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Frage zu Neuregelung ab 1.1.06 (Gelesen: 7.938 mal)
Claudi
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02.02.2006 um 13:10:05
 
Hallo Zusammen,
habe schon unter der Rubrik "Suchen" nachgeschlagen aber konnte nichts finden.

Mein Fall:
Ich Deutsche aus NRW bin mit einem Tunesier verlobt, in Tunis auf der Deutschen Botschaft wurde u.a. der Antrag auf Visum gestellt (Heiratsvisum) Ende 2005. In Deutschland sind die Papiere vom OLG zurück und OK vom Standesamt liegt vor das geheiratet werden kann.

Der Antrag von Tunis hat gut 5 Wochen gedauert bis er beim Ausländeramt (ABH) vorlag. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter wurde mir gesagt, dass seit dem 1.1.2006 der Antrag nicht direkt zur Ausländerbehörde geht sondern von der Botschaft zum Auswärtigen Amt nach Berlin von Berlin nach Köln zum (Bundeszentralregister bin mir da nicht so sicher zu welcher Stelle). Und dannach zur ABH.

Heute war ich bei der ABH und musste u.a. und das ist mir auch neu nicht nur den Mietvertrag mitbringen sondern auch die Einverständniserklärung vom Vermieter, hatte alles dabei aber das ist mir wie gesagt neu. Ebenso wird jetzt noch eine Art "Personenüberprüfung" durchgeführt die nochmals 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen soll. Dies wäre wohl auch neu seit dem 1.1.2006 für gewisse Länder.

Kann mir hier jemand darüber Auskunft geben, ob dies wirklich so ist?!

Wäre super nett und vielen Dank
Gruss
Claudi
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brickbat
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Antwort #1 - 02.02.2006 um 13:35:07
 
Da es auf ein Heiratsvisum keinen Anspruch gibt wird von der ABH der Lebensunterhalt und der ausreichende Wohnraum geprüft. Dazu kann der Mietvertrag und auch die Einverständniserklärung des Vermieters verlangt werden, da der Vermieter den Einzug eines Nicht-Ehegatten nicht zwangsläufig dulden muß.
Die Personenüberprüfung für bestimmte Länder gibt es bei uns schon länger, kann sein, daß sie bei Deiner ABH erst zum 01.01.06 eingeführt wurde. Weil wir mit Verschweigefrist arbeiten dauert die Anfrage bei uns exakt 4 Wochen.
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Antwort #2 - 02.02.2006 um 14:01:06
 
Guten Tag,

Was ist die Zitat:
Verschweigefrist
??

(pure Neugierde, dieses Behördendeutsch...)
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Mick
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Antwort #3 - 02.02.2006 um 15:06:11
 
Hoi,
"Verschweigefrist" bedeutet:
Wenn innerhalb einer bestimmten Frist keine Nachricht
kommt, wird eine positive Antwort (im Sinne des Be-
troffenen) unterstellt und nicht weiter gewartet.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Abu
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Antwort #4 - 02.02.2006 um 15:16:04
 
Claudi schrieb am 02.02.2006 um 13:10:05:
Heute war ich bei der ABH und musste u.a. und das ist mir auch neu nicht nur den Mietvertrag mitbringen sondern auch die Einverständniserklärung vom Vermieter, hatte alles dabei aber das ist mir wie gesagt neu.

brickbat schrieb am 02.02.2006 um 13:35:07:
Da es auf ein Heiratsvisum keinen Anspruch gibt wird von der ABH der Lebensunterhalt und der ausreichende Wohnraum geprüft. Dazu kann der Mietvertrag und auch die Einverständniserklärung des Vermieters verlangt werden, da der Vermieter den Einzug eines Nicht-Ehegatten nicht zwangsläufig dulden muß.

Das mit der Einverständniserklärung des Vermieters ist ja wohl sehr fragwürdig! Ein Vermieter hat kein Mietsprachrecht  was Gäste und Besucher angeht, auch wenn dieser mehrere Wochen bleiben, und um so einen Zeitraum bis zur Heirat geht es ja wohl hier.

Ich würde eine solche Forderung der ABH als Schikane empfinden und mich hiergegen verwehren.

Abu
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Antwort #5 - 02.02.2006 um 15:22:17
 
@Mick:  :faszi   Wenn's das mal öfter gäbe...
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Claudi
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Antwort #6 - 02.02.2006 um 15:34:51
 
Wo wird die denn angefragt, die Personenüberprüfung, beim Innenministerium?

Und kann mir bitte noch jemand erklären was die Unterlagen bevor sie zur ABH gehen beim Bundesverwaltungsamt in Köln tun und beim Auswärtigen Amt (dort waren die Unterlagen bevor sie nach Köln geschickt wurden)?

Das ist ja ein wahnsinn welche Stellen durchlaufen werden, bei einer Freundin von mir war dies im letzten Jahr nicht so, dort gingen die Unterlagen direkt von der Deutschen Botschaft in Tunis zur ABH. Ebenso heirat eines Tunesiers in Deutschland in der gleichen Stadt bzw. Gemeinde.

Vlg
Claudi
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Antwort #7 - 02.02.2006 um 16:08:20
 
Claudi schrieb am 02.02.2006 um 15:34:51:
Und kann mir bitte noch jemand erklären was die Unterlagen bevor sie zur ABH gehen beim Bundesverwaltungsamt in Köln tun und beim Auswärtigen Amt (dort waren die Unterlagen bevor sie nach Köln geschickt wurden)?


Hi,
mach' Dir da keinen Kopp. Wenn die Unterlagen direkt zur
ABH gehen, dann per Kurierdienst des Auswärtigen Amtes.
Geht auch nicht schneller als über das BVA. Beim BVA gehen
die Unterlagen in der Regel am gleichen Tag weiter zur ABH.
Und der Vorteil ist eindeutig: Die ABH erhält ein Fax oder
ein eMail über den gestellten Antrag, lange bevor die Original-
unterlagen da sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #8 - 02.02.2006 um 16:32:58
 
Huhu Mick,

erstmal  danke aber bei mir siehts wie folgt aus:

- 27.12.05 Antrag bei Botschaft gestell bzgl. Visum und den Papierkram für das Standesamt in D erledigt (Legalisierung etc.)
- Unterlagen in Deutschland beim Standesamt eingereicht die haben es weiter zum OLG gesendet
- Unterlagen sind komplett beim Standesamt - ok liegt vor zum heiraten

ABH
- erste Kontaktaufnahme persönlich Anfang Jan. 2006 - der Antrag aus Tunis muss abgewartet werden
- als das OK vom Standesamt kam (inkl. Zustimmung OLG) am 10.1. bei der ABH angerufen und Sachbearbeiter hat rumtelefoniert wo der Antrag bleibt. Da er dachte das die Botschaft direkt den Antrag zu ihm sendet (ABH). Rief mich zurück nachdem er rumtelefoniert hatte und sagte das der Antrag von Tunis nach Berlin zum AA ging und von dort zum Bundesverwaltungsamt und dort liegt der Antrag. Müsse warten bis er sich meldet
- 30.1. lag Schreiben von der ABH vor, solle mit meinen Unterlagen kommen
- 2.2. Unterlagen zur ABH gebracht und die Info bekommen das noch eine Überprüfung stattfindet und diese 3-4 Wochen dauert. Und das neu wäre bei der ABH wo ich bin!

Ich frage mich eben, wo wird was jetzt überprüft!

VlG
Claudi
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Antwort #9 - 02.02.2006 um 16:34:07
 
Ah, noch was vergessen, alles was ich im www finden kann unter "Verschweigepflicht" hat mit einem Visum für Studierende zu tun. Aber kann nichts über Heirats- oder Familienzusammenführungsvisum finden!
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brickbat
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Antwort #10 - 02.02.2006 um 17:39:02
 
Sorry! Verschweigefrist bedeutet, daß eine negative Stellungnahme innerhalb eines eines festgesetzten Zeitraumes zu erfolgen hat. Sollte bis dahin keine Stellungnahme vorliegen ist dies als positive Antowort zu werten. Ist beim Studentenvisum relativ häufig, wird bei anderen Visa nicht angewandt. Meine Verschweigefrist bezog sich auf die `anderen´Anfragen bezüglich bestimmter Staatsangehöriger.
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Antwort #11 - 09.02.2006 um 16:25:56
 
Danke Brickbat, jetzt hab ich es verstanden  Zwinkernd!

Verpflichtungserklärung konnte ich am Montag unterschreiben und abholen auf der ABH. Jetzt soll ich in gut einer Woche wieder anrufen bzgl. Stand der Dinge. Aber der Herr war wirklich total nett von der ABH!!!
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