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Einbürgerung nach § 9 (Gelesen: 3.390 mal)
Haider
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.01.2006 um 17:48:36
 
Hallo an Alle,
ich habe folgende fragen:
ich bin 22 Jahre alt und lebe in Berlin seit 6 Jahre bin mit Deutsche verheiratet seit 3 Jahre. ich habe den Antrag auf Einbürgerung gemacht. aber ich war arbeitslos jetzt habe ich unbefristet Job bekommen und daher brauche ich nicht mehr die Leistung. gibt es  immer noch Problem weil ich von JobCenter Geld bekam habe? oder ist das jetzt egal?
Bitte um Antwort.
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Ralf
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Antwort #1 - 17.01.2006 um 20:31:13
 
Haider schrieb am 17.01.2006 um 17:48:36:
jetzt habe ich unbefristet Job bekommen


Nun, bei einer Einbürgerung nach § 9 StAG kommt es auf verschiedene Dinge an. Z.B. muss der Lebensunterhalt nachhaltig und auf Dauer aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Nach längerer Arbeitslosigkeit kann man davon nicht ohne weiteres gleich ausgehen, wenn ein neues Arbeitsverhältnis besteht, zumindest wird wohl die Probezeit abgewartet werden.
Weiterhin muss für das Alter Vorsorge getroffen sein. Je nach Aufenthaltsdauer müssten bei § 9 dazu bereits 24 - 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.

Mehr zu § 9 siehe hier: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm
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Haider
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.01.2006 um 17:13:38
 
Hallo Ralf,
Danke für die Antwort.
Ich habe zeit 4 Jahre Aufenthalt Erlaubnis 1 Jahr habe ich Sprachkurs gemacht, 1 Jahr habe ich gearbeitet und 8 Monat arbeitslosen II   aber ab Dezember 05  habe ich wieder unbefristete Job gefunden. Der Antrag auf Einbürgerung  habe ich im August 05 abgegeben.
Glaubst habe ich ein Chance?

Lieb Grüß

Haider
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Ralf
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Antwort #3 - 19.01.2006 um 21:25:17
 
Haider schrieb am 18.01.2006 um 17:13:38:
Glaubst habe ich ein Chance?


Bestimmt, aber wohl frühestens nach Ablauf der Probezeit. Außerdem sieht es danach aus, dass wohl noch nicht genügend Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet wurden.


Ist denn deine Frau berufstätig, wenn ja, wie lange schon? Es genügt nämlich auch, wenn der Lebensunterhalt durch den Ehepartner sichergestellt ist.
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Haider
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Antwort #4 - 20.01.2006 um 07:37:58
 
Hallo Ralf,
meine frau arbeitet nicht da wir 1 Kind haben. aber sie hat schon seit 5 Jahre Privat Rentenversicherung  und auch eingezahlt hilft mir das etaws? da ich selbst nur 14 Monate Rentenversicherung geleistet habe.  weinend
Danke für die Antwort
Haider
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Antwort #5 - 20.01.2006 um 11:30:29
 
Haider schrieb am 20.01.2006 um 07:37:58:
aber sie hat schon seit 5 Jahre Privat Rentenversicherung  und auch eingezahlt hilft mir das etaws?

Nur, wenn du im Fall der Fälle selbst bezugsberechtigt wärest. Das sollte sich aus dem Vertrag ergeben.

Zitat:
da ich selbst nur 14 Monate Rentenversicherung geleistet habe. 

Bei der derzeitigen Aufenthaltsdauer gehe ich von einem Minimum von 24 Monaten aus. Sorry, aber wie es aussieht, wirst du dich mit der Einbürgerung noch etwas gedulden müssen.
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Antwort #6 - 20.01.2006 um 11:39:38
 
OK Ralf danke. die Bearbeiten hat zu mir nicht gesagt und bis heute nicht verlangt ich warte noch was soll ich den machen Zwinkernd
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Antwort #7 - 20.01.2006 um 13:04:33
 
Hallo Ralf,
ich habe bei unserer Versicherung Berater gefragt ich bin auch bezugsberechtigt
nach unser heirat hat  meine frau mich auch eingetragen also seit 2 jahr gilt das auch als nachweis? bitte um antwort.
Danke für die mühe
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Antwort #8 - 21.01.2006 um 01:02:36
 
Haider schrieb am 20.01.2006 um 13:04:33:
nach unser heirat hat  meine frau mich auch eingetragen


Ich denke, ich würde das dann so durchgehen lassen (wenn die Probezeit des neuen Arbeitsverhältnisses überstanden wurde). Das heißt natürlich nicht, dass alle anderen Einbürgerungsbehörden dies ebenso sehen, gerade bei diesen Punkten besteht ein recht weites Ermessen.
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Antwort #9 - 27.01.2006 um 12:05:17
 
Hallo Ralf,
die bezahlten Rentenversicherung Beiträge  von Arbeitsamt, zählt das auch?
Danke für die Antwort!
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