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Marokkanische Heiratsurkunde... (Gelesen: 5.943 mal)
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08.02.2006 um 09:44:04
 
Hallo,
habe mal wieder eine dieser Fragen...
Seit einiger Zeit versuche ich ein Familienbuch anlegen zu lassen. Der Standesbeamte scheint wohl keine große Erfahrung mit Auslandsehen zu haben...Nachdem er einiges geprüft und ich noch diverses erklärt hatte, kam er heute mit einem neuen Hammer:
Aus meiner marokkanischen Heiratsurkunde könne er das Heiratsdatum nicht erkennen.  Schockiert/Erstaunt
Ok, der Text einer islamischen Heiratsurkunde ist verwirrend und der Übersetzer war auch nicht der Beste. Aber es steht eindeutig drin an welchem Tag wir vor den Adoulen standen sind und die Ehe beurkundet wurde.
Er meinte jetzt ich soll das Ganze nochmal übersetzen lassen, aber: dadurch wird's doch auch nicht besser.  hä?
Oder (unwahrscheinlich) gibt es außer der Urkunde mit dem langen Text noch eine andere (kürzere )Version, und ich bin die ganze Zeit mit dem falschen Papier rumgerannt?

Ich weiß, dass das Familienbuch nicht dringend ist, aber ich wollt's halt fertig haben bevor meine Heiratsurkunde wieder zu alt ist (6 Monate im März rum) und der ganze Zirkus von vorne losgeht...

Was tun? Wie sehen denn die Urkunden bei Euch aus? - Ich weiß jetzt gar nichts mehr...

Grüße,
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ronny
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Antwort #1 - 08.02.2006 um 10:42:41
 
Hallo Line,

liegt dir wirklich eine Heiratsurkunde vor oder ist das was du bisher in den Händen hast eine Kopie des Ehevertrages?

Pflichtangaben die in der Heiratsurkunde enthalten sein müssen:

1.Name Vorname Alter Eltern Wohnsitz und vollständige Personalangaben der Ehegatten, eine Feststellung über die vollen geistigen Fähigkeiten sowie der Name des Ehevormunds,

2.die Tatsache der Eheschließung, Datum und Ort der Errichtung der Urkunde mit der Angabe dass die Ehegatten und der Ehevormund in voller Kenntnis des Vorgangs gehandelt haben,

3.alle Angaben über denPersonenstand und die Vertretung der Frau (Vater oder bestellter Vormund),

4.Angaben zu den vorgelegten Auszügen aus den Geburtsregistern (Nr. bzw. Aktenzeichen),

5.Angaben zur Morgengabe,

6. Unterschrift der Adoulen und das Siegel des Richters.

(Gesetzbuch des Personen- und Erbrechts, Art. 42)

Das scheint also schon eine längere zu sein Zwinkernd

Wo wurde die Urkunde übersetzt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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angiesaar
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Antwort #2 - 08.02.2006 um 11:42:41
 
Hi Line,

sagt dein Standesamt, dass die Heiratsurkunde mit > 6 Monaten zu alt wäre? Bei uns sagte die Beamtin, das spiele in diesem Fall für die Anlage eines Familienbuches keine Rolle mehr, sie würde auch ältere Urkunden nehmen. Vielleicht frag mal nach, dann wäre wieder die Hektik "aus dem Spiel".

Viel Glüüück!
Angie (jupii, wir haben das Familienbuch)
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Antwort #3 - 08.02.2006 um 12:18:28
 
Hallo,

ich hab definitiv eine Heiratsurkunde; alle Punkte, die ronny genannt hat kommen drin vor und sogar noch mehr...inkl. Siegel und Unterschriften etc. pp.
Um die Legalisierung zu machen, mussten wir eine Übersetzung mit vorlegen; also haben wir einen Übersetzer genommen, der von der dt. Botschaft anerkannt war (ist er mittlerweile nicht mehr, aber das kann man mir ja nicht vorwerfen).
Hab den Text grad nicht bei mir (auf Arbeit); ich guck aber nochmal zu Hause nach der Formulierung, die jetzt für Verwirrung sorgt.

Das mit den 6 Monaten kam auch vom Standesbeamten. Er meinte auch, dass ich den Antrag auf Ausstellung eines Familienbuches erst stellen kann, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind.
:nocheck

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ronny
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Antwort #4 - 08.02.2006 um 12:38:02
 
Zitat:
also haben wir einen Übersetzer genommen, der von der dt. Botschaft anerkannt war (ist er mittlerweile nicht mehr, aber das kann man mir ja nicht vorwerfen).


Hi Line

da hast du evtl. mit Zitronen gehandelt Zwinkernd Sorry.

Nicht was die Botschaft will ist wichtig, sondern die Zulassung im Inland, der Standesbeamte kann völlig zu recht eine neue Übersetzung verlagen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 08.02.2006 um 13:43:58
 
Hi Ronny,

wenn das mit dem Übersetzer Thema gewesen wäre, würd' ich ja gar nichts sagen...der Standesbeamte weiß glaub ich gar nicht, dass der keine Anerkennung mehr hat. Und wenn schon: die wurde erst vor einigen Wochen entzogen - da lagen meine Sachen schon Monate im Standesamt.
Zur Legalisierung mussten wir eben die Übersetzung mitbringen, wer denkt schon, dass evtl. eine zweite Übersetzung fällig wird?

Von dem neuen Problem (Heiratstermin nicht ersichtlich) war noch nie mit einer Silbe die Rede, ich hab stattdessen schon alle möglichen Dinge nochmal doppelt besorgt (Geburtsurkunde meines Mannes, exakte Schreibweise des Namens der Mutter, Nachweis, dass der Vater wirklich tot ist etc.), obwohl die für's EFZ auch schon vorlagen. Meine Heirat ist beim Einwohnermeldeamt auch mit Datum registriert. Vor dem letzten Telefonat meinte er, dass er jetzt nochmal alles geprüft hat und loslegen könnte. Und jetzt sowas.
Ich mein, irgendwann muss man doch auch mal mit dem Prüfen aufhören, oder? Das wird doch sonst uferlos, v.a. auf diese Art und Weise?

Grüße,
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ronny
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Antwort #6 - 08.02.2006 um 13:50:01
 
Hi Line,

ich kanns nachvollziehen Zwinkernd Sowohl den Ärger für Dich als auch die Unsicherheit des Standesbeamten Zwinkernd

Aber was und warum er jetzt noch zögert, kann ich nicht erklären . Und kanns natürlich auch nicht eintzelfallbezogen abschließend beantworten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 09.02.2006 um 07:33:13
 
Hallo mal wieder,

also: ich hab mich gestern nochmal mit der Sache beschäftigt, meine Übersetzung zigmal gelesen und auch per mail eine zweite Übersetzung beschafft (von der Urkunde meines Mannes, dessen Original natürlich bei ihm bleiben muss wegen Visum etc.).
Ich will jetzt nicht den ganzen Text zitieren, die entscheidende Passage der Urkunde ist:

Zitat:
Die unterzeichneten Adulen (mit Name und weiteren Angaben) haben am x.x.2005 um x Uhr die Urkunde erhalten (zweiter Übersetzer schreibt: ausgestellt), die im Register unter Nr. x eingetragen  wurde, deren Wortlaut wie folgt ist:
Die Ehe haben geschlossen:
Dann folgen die Namen von mir und meinem Mann nebst unendlich vielen Angaben zur Person, Morgengabe, Geschäftsfähigkeit, zuständige Gerichte, Unterschriften der Adulen und Richter.


Mein Mann meinte, dass anders die Urkunden nie ausgestellt werden, einen Satz wie "Die Ehe haben am sounsovielten geschlossen" gibt es nicht, sondern die Eheschliessung besteht nun mal aus dem Austellen der Urkunde. Man kann das im Nachhinein auch nicht ändern und natürlich ist das Heiratsdatum benannt, wenn man diese Hintergründe weiß.

Es scheint also kulturelle Unterschiede zu geben, die ich auch durch eine neue Übersetzung nicht ändern kann. Jeder dritte, vierte, x-te Übersetzer kann doch (vielleicht mit Varianten in der Formulierung) nichts Neues schreiben.
Wie kann ich dem Standesbeamten helfen, dass er dieses Dilemma versteht? Das muss doch öfter vorkommen?

hä?  hä?
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Antwort #8 - 09.02.2006 um 09:18:13
 
Hi Line,

für MICH sieht das nach einer ordnungsgemäßen Heiratsurkunde aus Zwinkernd

Hilft Dir nur ned viel weiter, weil mich der Standesbeamte ned fragen muß. dass es keiner von meinen ist kann ich btw. versichern, sonst hätte ich schon einen solchen Anruf gehabt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 09.02.2006 um 11:52:34
 
Hi Ronny,

trotzdem danke!!
Es is' ja schon mal doll wenn man bestätigt bekommt dass man nicht sooo falsch liegt.

2 Möglichkeiten hab ich mir ausgedacht:
1. den Standesbeamten fragen ob er nicht mal seinen Chef fragen will, wenn er schon keine Ahnung hat  Laut lachend oder
2. ihm die 2.Übersetzungsvariante geben mit angehängtem Zitat aus dem Ratgeber für Ausländerrecht vom iaf, das ich vorhin gefunden hab: Zitat:
Er (Der islamische  Ehevertrag) muss vor der eheschließung vereinbart werden bzw. es wird die Unterzeichnung des zuvor ausgehandelten Ehevertrages durch Mann und Frau als die Eheschließung angesehen.


Ich Brave mach natürlich nur das Zweite  Zwinkernd vielleicht hilft das ja weiter...
Vielleicht hat ja sonst noch jemand einen heißen Tipp.

Grüße,
line.
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