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Visum läuft aus und dann? (Gelesen: 5.187 mal)
Butterfly20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.01.2006 um 19:02:52
 
Hallo,

vom Vater meines Kindes läuft das Visum bald aus.
Er hat bis dato noch nichts von der Ausländerbehörde gehört, ist das positiv oder negativ zu bewerten. Er hat durch eine Anwältin einen Brief dorthin schicken lassen. Das ist nun schon einige Zeit her.

Infos zu ihm:
Er hatte immer ein Visum zum studieren. Hat aber nie studiert. Das letzte Mal hat er es verlängert bekommen... Warum auch immer?!
Er ist Türke und hat kein Sorgerecht für das Kind.

Nun meine Frage
1. Er hat bis dato noch nichts von der Ausländerbehörde gehört, ist das positiv oder negativ zu bewerten?
2. Wie lange hat er nach Ablauf des Visums Zeit, Deutschland zu verlassen?


Vielen Dank schonmal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 20.01.2006 um 00:43:34
 
Hallo Butterfliege, oder Schmetterling,

solange sich eine Person nach Maßgabe seines Visums in dessen Staat oder Staatengemeinschaft aufhält, ist der Aufenthalt erlaubt. Es sei denn, er war abgeschoben, ausgewiesen oder zurückgewiesen und die Ausnahme überschritte den Visumaufenthalt, was kaum zugelassen wäre.

Der Staat oder die Staatengemeinschaft geht davon aus, dass die Person mit Ablauf des Visums ausgereist ist, denn andernfalls hielte sich diese Person unerlaubt auf und muss mit Strafe und Deportation rechnenen.

Ist ein Antrag gestellet, länger verbleiben zu wollen, dann müßte der Antragsteller im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis oder Bescheinigung sein.

Hat der Antragsteller keine solche Erlaubnis, dann wird er spätestens bei der Ausreise festgenommen und muss mit Ausweisung oder Abschiebung ggf. Haft rechnen.

Doc  Schockiert/Erstaunt
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Butterfly20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.01.2006 um 11:30:10
 
Danke für deine Antwort.

Wird denn irgendwie kontrolliert, ob er nun wirklich ausreist?
Er spuckte immer große Töne, dass er nachdem das Visum abläuft noch 2 Monate in Deutschland bleiben könnte und in der Zeit wolle er vor Gericht gehen gegen die Ausländerbehörde  Augenrollen

Er hat, soweit ich weiß, keinen Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt, sondern denkt sich "die werden sich schon melden, schließlich hat die Anwältin einen Brief an die geschrieben!"  hä?

Ich find die Sache doch sehr kurios
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Butterfly20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.01.2006 um 11:39:03
 
Achso, und kann er noch was ändern, wenn er am Tag, wo das Visum abläuft noch zur Ausländerbehörde geht?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.01.2006 um 13:08:23
 
Was hat die Anwältin denn in dem Brief geschrieben? Hat sie irgendetwas beantragt?
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Markus78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.01.2006 um 18:30:53
 
Der Anwältin muss ja was lustiges oder falsches eingefallen sein, denn wenn er nicht studiert und ein Studentenvisum beantragt hat, dann muss er sich wieder ein Visum erschleichen, oder er hat einen anderen triftigen Grund.  Wenn er Arbeitet bin ich gespannt, wie er das dem Asländeramt klar macht.

Ich denke dein Freund nimmt die Sache etwas zu locker. Zudem muss man sich nicht wundern wenn die Ausländerbehörden vorurteile haben. Denn dein Freund ist ein Auslöser dafür. Wenn ihr ein Kind habt, dann kann er sich seinen Aufenthalt auch ganz normal rechtens machen.

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Butterfly20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.01.2006 um 18:34:58
 
Er ist nicht mein Freund, nur Vater des Kindes  Zwinkernd

Naja, Montag war es soweit und er ging dann zur Behörde und hat wohl eine Bewerbung noch am laufen fürs Studium, nun kann er so lang hier bleiben, bis er Bescheid bekommt.

Langsam würd ich mal wissen, nach welche Kriterien die wirklich gehen  Augenrollen hä? Da kann ja wirklich jeder nach Deutschland und Jahrelang hier leben  Augenrollen
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Markus78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.01.2006 um 18:44:29
 

Es kann jeder nach Deutschland und hier bleiben. Er muss sich ja nur kundig machen und unter irgend einem Vorwand reinkommen. Der Nachweis hängt ja dann bei der Ausländerbehörde. Ich denke dass der Vater deines Kindes falls er nicht mehr dableiben kann, seinen Aufenthalt auch einfach dadurch erreichen kann, dass er das Sorgerecht für das Kind will und bis zu dieser Entscheidung leitet er sein Aufenthaltsrecht über das Kind ab.

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nichen
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Hakuna Matata


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.01.2006 um 20:32:46
 
Hi,
jeder ausländer, der Studiumvisum hat, hat 2 Jahren Zeit sich ein entsprechenden Fach zu bewerben. Es gilt hier aber auch nur um Fächer mit nummerus Klausus. Wenn der Frist virbei ist, und er keine Immatrikulationsbescheinigung nachweisen kann, muss er Deutschland verlassen. AE wegen des Kindes bekommt er nur, wenn er sich bis jetzt regelmäßig um sein Kind kümmern oder Kontakt pflegen. Er muss eigentlich auch Unterhalt zahlen. Wie hat er überhaupt bis heute über das Wasser gehalten? Vollzeit Beschäftigung kann er doch wohl kaum nachgehen oder?.  hä?
Seine Anwalt kann glaube ich nicht viel bewirken. Vielleicht hat er ja vor unterzutauchen.

Grüß
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.01.2006 um 20:45:35
 
Zitat:
jeder ausländer, der Studiumvisum hat, hat 2 Jahren Zeit sich ein entsprechenden Fach zu bewerben.


woher nimmst du die 2-Jahres-Frist?

wenn ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium hat, dann ist er an einer Uni immatrikuliert und studiert bereits, das ist die Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.
Ein einmaliger Wechsel der Fachrichtung ist innerhalb der ersten 3 Semester (18 Monate) nach Studienbeginn unproblematisch.

Es gibt dann noch die Möglichkeit eines Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen (Deutschintensivkurs, Studienkolleg...). Dies ist bis zu zwei Jahren maximal möglich. Aber eben nur, bevor man studiert, um die Voraussetzungen für ein Studium zu erreichen...

Oder wenn man die Voraussetzungen für ein Studium hat, das Studium aber erst regulär ein paar Monate später anfängt, gibt es noch die Möglichkeit als Studienbewerber einen Aufenthalt zu bekommen. Aber auch da ist ein Aufenthalt von maximal neun Monaten möglich.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd

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nichen
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Hakuna Matata


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 27.01.2006 um 21:21:17
 
Hallo sunnysunshine,

es gibt wirklich diese Ausnahme (vielleicht nur Person Bedingt?) ein Freund aus Kolumbia hat zusamm mit mir Studienkolleg gemacht. Er will unbedingt Kunst an der Universität der Kunst Berlin studieren. Dort sind die Aufnahme Chance sehr gering. Er hat aber mit genehmigung von AB diese 2 Jahren frist bekommen. Er dürfte vorläufig in andere Studienfach immatrikuliert ohne Leistungnachweis vorzulegen. Nach 2 Jahren muss er aber ein Studienplatz an der UdK bekommen oder mit sein Studium anfangen und erst dann seine Leistungnachweis vorlegen. Er hat 2 Jahren versucht also 4 semester danach muss er dann entweder ausreisen oder mit seine alternativen Studium anfangen.

Ich meine vielleicht hat der Freund von Butterfly diese Angaben bei AB gemacht.

Grüß
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.01.2006 um 08:53:45
 
Ok, das mag dann aber ein Ausnahmefall, der auf den Einzelumständen beruht sein...
dann solltest du aber mit Aussagen wie:
Zitat:
jeder ausländer, der Studiumvisum hat, hat 2 Jahren Zeit sich ein entsprechenden Fach zu bewerben.

vorsichtig sein und keine unnötigen Hoffnungen hervorrufen, denn so wie die Aussage da steht, ist sie einfach falsch, sorry Zwinkernd

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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nichen
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Hakuna Matata


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 28.01.2006 um 17:52:03
 
Hi,  Smiley

komm bestimmt nicht mehr vor. hab ganze Zeit selbt gedacht, es wäre normal so. unentschlossen will keine eine falsche Hoffnung machen.
werde beim nächste Mal mit meinen Beitrag vorsichtiger sein.

will nämlich keine Sperrung hier riskiert  Zwinkernd

Grüß
nichen
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