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ich wurde am 16.09.1996 abgeschoben (Gelesen: 4.120 mal)
muky07tr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ich wurde am 16.09.1996 abgeschoben
28.01.2006 um 16:56:07
 
Sehr geerte Damen und Herren,
ich möchte ihnen erstmal danken das sie überhaubt so eine seite eingerichtet haben,somit helfen sie mir und vielen anderen die auch in meiner situation sind.es tut mir auch leid wegen meiner rechtschreib fehler,aber hoffe das sie es auch so verstehen.nun zu meiner frage oder meiner sorge,mein wirklicher name ist faki murat kaya,wurdse am 06.06.1973 in deutschland (gronau leine)geboren.bin in deutschland zur schule gegangen um es kurz zu sagen,habe 23 jahre in deutschland gelebt,aber wurde wegen mehreren btmg delickten verurteilt,die erste verurteilung war juli 1991 eine jugendstrafe zu 12 monaten die auf bewaehrung ausgesetzt wurde,aber spaeter wiederrufen wurde wegen bewaehrungs auflagen,ich habe meine strafe voll abgessen,die zweite strafe war 1995 zu 6 monaten ohne bewaehrung wegen unerlauben bezitses.die strafe habe ich auch voll abgessen und in dieser zeit hat man meine abschiebung beantragt,ich habe bis zum letzten gekaempft aber ohne erfolg,als meine strafe zu ende war wurde ich in abschiebe haft genommen,aber auch in dieser zeit hatte ich alles versucht,nur es hat nichts geholfen,spaeter kahm noch eine 9 monatige strafe dazu,aber der richter sagte das meine abschiebe haft dazu gerechnet wird,und ich wurde von vechta nach hannover verlegt, wo auch meine familie lebt,mein bruder ist sogar deutscher staatangehöriger geworden,und ich habe sehr viele freunde und verwandte in deutschland,naja als ich so ungefaehr 1 monat in hannover war, wurde mir 2 tage vor meine abschiebung bescheid gegeben das ich in die türkei zurück muss,das war natürlich ein schock für mich,ich hatte ja keinen pass,deshalb hat man mir einen pass ersatz gegeben.als der tag kahm ging die zelle auf und ich bin ohne weiteres mitrgegangen habe mich ncht gewaehrt,aber das bereue ich jetzt sehr,bin schon über neun jahre hier in der türkei,habe geheiratet aber komme immer noch mit diesem leben hier in der türkei nicht klar.ich habe nie versucht nach deutschland einzureisen legal oder ilegal,ich habe gewartet und nun möchte ich wieder zurück.natürlich möchte ich nicht in deutschland leben,ist glaube ich auch etwas schwierig.aber ich möchte meine freunde meine familie besuchen,möchte mein heimatland wieder sehen,ich glaube nicht das mir das jemand verwaehren könnte. bei meiner abschiebung hat man mir keinerlei schreiben oder verbote gegeben,aber ich weiss das wenn ich wieder einreisen solte meine restliche strafe absitzen muss,nun habe ich micjh aber etwas schlau gemacht,meine strafe müsste verjaehrt sein,denn es ist eine unter einem jahr und verjaehrt nach 5 jahren.meine frage gilt das auch für mich und für die wie ich.kann ich wieder ohne weiteres einreisen,bekomme ich überhaubt einen visum,oder kann er immer wieder abgelehnt werden,bitte wenn sie mir behilflich sein könnten waehre ich ihnen sehr dankbar,falss sie noch mehr über meine abschiebung erfahren möchten können sie mich ja kontaktieren.würde mich auf eine baldige antwort freuen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.01.2006 um 17:08:06
 
Durch die Ausweisung und Abschiebung ist eine dauerhafte Wiedereinreisesperre
entstanden. Du kannst einen Antrag stellen, dass diese Sperre befristet (also auf-
gehoben) wird. Das musst du bei der ABH machen, die damals die Ausweisung
verfügt und die Abschiebung durchgeführt hat. Kannst ggf. auch jemand hier in  D.
damit bevollmächtigen.

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muky07tr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.01.2006 um 17:13:44
 
also eine einreisesperre für immer.aber das was ich nicht verstehe ist,es müsste doch einen standard gegeb wann man wieder einreisen darf,und wie lange dauert den so ein antrag bis die antwort kommt,und kann der antrag auch wiederufen werden
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.01.2006 um 17:29:37
 
Grundsätzlich entsteht eben bei Ausweisung oder/und Abschiebung eine
Sperre. Ist ja m. E. auch sehr sinnvoll. Denn wer weiß, ob/wie sich der
Betroffene denn in Zukunft verhält. Deswegen wird erst später entschie-
den ob und auf welchen zeitpunkt befristet wird. Und das eben nur auf
Antrag. Von alleine passiert da nichts.

Außerdem muss das immer im Einzelfall entschieden werden. Es gibt da
nicht "die" Tabelle. Da spielen viele Faktoren eine Rolle.

Also: ohne Antragstellung geht da nichts.
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muky07tr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.01.2006 um 17:34:46
 
und wie lange dauert bis so ein antrag beantwortet wird.besteht auch die möglichkeit das,eine neue frist gesetzt wird
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 29.01.2006 um 09:54:43
 
muky07tr schrieb am 28.01.2006 um 17:34:46:
und wie lange dauert bis so ein antrag beantwortet wird.besteht auch die möglichkeit das,eine neue frist gesetzt wird


Hi,
wir können hier nicht beantworten, wie lange eine ABH braucht,
um den Antrag zu bearbeiten. Da ist zu viel denkbar. In der Regel
wird auf Antrag eine neue Frist gesetzt. Du kannst davon ausgehen,
dass die Entscheidung über die Befristung der Wirkung der Ab-
schiebung davon abhängig gemacht wird, dass Du vorher die Ab-
schiebungskosten erstattest.

Aber auch wenn die Frist abgelaufen ist, bedeutet das nicht auto-
matisch, dass es auch ein Visum gibt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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muky07tr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.02.2006 um 11:20:08
 
hallo danke für ihre mitarbeit,ich haette da noch eine frage.ich habe mich dank euch mal etwas naeher schlau gemacht,und dabei herrausgefunden das wenn die einreise sperre aufgehoben wird,das ich eventuel kosten tragen muss wegen meiner abschiebung.und solange sie nicht bezahlt ist,das die einreisesperre anhaelt.wie hoch waehren den die normalen kosten,oder was siend die kosten pro tag in der abscheibe haft,ich hatte auch keine begleit beamten bei mir,und meine abschiebe haft wurde auch zu meiner straffe angerechnet die ich in deiser zeit bekommen habe,besteht dann die möglich keit das ich nur die tickets bezahlen muss.würde mich auf eine antwort freuen danke im vorraus.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 01.02.2006 um 15:50:21
 
Eine Prognose ob überhaupt eine Wiedereinreise gestattet wird, kann hier wohl niemand stellen.

Ich habe aber gehört, daß die Kosten für die Abschiebehaft ca. 65 - 75 € pro Tag betragen.
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muky07tr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.02.2006 um 16:04:17
 
also ich glaube nicht das es pro tag 65-70 euro kosten kann,zur meiner zeit war es doch nur 20 dm und ich kann mir nicht vorstellen das es so um vielfaches gestiegen ist
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 01.02.2006 um 17:08:16
 
mit oder ohne Kostenerstattung   kann er DE definitiv vergessen...
er ist TR....




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Gruesse
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 01.02.2006 um 18:43:30
 
miramax schrieb am 01.02.2006 um 17:08:16:
mit oder ohne Kostenerstattung   kann er DE definitiv vergessen...
er ist TR....

Kannst du bitte deine unsachlichen Beiträge den Restusern ersparen!
Vergleich mal bitte wie andere antworten. Dein Gesülze kannst / sollst du dir
bitte sparen. Bitte beachten und hier darüber NICHT diskutieren. Im Interesse
aller user!

Ggf. mail oder message wenn dir das nicht passen sollte.
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« Zuletzt geändert: 01.02.2006 um 20:09:33 von N/V »  
 
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