Wenn du deutsche Staatsangehörige bist
Damit deinem Freund ein so genanntes „Heiratsvisum“ erteilt wird, werden deine Eltern eine Verpflichtungserklärung nach den
§ 66, 67 und 68 Aufenthaltsgesetz abgeben müssen. Diese Verpflichtungserklärung soll den Lebensunterhalt deines Freundes bis zur Eheschließung absichern. Ein normales Durchschnittseinkommen ist dafür ausreichend.
Notwendig ist auch der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung (z.B. bei
Mawista,
ProVisit, oder aus diesem
Vergleich).
Weitere Fragen zur Eheschließung in Deutschland werden beantwortet auf folgende Seiten:
Häufige Fragen EheschließungIch bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte meine/n ausländische/n Partner in Deutschland heiraten. Was müssen wir tun, damit ein Visum zur Einreise erteilt wird?Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur Eheschließung, zum Ehegattennachzug oder zum KindernachzugDeutsche Auslandsvertretungen in der Russischen FöderationNach der Eheschließung gilt
Zitat:§ 28 Familiennachzug zu Deutschen(1)
Die Aufenthaltserlaubnis ist
abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1
dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen
, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Das heißt, dass nach der Eheschließung dein (euer) Einkommen keine Rolle spielt bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an deinem Ehemann.
* "blaue" Zeilen sind weiterführende Links - anklicken
Gruß
Sondra