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NE für D-Verheiratete - Nachweis Lebensunterhalt (Gelesen: 2.797 mal)
Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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23.01.2006 um 12:15:00
 
Hi zusammen,

Ich habe kürzlich mit dem zuständigen ABH-Beamten wg. NE für meine Frau gesprochen. Die 3-Jahres-Bedingung wird Mitte März erfüllt sein.

Der wie immer freundliche Beamte will jetzt schon mal die Sicherheitsüberprüfung anleiern.

Außerdem will er für die NE eine Haushaltsbescheinigung und ein Führungszeugnis haben. Gehaltsbescheinigung o.ä. hat er nicht angesprochen. Auf meine Nachfrage meinte er, daß sie diese bei Deutschverheirateten nicht verlangen. Allerdings wollte er dann auf einnal noch eine Kopie der KV-Karte haben.

Der gute Herr irrt bezüglich der Sicherung des Lebensunterhalt und ich sollte mal vorsichtshalber Gehaltszettel, etc. dabei haben, oder?

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.01.2006 um 12:47:42
 
Zitat:
Der gute Herr irrt bezüglich der Sicherung des Lebensunterhalt


Jow Abu er irrt, IMHO kommt es bei der NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG wieder darauf an, dass kein Ausweisungsgrund vorliegt. Dazu der Kmmentar:

Zitat:
Der Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis besteht nur, wenn kein Ausweisungsgrund vorliegt. Die Erwähnung hier ist überflüssig, da sich dieses Erfordernis bereits aus § 5 Abs. 1 AufenthG ergibt, dessen Anwendung, anders als im Falle des Absatzes 1 Satz 2 nicht ausgeschlossen wurde. Zum Ausweisungsgrund als Versagungsgrund vgl.:


und weiter:

Zitat:
Ein Ausweisungsgrund liegt vor, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen eines der gesetzlichen Ausweisungstatbestände (§§ 53, 54 und 55 AufenthG) erfüllt sind.


und im speziellen Fall käme der des § 55 Abs.1 Ziffer 6 in Frage:

Zitat:
6. für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt,


Damit hast Du Recht und Dein Sachbearbeiter irrt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 23.01.2006 um 12:53:07
 
Er irrt - oder ist so ein Scherzkeks wie der, mit dem ich es mal zu tun hatte: Antrag gestellt, Heiratsurkunde ist da, okay, wird bearbeitet, kommen Sie morgen wieder. Nächster Tag: ich hätte gerne noch Ihren Mietvertrag. Nächster Tag: ich hätte gerne noch Ihren Einkommensnachweis.... etc.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 23.01.2006 um 16:16:54
 
... oder die Behörde gehört zu den ABH´en die bei dt.-vh keinen Einkommensnachweis für die NE  verlangen. Soll es geben, erzählt man sich im Dorf.... unentschlossen
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 23.01.2006 um 17:55:03
 
Wir mußten noch nie einen Einkommensnachweis bei der Verlängerung und/oder Verbesserung des Aufenthaltstitel meiner Frau beibringen.
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Abu
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 23.01.2006 um 19:12:32
 
Saxonicus schrieb am 23.01.2006 um 17:55:03:
Wir mußten noch nie einen Einkommensnachweis bei der Verlängerung und/oder Verbesserung des Aufenthaltstitel meiner Frau beibringen.

Hi Saxonicus,

Hat Deine Frau ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nicht irgendwann in den Siebzigern bekommen   frech.

Nichts für ungut  Zwinkernd  proost

Abu
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 24.01.2006 um 13:27:47
 
@ Abu

1983 August geheiratet
1983 September eingereist 
1986 unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
1989 Aufenthaltsberechtigung
2005 geändert in die Niederlassubgserlaubnis
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.01.2006 um 20:35:21
 
Saxonicus schrieb am 24.01.2006 um 13:27:47:
@ Abu

1983 August geheiratet
1983 September eingereist  
1986 unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
1989 Aufenthaltsberechtigung
2005 geändert in die Niederlassubgserlaubnis



glühstrumpf zu einer solch langen ehe Smiley dann war es bei euch wohl keine scheinehe oder wahrt ihr bis heute den schein?!?  Cool

ganz liebe grüße. feffi.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 24.01.2006 um 20:40:27
 

@ feffi

Leider nein, aber kann ich sie vielleicht jetzt umtauschen gegen zwei junge Frauen ?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 14.03.2006 um 13:33:28
 
Um den Vorgang abzuschließen:

Meine Frau hat heute Ihre Niederlassungserlaubnis bekommen; Sicherung des Lebensunterhalt war kein Thema.

Smiley Abu
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