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Marokko, FZV...HILFE (Gelesen: 2.664 mal)
tanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Marokko, FZV...HILFE
27.01.2006 um 17:20:35
 
Hallo zusammen,

es geht um folgendes...
Eine Freundin (Deutsche) ist seit gut einem Jahr mit einem Marokkaner verheiratet (sie haben dort geheiratet). Er hat dann einen Antrag auf FZV gestellt und er wurde abgelehnt! Sie hat dann für ihn einen Anwalt eingeschaltet...und jetzt ist bald die Verhandlung, zu der sie als Zeugin kommen muß.

Soweit so gut, aber sie kriegt langsam Angst, dass ihr Mann das alles nicht so ernst meint wie sie und er nur nach Deutschland will! Da sie ihn liebt ist sie jetzt hin und hergerissen!

Was kann man überhaupt machen, da ja schon ein Gerichtstermin fest steht?
Sie hat bisher nur mir von ihren Zweifeln erzählt?

Kann man den Antrag zurückziehen? Was hat das dann für sie und ihn für Folgen? Kann man die Ehe dann wieder scheiden lassen? Was für einen Personenstand hat sie dann hier, da sie ja im Ausland geheiratet haben?

Was ist, wenn er das Visum bekäme und sich der Verdacht hier dann bestätigt? Sie hat Angst dann bestraft zu werden, da sie ja jetzt schon zweifelt!

Es wäre schön, wenn ihr mir (also eher meiner Freundin) weiterhelfen könnt, denn ich kenne mich nicht so gut aus!

Danke und Gruß
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.01.2006 um 18:23:32
 
Zitat:
Kann man den Antrag zurückziehen? Was hat das dann für sie und ihn für Folgen? Kann man die Ehe dann wieder scheiden lassen? Was für einen Personenstand hat sie dann hier, da sie ja im Ausland geheiratet haben?


Hi

Sie muß lediglich der ABH oder der Botschaft mitteilen, dass se die eheiche Lebensgemeinschaft nicht aufzunehmen gedenkt, dann wäre der Grund für die Klage an sich entfallen. Folge ist klar, sie leben weiter getrennt, er hat keinen Grund mehr die FZF weiter zu verfolgen.

Sie muß sich trotz alle scheiden lassen weil die Ehe wirksam geschlossen wurde Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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tanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.01.2006 um 19:02:01
 
ronny schrieb am 27.01.2006 um 18:23:32:
Hi

Sie muß lediglich der ABH oder der Botschaft mitteilen, dass se die eheiche Lebensgemeinschaft nicht aufzunehmen gedenkt, dann wäre der Grund für die Klage an sich entfallen. Folge ist klar, sie leben weiter getrennt, er hat keinen Grund mehr die FZF weiter zu verfolgen.

Sie muß sich trotz alle scheiden lassen weil die Ehe wirksam geschlossen wurde Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


Hallo,
da sie ja die Ehe unter anderen Voraussetzungen geschlossen haben, ist sie dann überhaupt gültig?
Kann es passieren dass die ABH oder das Gericht behauptet sie hätte es gewußt, so dass sie mit rechtlichen Folgen zu rechnen hat?
Soweit ich weiß ist die Ehe in D noch gar nicht "registriert", gilt sie nach der Scheidung dann als ledig oder geschieden?
Und was ist, wenn sie auf das "Gute" hofft und es sich dann, wenn er hier ist aber doch so herausstellt, dass er nur nach D wollte, um hier zu sein, aber nicht wegen ihr?
Danke und Gruß
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.01.2006 um 23:49:13
 
Hi,

Die Ehe ist in D dann gültig, wenn sie nach dortigem Recht gültig geschlossen wurde.
Natürlich wäre sie nach einer Scheidung geschieden und nicht ledig.

Wenn er dann hier ist und es stellt sich von seiner Seite her alles als fake heraus, kann sie ihn theoretisch recht einfach loswerden.
Wenn sie bei der ABH erklärt, daß die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehe ist seine AE hinfällig und er muß bald ausreisen.
Orientalische Männer mit zweifelhaften Absichten reagieren auf sowas aber üblicherweise mit nicht besonders viel Verständnis und Rücksichtnahme.
Mit anderen Worten: Es könnte zu persönlichem Terror kommen, wenn er es wirklich nur auf den Aufenthalt abgesehen hat.

Sie sollte es sich besser jetzt überlegen. Die Verhandlung wegen der Fzf ist ja auch schon nicht normal. So ohne weiteres wird das Visum zur Fzf ja nicht verweigert.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #4 - 28.01.2006 um 12:05:06
 
hallo,

wenn deine freundin jetzt an den absichten ihres mannes zweifelt, sollte sie doch schnellst möglich diese zweifel klären und zwar mit ihrem mann, denkst du nicht?

evtl. sollte sie zu ihm fahren und das ganze abklären...in abhängigkeit seiner reaktion wird sie sicher erkennen, worum es ihm geht...

was mir aber beim lesen auffiel, war, dass es nach dem "typischen ablauf" klingt: urlaub...flirt...rosarote brille...sie möchte ihn nicht verlieren...also heiraten...und das ist - denke ich - genau das, was niemand hören möchte...

deine freundin sollte sich ihrer ehe sicher sein, denn sie ist frisch verheiratet...wer seinem partner nicht vertraut, sollte keine ehe eingehen...deutsch-deutsch oder binational!!!

liebe grüße. feffi.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 29.01.2006 um 16:14:47
 
nixwissen schrieb am 27.01.2006 um 23:49:13:
...kann sie ihn theoretisch recht einfach loswerden.

Diese Wortwahl stößt mir übel auf!

Abu
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tanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.03.2006 um 11:44:14
 
Hallo zusammen,
erstmal danke für eure Antworten...
Sie hat jetzt den Anwalt ihres Mannes (in D) informiert, dass der Antrag auf FZV nicht aufrecht erhalten werden soll.
Aber sie hat ja auch schon eine Einladung zur Verhandlung bekommen, muss sie da das dann auch dort melden oder macht der Anwalt das? Sie hat von dem Anwalt noch nichts gehört...
Bitte antwortet schnell, da leider alles recht kurzfristig ist, aber sie hat bis zum letzten Moment geglaubt es könne anders werden!
Danke und viele Grüße
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 03.03.2006 um 12:40:28
 
Das einfachste wäre wohl ein Anruf bei ihrem Rechtsanwalt, ob er dem Gericht eine entsprechende Erklärung bereits übermittelt hat oder dieses noch zu tun gedenkt. Dafür ist er schließlich da.

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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 03.03.2006 um 13:37:16
 
Zkai, sie schrieb, es sei der Anwalt des Mannes - der muss ihre Anweisungen nicht ausführen, denke ich.
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tanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.03.2006 um 14:03:07
 
Hallo,
und was soll sie machen, wenn der Anwalt ihre Anweisungen nicht ausführt?
Muss sie dann dennoch zur Verhandlung oder reicht ein Fax ans Gericht oder so?
Sie hat ihn noch nicht erreicht...und die Zeit drängt wirklich!
Danke und Gruß
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #10 - 03.03.2006 um 15:58:48
 
Oh...

Wenn es nur der Anwalt ihres Mannes ist, wird er wahrscheinlich nichts unternehmen, aber nachzufragen kann nicht schaden. Ob man es dann glauben sollte, ist noch eine andere Sache.

Erklärung aufschreiben, zum Gericht faxen.

Anschließend könnte ein Telefonat mit dem Richter/Richterin helfen. Nicht vom Geschäftszimmer aufhalten lassen, sondern wirklich zum Richter durchstellen lassen (auch wenn er schon mal schwer zu erreichen ist). Ggfs. auch schon vor dem Fax mit dem Richter sprechen, falls sie sich nicht sicher ist, was darin stehen sollte.

Aber es sollte reichen ein Fax hinzuschicken in dem die üblichen Dinge wie Aktenzeichen, Namen und halt die Erklärung enthalten ist, das sie nicht mehr an einer FZF interessiert ist und sich scheiden lassen möchte.

Das mit dem Anruf stellt halt nur sicher (da es ja schnell gehen soll) das er das Fax erhalten hat und ob er den Termin aufhebt.
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