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nochmal das leidige Thema Familienzusammenführung (Gelesen: 1.438 mal)
Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.01.2006 um 11:03:08
 
Ich habe meine Frau vor 2 Wochen in China geheiratet (ich Deutscher, sie Chinesin), momentan läuft noch die Beglaubigung der Heiratsurkunde des Außenministeriums und der Botschaft. Ich bin wieder in Deutschland. Nun meine Frage: kann ich irgendetwas von hier aus tun? Wie ist der Ablauf? Meine Vermutung: Wenn meine Frau das Visum beantragen möchte, setzt sich die Botschaft mit der Ausländerbehörde in Bremen (meinem Wohnort) in Verbindung. Danach kontaktiert die ABH mich um die Einkommensnachweise usw. einzufordern. Leider ist das Einkommen ganz und gar nicht gesichert. Ich bin noch Student und wohne bei meinen Eltern. Leider habe ich selbst null Einkommen und wenn meine Frau nach Deutschland kommt, wird es sicherlich total schwer für sie eine Arbeit zu finden, man kennt ja die aktuelle wirtschaftliche Lage. Im schlimmsten Fall müssen wir also zusammen bei unseren Eltern leben und haben nichtmal genug Geld, ich werde noch von meinen Eltern finanziert aber was ist mit ihr? Kann sie einfach so Arbeitslosengeld bekommen? Könnte das Visum aus diesen Gründen verwehrt werden? Es gibt ja schon viele Threads zu diesem Thema aber bis jetzt hat jeder geschrieben dass er genug Einkommen nachweisen konnte, was passiert wenn es hart auf hart kommt? Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand eine Antwort geben kann die mir hoffentlich meine Angst nehmen kann, meine Frau nie mehr wiedersehen zu können.
Danke
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Foray  
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Sondra
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Antwort #1 - 18.01.2006 um 13:44:55
 
Zitat:
Könnte das Visum aus diesen Gründen verwehrt werden?
Nein. Der Nachzug des ausländischen Ehegatten eines Deutschen ist gesetzlich geregelt mit einer ist-Bestimmung Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1.        Ehegatten eines Deutschen
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Detailiert wird diese Regelung so ausgelegt Zitat:
Zu § 28 Familiennachzug zu Deutschen
28.1 Voraussetzungen der erstmaligen Erteilung
28.1.1 Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass die Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Ausländers zu fordern ist. ... Bei der erforderlichen Ermessensabwägung ist maßgeblich darauf abzustellen, dass dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu leben, und dass der besondere grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 Grundgesetz eingreift.

28.1.2 Bei Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Bei jeder Eheschließung muss die Ortsform beachtet worden sein, also die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form einschließlich der zwingenden Eheschließungsvoraussetzungen, wie sie am Eheschließungsort gelten.
 
Zitat:
Im schlimmsten Fall müssen wir also zusammen bei unseren Eltern leben

also trifft auch "Obdachlosigkeit" nicht ein / zu. Es steht also nicht zu befürchten, dass du deine Frau "nie mehr wiedersehen" kannst.

Zitat:
kann ich irgendetwas von hier aus tun?

* die Eheschließung im Melderegister vermerken lassen (muss)
* Antrag beim Standesamt zur Anlegung eines Familienbuches stellen (optional, aber empfehlenswert)
* warten

Alles Gute  Smiley Sondra
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Leuchte
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Antwort #2 - 18.01.2006 um 14:54:06
 
Sondra hat Recht, keine Sorgen machen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Selbst wenn die Eltern plötzlich "nicht mehr wollen", müsste im Ernstfall das Sozialamt für eine Unterkunft sorgen.

Keine Sorgen, die AE gibts, muss nur erst das Visumverfahren durchlaufen --> abwarten und in Geduld üben.
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Mena
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Antwort #3 - 18.01.2006 um 15:26:52
 
Hallo Foray,

Ich bin zwar kein Experte, aber bin auch Studentin und mein Mann darf per FZF- Visum (aus Algerein) einreisen. Ich arbeite auch nicht, und musste auch keinen Verdienst nachweisen.
Nur einen Mietvertrag verlangte die ABH.
Ich wünsch Dir viel Erfolg,
Mena
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Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.01.2006 um 09:56:27
 
Danke für die Antworten, jetzt bin ich beruhigt. Noch eine kleine Frage: ich werde bis zu meinem Studiumsende von meinen Eltern finanziert. Was passiert, wenn meine Frau keine Arbeit findet? Sie hat zwar einen Abschluss und spricht sehr gut deutsch aber jeder weiß, dass es momentan selbst für 1er BWL Kandidaten Hartz4 gibt. Kann sie sogar als Ausländerin vom Staat Geld bekommen (ALG2 oder so)? Oder sind meine Eltern verpflichtet sie zu unterstützen? Oder haben wir eben Pech gehabt?
Danke
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Foray  
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Sondra
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Antwort #5 - 19.01.2006 um 10:03:41
 
Lies mal hier nach. Es ist vermutlich ähnlich.

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