschichte ein ähnliches Konstrukt gewählt wird, was die "Anfechtung der Vaterschaft von Amts wegen" anbelangt. Dann werden die bis jetzt nur in begründeten Verdachtsfällen geforderten DNA-Tests durch ein gesetzlich geregeltes Gerichtsverfahren abgelöst. Riesenaufwand und  sicherlich mehr Verfahren, als bisher.

Da hielte ich die bisher in der Rechtsprechung  vereinzelt befürwortete Berechtigung der ABH einen DNA-Test einfordern zu dürfen, für das geringere Übel. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Abu
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Antwort #20 - 01.03.2006 um 14:55:32
 
gc schrieb am 28.02.2006 um 22:29:17:
Es ist ärgerlich genug, dass sie es trotzdem immer wieder versuchen, ärgerlich aber auch, dass die Rechtswidrigkeit hier von den "Experten" nicht deutlicher klar gestellt wird.

thom schrieb am 01.03.2006 um 11:16:12:
Ich hoffe doch sehr, dass das keine direkte Retourkutsche gegenüber gc  sein soll, der die Rechtslage ganz einfach - als Einziger- richtig benennt.


Ich halte diese pauschale Kritik an den Experten für nicht fair (und die Selbstbeweihräucherung der Flüchtlingshilfe-Fraktion für nicht angebracht). Als Erinnerung noch einmal ein früheres Posting von Mick, auf das ich bereits eingangs verwiesen hatte:  

Mick schrieb am 07.09.2005 um 20:08:29:
Hi,
zu dem Urteil mal folgendes Statement von mir:

Das Urteil beschäftigt sich an keiner Stelle mit der Frage der
Zulässigkeit hinsichtlich einer Forderung eines DNA-Testes.

Im "verurteilten" Fall wird auch nicht lediglich von Zweifeln
an der Vaterschaft gesprochen, sondern es spricht von "be-
gründeten Anlässen für Zweifel" oder der "Gefahr eines ernst-
haften Rechtsmissbrauches". Weiter geht es mit "ernsthaften
objektiven Anhaltspunkten, dass die Anerkennung der Vater-
schaft möglicherweise unter gröblicher Missachtung des
Sinnes und Inhaltes der gesetzlichen Regelungen abgegeben
wurde".
Nun, in dem Fall ging es darum, dass er faktisch nicht der
Vater sein konnte. Wenn das feststeht, dann kommt nach
dem Urteil eine Aufenthaltserlaubnis nicht in Betracht. Jeden-
falls nicht ohne weitere Darlegungen.

Fakt ist, wir haben ein deutsches Kind. Und das bliebe auch
so, wenn durch DNA-Analyse festgestellt würde, dass der
Vater aus dem Fall in dem Urteil nicht der leibliche Vater ist.
So wirkt sich eben derzeit eine Vaterschaftsanerkennung
aus.

Wie gesagt, in dem Urteil wird quasi davon ausgegangen,
dass der angebliche Vater faktisch nicht der Vater sein kann.
Halte ich vorliegend nicht für übertragbar. Und unter diesen
Umständen wage ich auch zu bezweifeln, dass die ABH mit
der Forderung nach einem DNA-Test vor dem Verwaltungs-
gericht durchkommt (falls sie die Versagung der AE auf die
Weigerung der Durchführung eines Testes stützt).


Abu
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Guenter
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Antwort #21 - 02.03.2006 um 11:13:17
 
@ronny
Ich gebe Dir im Wesentlichen Recht, halte allerdings die Mittel der Verhältnismäßigkeit für nicht gewahrt. Die Zahl der Scheinehen liegt bei unter 3% aller Eheschlißung mit ausländischer Beteiligung (siehe http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-12.htm#P1894_239813 Frage 221), während unter der Überprüfung auch die übrigen 97% leiden müssen. Bei den Scheinehen handelt es sich darüber hinaus überwiegend um Beteiligte aus dem Prostituierten-Milieu, bei denen sich das Fehlen eines eheliche Zusammenleben auch im Nachhinein leicht beweisen läßt.
Ähnliches befürchte ich eben auch bei dem Thema Scheinvaterschaften.
Wenn ABHs eine KANN-Möglichkeit erhalten, wird daraus schnell eine Regel. Dies sieht man bei den Überprüfungen beim BKA, bei der Möglichkeit Vertrauensanwälte in Ländern mit unsicherem Urkundenverkehr einzusetzen oder der Möglichkeit bei Einladungen Bürgschaften zu verlangen.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es Scheinvaterschaften auch unter dt. Paaren schon immer gegeben hat und diese Möglichkeit oftmals als Ventil genutzt wurde, um familiäre Dramen lösen zu können. Der Drang des dt. Staates auf absolute Korrektheit seiner Familienbücher hat auch eine Kehrseite und ist unter Betrachtung von Vor- und Nachteilen aller davon Betroffenen auch nicht in dieser Perfektion zu rechtfertigen. Hier ist der Drang des Staates die Bürger als Untertanen zu sehen noch immer übermächtig und nimmt kontinuierlich weiter zu. Was hätte ein Hitler heute für Möglichkeiten!?
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ronny
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Antwort #22 - 02.03.2006 um 11:32:55
 
Zitat:
Die Zahl der Scheinehen liegt bei unter 3% aller Eheschlißung mit ausländischer Beteiligung (siehe http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-12.htm#P1894_239813 Frage 221), während unter der Überprüfung auch die übrigen 97% leiden müssen.


Ich habe leider keine Zahlen aber es bestätigt meine Vermutung Zwinkernd

Zitat:
Ähnliches befürchte ich eben auch bei dem Thema Scheinvaterschaften. 



Ich denke auch dass es dazu kommen wird.

Aber genau deswegen halte ich die jetzige Rechtslage (einschl. der erwähnten Rechtsprechung) für eine höhere Hürde , weil ja im Einzelfall dann doch der begründete Verdacht erstmal ausreichend begründet sein muß, für eine beserre Lösung als ein generell mögliches Anfechtungsrecht des Staates. Viel zu aufwändig, und wenn dann vorhanden, auch viel zu verführerisch Zwinkernd

Ich hätte nichts dagegen, wenn die jetzige Rechtsprechungslage etwa dadurch legalisiert würde, dass aufgrund einer richterlichen Anordnung ein DNA Test verlangt wird, kein Problem. Zwinkernd

Ich hoffe es wird noch deutlich worauf ich hinaus will. Zwinkernd
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Antwort #23 - 02.03.2006 um 15:40:29
 
@ Guenter

Ich habe damit überhaupt kein Problem, ich möchte nicht in einem Land leben, wo alles drunter und drüber geht und eine staatliche Urkunde nicht das Papier wert ist worauf sie gedruckt ist.
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Antwort #24 - 02.03.2006 um 20:04:39
 
Zwinkernd....Wer frei von jeglicher Schuld ist wird sich auch von einem DNA-Test nicht verunsichern lassen...und dem zustimmen. Allerdings finde ich die "Anordnungs eines Gerichts".....(und das ist meine persönliche Meinung) einen ziemlichen Eingriff in die Privatsphäre.....sicherlich ist es nützlich bei missbrauchsfällen.....wenn diese offensichtich sind......aber in "fällen" die real sind? Ich weiss nicht, ob ich mich jetzt hier klar ausdrücke....ok...wie soll man missbrauch feststellen, wenn dieser nicht offensichtlich ist? und wie soll man die realen vaterschaften erkennen, wenn der blick von scheinvaterschaften verklärt ist?...da beisst sich sicherlich die katze in den Schwanz. Zwinkernd
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Antwort #25 - 02.03.2006 um 20:47:57
 
Ich gehe mit der allgemeinen Empfehlung ronnys völlig d’acor:
Bei einschlägigen und begründeten Zweifeln an der Vaterschaft lieber den DNA-Test zulassen und dies rechtlich absichern als ein generelles staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht mit all seinen impliziten Problematiken einführen. Damit wäre eine gewisse Verfahrenssicherheit gegeben, die die gegenwärtige Verunsicherung und oft auch Willkür in diesem Bereich begrenzen könnte.

Im konkreten Fall Nizzi, soweit er uns bekannt ist, kann man empfehlen, dementsprechend den DNA-Test hinzunehmen, muss aber auch zugleich feststellen, dass die Forderung der ABH nach einem DNA-Test derzeit rechtswidrig ist. (Entsprechend strittig ist dann nebenher die Finanzierung des Tests)

Zum Hintergrund, weil gern (und auch hier) so einiges verwechselt wird:

Die vielzitierten Imbiss-Väter (nach meinem Überblick noch viel seltener als Scheinehen) verschaffen Frauen widerrechtlich einen Aufenthalt, die sich dann um ihre Kinder- meist zusammen mit den echten Vätern- ganz normal und gut kümmern.
Nur diese wären mit einem Vaterschaftstest identifizierbar.

Was menschlich weit größere Probleme macht (das von ronny geschilderte heulende Elend, das inzwischen alle in diesem Feld Tätigen gut kennen) und weit häufiger vorkommt, sind die “echten” unehelichen Kinder, die dem Vater einen Aufenthalt verschaffen und dann pünktlich mitsamt der Mutter im Stich gelassen werden.
Hier hilft kein Vaterschaftstest.

ronny: Zitat:
In den wenigsten (Missbrauchs-)Fälle die ich selbst dienstlich erlebt habe, besassen die Beteiligten das nötige geistige Potenzial um die Tragweite einer Vaterschaftsanerkennung und selbst teilweise einer Mutterschaft zu begreifen....Daher zweifele ich auch die nötige (Sach-)Kenntnis an,  die eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge nun mal erfordert. Zumndest muß man wissen wo das geregelt ist. Von wem sie ihre Tips haben, .....


Väter, die missbräuchlich eine Vaterschaft erklären, brauchen leider keinerlei geistiges Potential, um die nicht vorhandene Tragweite ihrer Anerkennung zu begreifen, keinerlei Sachkenntnis, wo was geregelt ist.
Man geht zum Notar, zum Jugendamt etc, und gibt eine sehr einfache Erklärung ab.
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Antwort #26 - 02.03.2006 um 23:17:45
 
Zitat:
Wer frei von jeglicher Schuld ist wird sich auch von einem DNA-Test nicht verunsichern lassen


Ich glaube die Verunsicherung von Nizi lag auch nicht in dem DNA-Test an sich, sondern in den damit verbundenen Kosten.

Es ist ja gut und schön, wenn Behörden "aus gegebebenem Anlass" einen solchen Test verlangen. Aber er sollte in Fällen, wo der "gegebene Anlass" eine Art Generalverdacht ist (weil es eben solche Fälle mal gegeben hat) nicht zu Lasten der Betroffenen gehen, wenn bei denen alles in Ordnung ist, d.h. die Vaterschaft festgestellt wird.

Dies ist allerdings meine ganz persönliche Meinung zu dem Thema.
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Antwort #27 - 05.03.2006 um 20:06:55
 
Hallo,

Guenter schrieb:
Zitat:
Ich gebe Dir im Wesentlichen Recht, halte allerdings die Mittel der Verhältnismäßigkeit für nicht gewahrt. Die Zahl der Scheinehen liegt bei unter 3% aller Eheschlißung mit ausländischer Beteiligung (siehe http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-12.htm#P1894_239813 Frage 221), während unter der Überprüfung auch die übrigen 97% leiden müssen.


Ich halte es ja schon etwas vermessen, in solchen Sachen auf die eigene Homepage zu verweisen. Und das "Guenter"  in seiner Homepage dann als Quelle für die angeblich geringe Anzahl von Scheinehen "Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex "illegale" Migration" angibt, halte ich auch für nicht sehr seriös (Nur am Rande, ich achte und respektiere das Engangment von Alt sehr!). Die Zahlen die Alt angibt nennt er selbst Schätzungen. Dabei geht Alt von einer Definition von Scheinehen aus, die nicht dem gesetzlichen Tatbestand entspricht.

Aus Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex "illegale" Migration, Anlage 3, Verzeichnis wichtiger Definitionen:
Zitat:
Als Scheinehe wird die auf Bezahlung beruhende vorgetäuschte Lebensgemeinschaft mit oft ausbeuterischen Zügen bezeichnet.

Als Kontraktehe wird eine durch einvernehmliches Arrangement vorgetäuschte Lebensgemeinschaft ohne ausbeuterische Züge bezeichnet.


Bei beiden Definitionen handelt es sich rechtlich gesehen um Scheinehen. Eine Tatbestandsmerkmal "Bezahlung" gibt es bei Scheinehen nicht.

Wenn schon Zahlen in die Diskussion einstreuen, dann doch bitte von seriösen Quellen.

Blaise
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