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FreizügG/EU § 2 (4) (Gelesen: 3.740 mal)
dajwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FreizügG/EU § 2 (4)
28.01.2006 um 19:43:55
 
hallo,

verstehe ich den punkt richtig:

"Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums, sofern eine Rechtsvorschrift dies vorsieht nach den allgemeinen für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen. Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG entbindet von der Visumpflicht."

Heißt das, wenn z.B. mein Mann eine AE für mein EU-Land (aber k.Schengen-Land) hat, bräuchte er k. Visum für Deutschland?? 

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andmir
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Beiträge: 43
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.01.2006 um 20:38:31
 
Hi !

Wenn es sich um ein neues EU-Land handelt wird Dein Mann auf jeden Fall ein Visum für Deutschland brauchen, solange das Land noch kein Schengener-Staat ist. Ich weiss leider nicht, wo es in den Gesetzen steht, kenne es aber einfach aus der Praxis.

Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass wenn Du eine EU-Bürgerin bist und dann ZUSAMMEN mit deinem Mann in ein anderes EU Land einreist, dann braucht er kein Visum. Das ist aber nur eine Spekulation, die Experten wissen bestimmt besser Bescheid  Smiley
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"Wer immer bereit ist, grundlegende Freiheiten aufzugeben, um sich kurzfristige Sicherheit zu verschaffen, der hat weder Freiheit noch Sicherheit verdient." - Benjamin Franklin
 
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dajwa
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.02.2006 um 13:21:47
 
up up,

danke für Deine Einschätzung, die bezieht sich aber auf das aktuelle Recht. Mich interessiert, wie der o.g.Absatz der geplanten Gesetzveränderung zu verstehen ist.
Ich weiß, dass die Foren-Experten nicht gerne spekulieren, was gemeint sein könnte,aber ich erbitte eine rein subjektive Interpretation.
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