Hallo,
ich hab mal eine Frage. In den Merkblättern des Konsulates steht drin, dass ein Türke für ein Besuchervisum nach Deutschland entweder eine Verpflichtungserklärung oder eigene Mittel vorweisen muss.
Wenn eine solche
VE nicht ausgestellt werden kann, weil das Gehalt der deutschen einladenden Person zu niedrig ist, es aber sowohl auf der türkischen als auch auf der deutschen Seite ausreichend Gespartes gibt (ich rede nicht von Peanuts, sondern von Beträgen über 50.000 €), kann das Konsulat dann einfach bestimmen, dass ohne
VE ein Visum nicht erteilt wird? Hat das Konsulat wirklich einen so großen Ermessenspielraum, dass es sich also nicht an die Angaben auf den Merkblättern halten muss, sondern völlig frei entscheiden kann, ob ein Visum erteilt wird oder nicht?
Gibt es irgendwo Gesetzestexte, die belegen, dass das Konsulat bestimmen darf, dass ein Visum aufgrund fehlender
VE verweigert wird, obwohl ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen?
Nächste Frage wäre, ob jemand von euch schonmal Erfahrung mit einer Klage beim Verwaltungsgericht gemacht hat. Wie lange dauert es im schlimmsten Falle, bis das Verwaltungsgericht endgültig eine Entscheidung gefällt hat? Fallen bei einer solchen Klage Kosten an?