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Verh. Thai-Frau,getrennt:Aufenthaltsverlängerung? (Gelesen: 867 mal)
georgi
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verh. Thai-Frau,getrennt:Aufenthaltsverlängerung?
01.02.2006 um 20:08:11
 
Hallo,

ich (Deutscher) bin mit einer Thai-Fau liiert, die noch mit einen anderen Deutschen verheiratet ist. Sie war nicht lange genug mit Ihrem Mann zusammen um eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und lebt offiziell von ihm getrennt. Das Trennungsjahr ist erst im August 2006 vollständig, erst dann kann sie sich scheiden lassen. Sie wohnt jetzt bei mir.

Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft im März ab, dann muss sie wieder zurück nach Thailand. Ich bin bereit dazu sie zu heiraten. Ich habe ein paar Fragen:

- Kann ich irgendeine Bürgschaft oder ähnliches unterschrieben, damit sie noch bis zur Scheidung hier bleiben kann, und ich sie dann heiraten kann?
- Wenn sie im März zurück muss, welche Art von Visum empfiehlt sich dann zu machen: Heiratsvisum, Besuchervisum oder Sprachvisum? Wie lange muss sie in Thailand bleiben?
- Kann dieses Visum schon jetzt hier in Deutschland beantragt werden (wäre dies nicht einfacher)?
- Kann es Probleme mit dem Visum geben, weil sie noch mit einem deutschen verheiratet ist?
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.02.2006 um 23:51:55
 
Hi,

Ich würde mich mal auf folgendes Verfahren einstellen:
- Ausreisen
- Scheidung abwarten
- Nach Scheidung Antrag auf Heiratsvisum stellen
- Nach Genehmigung Einreise nach D
- Heirat

Es ist unwahrscheinlich, daß die ABH Deiner Freundin erlaubt, noch bis zur Scheidung in D zu bleiben. Es ist m. E. auch unwahrscheinlich, daß Deine Freudin ein Besuchsvisum erhält. Und ein Sprachkursvisum sowieso, denn deutsch müßte sie ja mittlerweile können.

Abu-
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