Zitat:ich möchte wissen wie lange soll ich nach der Eheschluß warten bis ich arbeiten kann?
Nicht 1 Minute! § 28 Aufenthaltsgesetz (Familiennachzug zu Deutschen), Absatz 5: "(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.". Also, sobald die Formalitäten erledigt sind und du deine
AE (Aufenthaltserlaubnis) erhalten hast, darfst du arbeiten wenn du kannst.
Zitat:soll ich nach meinem Land kehren und dort wieder einen neuen Visum beantragen?
Nicht nötig. § 5 Aufenthaltsgesetz (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen) Absatz 2, Satz 2: "Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind" - durch die Eheschließung ist ein Anspruch auf Erteilung der
AE entstanden.
Zitat:Auch weißt ihr wie viel Geld wird benötigt um klar zu die Auslandbehörde machen dass ich finanzielle unabhängig von ihr sein wird?
Das ist auch irrelevant. § 28 Aufenthaltsgesetz (Familiennachzug zu Deutschen) Absatz 1 Satz 1 Punkt 1: "(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen, ... zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat." D.h., dass die finanzielen Verhältisse, anders als im § 5 Aufenthaltsgesetz (Allgemeine Ertelungsvoraussetzungen) in dieser Fallkonstelation keine Rolle spielen.
Hier zum nachlesen:
§ 5 AufenthG,
§ 28 AufenthGWichtiger ist, dass alle Unterlagen so gut vorbereitet sind, dass eine Eheschließung innerhalb der 90 Tagen auch realisiert wird. Frage: habt ihr euch schon bei der
Deutschen Botschaft in Guatemala schon erkundigt, ob du als Tourist heiraten darfst oder dafür ein "Heiratsvisum" benötigst?