Hallo,bin ganz neu hier und habe eine Frage...
Letztes Jahr im Februar hat mein Mann in der Botschaft in Lagos sein Visum beantragt und nach Monaten der Überprüfiung scheint jetzt alles in Ordnung zu sein.Die Identitätsüberprüfung von seiten der Botschaft ist abgeschlossen und die
ABH hat letzten Freitag ihre Zustimmung zum Visum an die Botschaft gefaxt,mit der Bedingung (Ich zitiere) :
"Bitte informieren Sie ..., dass er zur Visumabholung einen Nachweis über Straffreiheit (Führungszeugnis) mitbringt, da aufgrund einer Verfahrensänderung dies kurzfristig für alle Visumverfahren eingeführt worden ist."
Soweit so gut,also hat mein Mann dieses Dokument abgeholt um es dann,nachdem die botschaft ihn aufordern würde,und zwar hoffentlich bald,eben bei der eben genannten visumabholung vorzuzeigen.
und heute bekam ich dann folgende email von der Botschaft in Lagos (Ich zitiere) :
"Da die von der Ausländerbehörde gestellte Bedingung noch rechtlicher Klärungsbedarf beinhaltet, haben wir noch einmal Kontakt mit der ihr aufnehmen müssen.Wir werden aber sofort nach Eingang der Antwort der Ausländerbehörde den Sachverhalt zu einem Abschluss bringen."
Ich habe dann mal bei der
ABH angerufen,er sagte er würde das auch nicht verstehen,lagos hätte ihm wohl geschrieben,dass ein nigerianisches führungszeugnis nicht so "wertvoll" sei wie ein dt.Führungszeugnis.
Ich habe unserem gott-sei-dank sehr netten sachbeabeiter von der abh dann die kopie des führungszeugnisses per email geschickt und er sagte,er wolle damit zu seinem Chef gehen und ihn fragen,ob sie diese dokumente so akzeptieren können...
hat hier jemand erfahrung damit??Und das scheint doch ein Fehler in der Kommunikation zw. botschaft und abh zu sein,oder????
Bitte um viele viele antworten....