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FZF Nigeria brauche dringend hilfe!!! (Gelesen: 1.429 mal)
imowoman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Nigeria brauche dringend hilfe!!!
18.01.2006 um 17:03:13
 
Hallo,bin ganz neu hier und habe eine Frage...

Letztes Jahr im Februar hat mein Mann in der Botschaft in Lagos sein Visum beantragt und nach Monaten der Überprüfiung scheint jetzt alles in Ordnung zu sein.Die Identitätsüberprüfung von seiten der Botschaft ist abgeschlossen und die ABH hat letzten Freitag ihre Zustimmung zum Visum an die Botschaft gefaxt,mit der Bedingung (Ich zitiere) :

"Bitte informieren Sie ..., dass er zur Visumabholung einen Nachweis über Straffreiheit (Führungszeugnis) mitbringt, da aufgrund einer Verfahrensänderung dies kurzfristig für alle Visumverfahren eingeführt worden ist."

Soweit so gut,also hat mein Mann dieses Dokument abgeholt um es dann,nachdem die botschaft ihn aufordern würde,und zwar hoffentlich bald,eben bei der eben genannten visumabholung vorzuzeigen.
und heute bekam ich dann folgende email von der Botschaft in Lagos (Ich zitiere) :

"Da die von der Ausländerbehörde gestellte Bedingung noch rechtlicher Klärungsbedarf beinhaltet, haben wir noch einmal Kontakt mit der ihr aufnehmen müssen.Wir werden aber sofort nach Eingang der Antwort der Ausländerbehörde den Sachverhalt zu einem Abschluss bringen."

Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt


Ich habe dann mal bei der ABH angerufen,er sagte er würde das auch nicht verstehen,lagos hätte ihm wohl geschrieben,dass ein nigerianisches führungszeugnis nicht so "wertvoll" sei wie ein dt.Führungszeugnis.


Ich habe unserem gott-sei-dank sehr netten sachbeabeiter von der abh dann die kopie des führungszeugnisses per email geschickt und er sagte,er wolle damit zu seinem Chef gehen und ihn fragen,ob sie diese dokumente so akzeptieren können...

hat hier jemand erfahrung damit??Und das scheint doch ein Fehler in der Kommunikation zw. botschaft und abh zu sein,oder????



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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.01.2006 um 19:43:34
 
Warum schickt die Ausländerbehörde nicht noch ein deutsches Führungszeugnis an die Botschaft, wenn das nigerianische nicht ausreichend ist? Ich würde eh vermuten, dass für deutsche Behörden eher interessant ist, ob jemand, der einen Daueraufenthalt in Deutschland anstrebt, nicht im Vorfeld hier Straftaten begangen hat.

Aber für mich sieht es eher so aus, als wenn die Botschaft das Führungszeugnis verlangt hat und nicht die Ausländerbehörde. Die hatte ja ihre Zustimmung bereits gegeben.
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imowoman
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Antwort #2 - 18.01.2006 um 21:19:42
 
Nein,ein deutsches führungszeugnis wäre ja quatsch,denn während des prozesses macht die ABH ja hier nichts anderes als seine "Führung" zu überprüfen..und das führungszeugnis wird eindeutig von der abh gefordert,nicht von der botschaft...
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Sondra
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Antwort #3 - 19.01.2006 um 11:55:56
 
imowoman schrieb am 18.01.2006 um 21:19:42:
und das führungszeugnis wird eindeutig von der abh gefordert,nicht von der botschaft...

Eindeutig nich, weil es heißt
Zitat:
Führungszeugnis ... aufgrund einer Verfahrensänderung kurzfristig für alle Visumverfahren eingeführt worden ist

Wenn die Botschaft meint, dass Zitat:
ein nigerianisches führungszeugnis nicht so "wertvoll" sei wie ein dt.Führungszeugnis.
würde ich es so verstehen, dass die Botschaft nicht nur den Nachweis der Straffreiheit in Nigeria, sondern auch die Bestätigung der Straffreiheit in Deutschland haben möchte - und diese können nur deutsche Behörden erstellen.

Gruß
Sondra
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Abu
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Antwort #4 - 19.01.2006 um 13:58:35
 
Sondra schrieb am 19.01.2006 um 11:55:56:
Wenn die Botschaft meint, dass Zitat:
ein nigerianisches führungszeugnis nicht so "wertvoll" sei wie ein dt.Führungszeugnis.
würde ich es so verstehen, dass die Botschaft nicht nur den Nachweis der Straffreiheit in Nigeria, sondern auch die Bestätigung der Straffreiheit in Deutschland haben möchte - und diese können nur deutsche Behörden erstellen.

Ich würde das eher als einen Hinweis auf eine zweifelhafte Echtheit bzw. Wahrheitsgehalt von nigerianischen Urkunden verstehen, nach dem Motto: "Hier hast Du die gewünschte Urkunde, aber ich würde da nicht so viel darauf  geben".

Abu
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Sondra
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Antwort #5 - 19.01.2006 um 14:11:01
 
Zitat:
Ich würde das eher als einen Hinweis auf eine zweifelhafte Echtheit bzw. Wahrheitsgehalt von nigerianischen Urkunden verstehen, nach dem Motto: "Hier hast Du die gewünschte Urkunde, aber ich würde da nicht so viel darauf  geben".

Möglich. Allerdings, stellt sich für mich die Frage, wie könnten deutsche Behörden die Straffreiheit in Nigeria beurkunden? Deswegen vermute ich, dass es sich um 2 x Führungszeugnis handelt: eine für Nigeria (von den einheimischen Behörden) und eine für Deutschland (von den Behörden hier).  

S.
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