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Eheschliessungsvisum (Gelesen: 2.391 mal)
Tarantulady
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschliessungsvisum
25.01.2006 um 12:27:54
 
Hallo,
ich stehe im Moment ziemlich auf dem Schlauch, was die Vorgehensweise zu einer Beantragung eines Eheschliessungvisums.
Hintergrund ist folgender.
Mein Verlobter lebt in Algerien. Ich bin Deutsche und will auch in Deutschland heiraten, lebe zur Zeit aber in Wien. Ich hab mich allerdings nicht in Deutschland abgemeldet, so daß ich sowohl in Ö als auch in D noch mit Wohnsitz registriert bin.
Nun hatte ich bereits mit der "Ausländerstelle", welche für mich in D zuständig wäre telefoniert, als auch mit dem Standesamt und der deutschen Botschaft in Algerien.
Die Botschaft erzählte mir kurz, daß wir zur Beanttagung eines Visums zur Eheschliessung lediglich die Dokumente bräuchten, die zur Eheschliessung in Deutschland benötigt würden.
Das Standesamt schickte mir eine Merkliste mit allen benötigten Unterlagen und die Ausländerstelle sagte mir, daß bevor ein Visum beantragt werden kann, wir bereits einen Eheschliessungstermin anmelden müßten.
So habe ich meinem Verlobten erzählt welche Dokumente wir brauchen würden, und gesagt, daß er sie von den algerischen Innenministerien beglaubigt, dann noch einmal von den algerischen Aussenministerium beglaubigt und anschliessend von der Botschaft legalisieren lassen und übersetzen lassen.
Dann sollte er mir die Dokumente zuschicken, mit seiner Beitrittserklärung, damit ich beim Standesamt alles erledigen kann und über das Standesamt die Freistellung zur Vorweisung des Ehefähigkeitszeugnis beantragen kann. Gleichzeitig wollte ich dann die Verpflichtungserklärung besorgen und ihm dann alles anschliessend wieder zurückzuschicken.
Nun war er jedoch heute bei der Botschaft um die Dokumente legalisieren zu lassen, dort wurde ihm jedoch gesagt, daß wir es falsch angehen würden, und erst daß Visum beantragt werden muß, bevor wir uns bei Standesamt anmelden können.
Ich bin jetzt sehr verwirrt, was ist denn wirklich der korrekte Ablauf?

Freue mich über jegliche Tipps!
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Antwort #1 - 25.01.2006 um 13:43:57
 
Zitat:
Ich bin jetzt sehr verwirrt .......


öhm Irgendwo ein Ablauftechnisches Mißverständnis, Falsch gemacht habt Ihr sicher nix, das Standesamt braucht die Papiere sowieso  Zwinkernd
Das Visum könnte schon beantragt werden, die Erteilung hängt von der Zustimmung der ABH ab. Manche ABH verlangen dazu vom Standesamt eine Bestätigung der bevorstehenden Eheschließung.

Look : http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat2/F5

neuro ...
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Guenter
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Antwort #2 - 25.01.2006 um 13:48:06
 
es kann so oder so herum laufen. Da nicht genau feststeht, wann das Visum erteilt wird, macht es wenig Sinn, einen Hochzeitstermin bereits vorher festgelegt zu haben, letztlich erteilt auch die Botschaft das Visum, die ABH ist lediglich zustimmungspflichtig.
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Guenter
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Antwort #3 - 25.01.2006 um 13:51:09
 
Eine Bestätigung der unmittelbar bevorstehenden Eheschließung wird von ABH i. A. nur gefordert, wenn eine Duldung zu diesem Zweck verlängert werden soll.
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Tarantulady
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Antwort #4 - 25.01.2006 um 14:42:04
 
Also erst einmal danke für die Antworten.
Wenn ich mir allerdings die Webseite ansehen, dann steht dort:
"Sobald das Standesamt die Vollständigkeit der Unterlagen bescheinigt, kann Ihr Partner ein Visum zur Eheschliessung in Deutschland beantragen."
Damit das Standesamt die Dokumente jedoch anerkennt, müssen diese aber doch erst 2x beglaubigt, legalisiert und übersetzt werden.
Und wenn die Botschaft die Dokumente nicht legalisieren will, weil wir erst das Visum deren Aussage nach beantragen sollen, dann kann das Standesamt uns doch auch nichts bestätigen. Und somit schliesst sich der Kreis. Catch 22??
Oder bin ich schon so durcheinander, daß ich hier die Logik nicht mehr erkennen kann?
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Antwort #5 - 25.01.2006 um 16:26:38
 
Wenn sie es unbedingt so haben wollen, beantragt doch einfach das Visum, bis die ABH die Zustimmung erteilt liegt die Sache doch sowieso auf Eis. Hauptsache sie legalisieren erstmal die Papiere Zwinkernd
Ist eigentlich ein Problem, das keines ist, so zu sagen eine "Pontius-Pilatus" Nummer  Laut lachend

neuro ...
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Tarantulady
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Antwort #6 - 26.01.2006 um 11:54:17
 
Hallo liebe Leute,

leider scheint es doch ein Problem zu sein, nachdem wir erneut bei den Behörden angefragt haben.
Die Botschaft scheint uns wirklich alle Steine in den Weg legen zu wollen, die es nur gibt.
Und zwar wollen sie es so machen, daß sie erst nur die Papiere annehmen und legalisieren wollen, die direkt für das Visum benötigt werden (übrigens haben sie meinem Verlobten noch nicht mal gesagt, daß ich eine Verpfllichtungserklärung geben für ihn abgeben muß...).
Diese dann an die Ausländerstelle schicken (anscheinend über den normalen Postweg, was aus eigener Erfahrung zum Teil 2 Monate dauert), und abwarten, bis die sich wieder melden um nach den anderen Papieren zu fragen, die benötigt werden. Dann erst wollen sie die anderen Papiere annehmen und legalisieren, die wir ja schon vorbereitet haben. Das wird dann wieder nach Deutschland geschickt, die sich dann wohl mit mir in Verbindung setzen müssen, damit ich meinen Teil der Aufgabe erledigen kann - sprich Eheschliessungsanmeldung etc.
Und so wie es aussieht wird das dann alles so lange dauern, bis die Papiere zu alt sind und neu beantragt, beglaubigt und legalisiert werden müssen. Ich könnte schreien.
Die Ausländerstelle hab ich dazu auch noch einmal angerufen, aber die Dame dort sagte mir, daß sie wüßte, daß einige Botschaften schon merkwürdige Vorgehensweisen hätten, aber daß es deren Ding sei und sie nicht dagegen unternehmen kann.
Ich weiß aber nicht, ob wir es noch so lange aushalten können, immerhin haben wir uns schon jetzt über 3 Monate nicht mehr gesehen.
Jetzt überlege ich ernsthaft, ob ich in Algerien heiraten sollte, aber ich fühle mich so unwohl bei dem Gedanken.
Da die Botschaft ihn jetzt gesehen hat, wird ein Touristenvisum wohl auch nichts, mit welchem wir in Dänemark heiraten könnte.
Und ja ich weiß, daß es nicht ok wäre das zu beantragen mit dem Vorsatz zu heiraten.
Aber in meiner Verzweiflung ziehe ich gerade alles in Erwägung.
Hat jemand von euch irgendwelche Ideen, wie wir das Heiratsvisum für Deutschland doch noch beschleunigen könnten?
Ich würde ja auch die Gebühren zahlen die Dokumente mit DHL hin und her zu schicken zwischen der Botschaft und Deutschland, aber sowie die sich anstellen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß sie das machen würden.
Oder würde es vielleicht helfen, wenn ich mich direkt mit dem deutschen Aussenministerium in Verbindung setze, daß die dort eingreifen können? Ich weiß ist ein bißchen drastisch, aber wie bereits gesagt, ich bin verzweifelt.

Danke schon mal im Voraus - ich hoffe ich nerve nicht zu sehr.
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.01.2006 um 12:06:35
 
Ihr müsst euch "Wohl oder Übel" mit der  Vorgehensweise der Botschaft abfinden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Stelle gibt, bei der du dich beschweren könntest.

Das ist eure erste Prüfung, noch bevor ihr verheiratet seid.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 26.01.2006 um 12:07:26
 
Guenter schrieb am 25.01.2006 um 13:51:09:
Eine Bestätigung der unmittelbar bevorstehenden Eheschließung wird von ABH i. A. nur gefordert, wenn eine Duldung zu diesem Zweck verlängert werden soll.


Hoi,
nach den Vorl. Anwendungshinweisen des BMI zum AufenthG
kann das Eheschließungsvisum erst erteilt werden, wenn der
Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse
entgegenstehen und wenn die Eheschließung unmittelbar bevor-
steht. Ist also vergleichbar mit der Duldung zum Zwecke der
Eheschließung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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