Hi Mick,
Danke für Deine Post.
Zitat:woher sollen wir das wissen, wenn es Dir bzw. ihm nicht klar zu
sein scheint? Es ist aber anzunehmen, dass Einreisebedenken ge-
speichert wurden.
Sorry, dies bezog sich nur darauf, wie ich SIS usw. verstanden habe. Mein Kollege geht davon aus, dass die Ausweisung gespeichert ist. Er bat mich nur herauszufinden, was er (schnell) dagegen machen kann und ggf. ich dies für ihn einleite. Ich wollte erst einmal nur verstehen, was, wo, wie lang und für wen Daten gespeichert werden.
Zitat:Schengen bringt Vorteile und Nachteile. Da ich davon ausgehe,
dass die überwiegende Mehrheit der Drittstaater in Schengen-
land ehrliche Seelen sind, überwiegen die Vorteile deutlich.
FULLACK. Sonst würde 'Schengen' ja nicht mehr in der Form existieren ;). Ich genieße ganz oft die Reise-/Visumfreiheit.
Zitat:Man kann schon mit den Behörden sprechen, die die Schengenaus-
schreibung veranlasst haben.
...hmmm... Das lässt sich einfach sagen. Ich möchte ungern unvorbereitet beim Bundesgrenzschutz in FFM anrufen... zu mal ich noch gar nicht weiß, ob dies die richtige Ansprechstelle ist. Von der Logik her würde ich beim Innenministerium anfragen - aber wen und wo?
Zitat:Und ein Bürge würde sich doch finden
lassen, oder?
Nicht in Italien... und ich werde sicherlich nicht bürgen 8-)
Zitat:Wieso ist das krass? Noch haben wir kein "Welt-Schengen". Aber
was nicht ist, kann ja noch werden...
Aus der Sicht meines Kollegens wäre es so, als wenn ich bspw. mal in Argentinien nicht einreisen durfte - nicht aufgrund eines Verbrechens, sondern weil ich wie ein Hippie aussah und trampen wollte. Nun habe ich Jahre später deshalb mit Problemen bei einer geplanten Einreise nach Brasilien zu rechnen, weil ich in der 'Fahndungsliste' von MERCOSUR (Handelszone BR, AR, PY, UR) stehe... Ich würde mich zml. machtlos fühlen.
Zitat:Fakt ist, dass Dein Kollege nicht über die erforderlichen Mittel
verfügte und dieses auch noch einräumte! Und das Musizieren
(und vielleicht noch CD-Verkaufen?) in der Einkaufsstraße ist
illegal und zieht ggf. eine Ausweisung nach sich.
Bitte nicht falsch verstehen. Die Ausweisung war sicherlich rechtlich korrekt. Und es ist nun mal so, dass junge Menschen oft die Dinge mit rosaroter Brille sehen. Es ist nun mal so passiert.
Mein Kollege hatte bereits vorab bei der italienischen Botschaft angefragt. Sie sagten ihm, dass es sicher besser wäre, wenn er die Löschung seines Eintrags in D erreichen kann - falls etwas von ihm gespeichert wurde. Ansonsten kann er mit einer kurzfristigen Einreise ohne explizites Visum nach Italien auf Schwierigkeiten an der Grenze stoßen. Und es ist fraglich, ob er aufgrund der damaligen Ausweisung überhaupt ein Visum bekommen würde. Und die Bearbeitungszeit dse Visum-Antrags... Auf die Schnelle bekomme ich es aber sicher auch nicht hin, dass er Auskunft darüber erhält, was und wo über ihm etwas gespeichert ist - und ob, wie und wo es möglich ist, das Löschen dieser Daten zu beantragen. Erstes habe ich glaub ich schon so weit verstanden - auch wie die Auskunftseinholung funktioniert. Letzter Punkt ist mir noch völlig schleierhaft...
GN8 + Thx nochmal