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FZF positiv und dann? (Gelesen: 1.451 mal)
velvetdragon
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Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF positiv und dann?
27.01.2006 um 14:40:44
 
hallo,

wäre sehr dankbar über einen link oder eine "checkliste" für den fall,
dass eine fzf geklappt hat und hier in deutschland alles mögliche und
sicher auch unmögliche  Cool erledigt werden muss.
da wären bsp. krankenversicherung, arbeitsamt, standesamt und sicher
viele viele andere dinge.
ich wäre sehr dankbar, wenn ich das irgendwo in allgemeinverträglicher
form nachlesen könnte.

schönes we euch allen

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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF positiv und dann?
Antwort #1 - 28.01.2006 um 12:15:19
 
velvetdragon schrieb am 27.01.2006 um 14:40:44:
hallo,

wäre sehr dankbar über einen link oder eine "checkliste" für den fall,
dass eine fzf geklappt hat und hier in deutschland alles mögliche und
sicher auch unmögliche  Cool erledigt werden muss.
da wären bsp. krankenversicherung, arbeitsamt, standesamt und sicher
viele viele andere dinge.
ich wäre sehr dankbar, wenn ich das irgendwo in allgemeinverträglicher
form nachlesen könnte.

schönes we euch allen



krankenversicherung: sollte vorher erledigt werden, entweder wenn du gesetzlich versichert bist, anrufen und einreisedatum angeben, damit ab diesem tag versicherungsschutz besteht...bei privater versicherung gilt das gleiche, nur dass dann eben mehrkosten entstehen...

standesamt: müsste doch bereits geklärt sein, wenn ihr fzf visum erhalten habt...ansonsten zwecks familienbuch dann gemeinsam dort vorsprechen und fragen, was es an unterlagen noch brauch...denn das ist auch von fall zu fall unterschiedlich...

ausländerbehörde: ERSTER schritt nach ankunft, denn dort wird der eigentliche aufenthaltstitel beantragt, also so schnell wir möglich nach ankunft dort vorsprechen und antrag ausfüllen...

arbeitsamt: arbeitserlaubnis, wenn mit dir (und du deutscher) verheiratet, sofort über den augfenthaltstitel und dann mit aufenthaltstitel im pass beim arbeitsamt melden - wie du auch, wenn du arbeitslos bist.

einwohnermeldeamt: ZWEITER schritt nach ankunft, direkt auf deinen wohnsitz anmelden, damit die abh bei der prüfung feststellen kann, dass ihr gemeinsam gemeldet sein. bei uns war damals eine abmeldung aus dem herkunftsland notwendig, ob dies bei euch der fall ist, sei zu abzuwarten...

so, mehr fällt mir momentan auch nicht ein Smiley

viel glück euch beiden. feffi.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 29.01.2006 um 16:23:26
 
Hi Feffi,

Sorry, da muß ich einige Ergänzungen/Korrekturen anbringen:

Feffi schrieb am 28.01.2006 um 12:15:19:
standesamt: müsste doch bereits geklärt sein, wenn ihr fzf visum erhalten habt...ansonsten zwecks familienbuch dann gemeinsam dort vorsprechen und fragen, was es an unterlagen noch brauch...denn das ist auch von fall zu fall unterschiedlich...

Die Beantragung eines Familienbuchs ist freiwillig. Ansonsten braucht Ihr nicht zum Standesamt...

Zitat:
ausländerbehörde: ERSTER schritt nach ankunft, denn dort wird der eigentliche aufenthaltstitel beantragt, also so schnell wir möglich nach ankunft dort vorsprechen und antrag ausfüllen...

Das ist der zweite Schritt. Erster Schritt ist die Anmeldung. Ohne Anmeldung kann man keine AE beantragen.

Zitat:
einwohnermeldeamt: ZWEITER schritt nach ankunft, direkt auf deinen wohnsitz anmelden, damit die abh bei der prüfung feststellen kann, dass ihr gemeinsam gemeldet sein. bei uns war damals eine abmeldung aus dem herkunftsland notwendig, ob dies bei euch der fall ist, sei zu abzuwarten...
Das ist der erste Schritt (siehe oben). Hierbei auch direkt die Steuerklasse auf der Steuerkarte ändern lassen.

Abu
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #3 - 01.02.2006 um 18:51:20
 
hallo abu,

hmmm...bei uns war standesamt voraussetzung für erteilung der fzf. da es darum ging zu klären, ob ehe nach deutschem und dem ausländischen recht rechtsgültig geschlossen wurde.

dies musste von der standesamtsaufsicht geprüft werden, vorher hat unsere abh der fzf nicht zugestimmt!!!

liebe grüße. feffi.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.02.2006 um 23:44:18
 
Feffi schrieb am 01.02.2006 um 18:51:20:
hallo abu,

hmmm...bei uns war standesamt voraussetzung für erteilung der fzf. da es darum ging zu klären, ob ehe nach deutschem und dem ausländischen recht rechtsgültig geschlossen wurde.

dies musste von der standesamtsaufsicht geprüft werden, vorher hat unsere abh der fzf nicht zugestimmt!!!

liebe grüße. feffi.


Das mag die ein oder andere ABH ja hin und wieder verlangen, aber in der Frage ging es ja darum, was nach der Einreise ansteht, und dann muß man auf jeden Fall nicht zum Standesamt.

Abu

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