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Vaterschaftsanerkennung??? (Gelesen: 988 mal)
nathalie
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftsanerkennung???
03.03.2006 um 17:06:41
 
Hallo ihr lieben,

weiß jetzt nicht so recht, ob ich hier richtig bin, hoffe aber mir kann hier jemand weiterhelfen,
ich bin deutsche und im 8. Monat schwanger von meinem Freund der Nigerianer ist, aber in Portugal lebt!! Meine Frage ist nun: Wie wird die Vaterschaftsanerkennung festgestellt, wenn der Vater im Ausland lebt und zu dem auch noch ein Einreiseverbot gegen ihn besteht?? Kann man die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt feststellen??
Würde mich tierisch freuen, wenn mir hier einer weiterhelfen kann, da ich mich da gar nicht aus kenne und wenn man zu irgendwelchen Behörden geht, könne die einen nicht weiter helfen und noch nicht einmal einem sagen, wo man sich noch erkundigen könnte!!! 


Vielen  lieben Dank

Lg

Nathalie+ Boy inside *haben leider noch kein Namen Griesgrämig *
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nathalie  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 03.03.2006 um 17:18:47
 
nathalie schrieb am 03.03.2006 um 17:06:41:
Meine Frage ist nun: Wie wird die Vaterschaftsanerkennung festgestellt, wenn der Vater im Ausland lebt und zu dem auch noch ein Einreiseverbot gegen ihn besteht??
Normalerweise kann man eine Vaterschaftsanerkennung auch gegenüber einem Konsularbeamten bei einer deutschen Botschaft abgeben.

Zitat:
Kann man die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt feststellen??
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden, allerdings ergeben sich die Rechtsfolgen erst mit der Geburt. 

Abu
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nathalie
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.03.2006 um 17:27:37
 
Hallo Abu,

wenn wir die Vaterschaftsanerkennung gegen über eines Konsularbeamten machen würde, müsste mein Freund dann zur Deutschen Botschaft gehen und ein Antrag stellen oder wie läuft es ab?? Oder musste ich es von hier aus machen?? Aber wo muss ich dann hingehen bzw. wo stelle ich den Antrag??

Könnte mein Freund dann durch die Vaterschaftsanerkennung und dem geteiltem Sorgerecht auch dann nach Deutschland kommen?? Oder hätte er kein Recht auf sein Kind??

Lg

Nathalie
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