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Gesetz - jüdische Kontingentflüchtlinge (Gelesen: 1.430 mal)
julia_russland
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26.01.2006 um 22:48:37
 
Es tut mir leid, dass ich wieder mit dem Thema aufkomme. Aber ich habe noch von keinem eine Antwort bekommen. Nur yankee hat sich erboten, mir zu helfen, obwohl das gar nicht sein Bereich ist.   danke

Frage:
Weiss jemand, welches Gesetz etwas über jüdische Kontingentflüchtlinge und deren Einbürgerung aussagt?





Danke im Voraus!




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Ralf
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Moin Moin ;)


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Antwort #1 - 26.01.2006 um 23:13:39
 
Einbürgerungsvorschriften findet man im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ein spezielles Gesetz für die Einbürgerung von jüdischen Kontingentflüchtlingen existiert nicht.

Anerkannte Flüchtlinge (nicht nur jüdische Kontingentflüchtlinge) genießen einige Erleichterungen bei der Einbürgerung, z.B. kürzere Fristen (nur bei § 8) sowie die Möglichkeit, die alte Staatsangehörigkeit beibehalten zu können.
Näheres auch in den Verwaltungsvorschriften, alles zu finden im Einbürgerungsportal:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm
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julia_russland
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Antwort #2 - 27.01.2006 um 00:05:15
 
Danke Ralfi, Du bist der Schtaz! i4a is great [cool=cool.gif] danke
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