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FZ-Visum Wartezeit in besonderem Fall (Gelesen: 1.625 mal)
Dave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.01.2006 um 07:03:06
 
Hallo!
Ich bin seit drei Jahren mit einer Filipina verheiratet. Wir wohnen in Manila und meine Frau war bereits mit einem Schengen-Visum auf Besuch in Deutschland.
Ich muss in wenigen Monaten beruflich für lange Zeit nach Deutschland. Der Antrag auf das Familienzusammenführungs-Visum, das meine Frau braucht, um mit mir zu kommen, wird aber wahrscheinlich wegen der Dokumentenprüfung sechs bis acht Monate dauern.
Natürlich will ich nicht ohne meine Frau nach Deutschland, aber noch schlimmer wird es für unsere Tochter (1 Jahr alt und deutsche Staatsbürgerin), die mit nach Deutschland kommen soll, aber in diesem Fall mehrere Monate von ihrer Mutter getrennt wäre. Hier steht m.E. die Dokumentensicherheit dem Recht auf Schutz der Familie entgegen. Müssen wir dennoch durch die lange Wartezeit gehen?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.01.2006 um 10:45:58
 
Dave schrieb am 18.01.2006 um 07:03:06:
Hallo!
Ich bin seit drei Jahren mit einer Filipina verheiratet. Wir wohnen in Manila und meine Frau war bereits mit einem Schengen-Visum auf Besuch in Deutschland.
Ich muss in wenigen Monaten beruflich für lange Zeit nach Deutschland. Der Antrag auf das Familienzusammenführungs-Visum, das meine Frau braucht, um mit mir zu kommen, wird aber wahrscheinlich wegen der Dokumentenprüfung sechs bis acht Monate dauern.
Natürlich will ich nicht ohne meine Frau nach Deutschland, aber noch schlimmer wird es für unsere Tochter (1 Jahr alt und deutsche Staatsbürgerin), die mit nach Deutschland kommen soll, aber in diesem Fall mehrere Monate von ihrer Mutter getrennt wäre. Hier steht m.E. die Dokumentensicherheit dem Recht auf Schutz der Familie entgegen. Müssen wir dennoch durch die lange Wartezeit gehen?

Welche Dokumente sollen den geprüft werden? Eigentlich kann es doch nur um die Heiratsurkunde gehen, denn die Urkunden Deiner Frau wurden doch im Rahmen der Erstellung des Ehefähigkeitszeugnis bereits geprüft. Oder wurde etwa ohne EFZ geheiratet?

Außerdem wurde die Ehe zumindest von der Deutschen Botschaft in Manila anerkannt, ansonsten hätte Deine Tochter ja keinen deutschen Pass. Hast Du für Deine Tochter eine deutsche Geburtsurkunden vom Standesamt I in Berlin? Dann hätte ja auch das Standesamt die Heirat anerkannt...

Abu

 
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Dave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.01.2006 um 04:31:39
 
Da es eine ganze Reihe Filipinas gibt, die Ausländer heiraten, ohne vorher von ihren früheren Ehepartnern geschieden worden zu sein (auf den Philippinen gibt es keine Ehescheidung), schickt die Botschaft Agenten zu den Familien, die das Umfeld der Visa-Kandidaten ausfragen. Das kann dauern.

Zu den Zeiten, als ich das EFZ erhalten habe, gab es noch keine dieser Prüfungen. Nun aber legalisiert die Botschaft keine Urkunden mehr, sondern macht eben die oben erwähnten Prüfungen.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.01.2006 um 12:35:10
 
Dave schrieb am 20.01.2006 um 04:31:39:
Da es eine ganze Reihe Filipinas gibt, die Ausländer heiraten, ohne vorher von ihren früheren Ehepartnern geschieden worden zu sein (auf den Philippinen gibt es keine Ehescheidung), schickt die Botschaft Agenten zu den Familien, die das Umfeld der Visa-Kandidaten ausfragen. Das kann dauern.

Zu den Zeiten, als ich das EFZ erhalten habe, gab es noch keine dieser Prüfungen. Nun aber legalisiert die Botschaft keine Urkunden mehr, sondern macht eben die oben erwähnten Prüfungen.


Also, ich würde an Deiner Stelle gegenüber der Botschaft argumentieren, daß durch das zuständige Standesamt ja die Ehefähigkeit bereits überprüft und im EFZ bestätigt wurde. Es lag im Ermessen des Standesamts zu entscheiden, welche Prüfungen hierfür notwendig sind. Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaft, im nachhinein die Ordnungsmäßigkeit des EFZ zu überprüfen. Vielmehr sollte die Botschaft auf dem EFZ aufsetzen und sich darauf beschränken zu prüfen, ob die Heirat dann auch entsprechend des EFZ stattgefunden hat.

Aber das ist meine persönliche Einschätzung; am besten sollte sich hier der Experte Ronny mal zu äußern.

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.01.2006 um 12:48:21
 
Ganz so einfach würde ich es nicht sehen, weil ja die inhaltliche Prüfung aufgrund der Vorkommnisse und Fehler in der Vergangenheit eingeführt wurde. Sie hat aber wegen des phil. Scheidungsrechts ihre Berechtigung Zwinkernd

Die Botschaft hat ja nicht zum Selbstzweck diese Prüfung veranlasst, sondern um festzustellen ob zum Zeitpunkt der Eheschließung eine nicht aufgelöste Vorehe bestand, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten evtl. verschwiegen wurde. Wäre das der Fall, läge nach philippinischem Recht unter Umständen eine Nichtehe vor (bezogen auf die Ehe mit dem Deutschen). Diese würde dann nicht zum Familiennachzug berechtigen.

Mit den Rechtsfolgen einer Doppelehe (nach phl. Recht) schieße ich jetztmal nur ins Blaue weil ich das heute nicht nachlesen kann, aber mir schwant da sowas in der Richtung Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 20.01.2006 um 16:46:10
 
Hi Dave,

ich bin zwar kein Experte, aber habe auch vor. ca. 10 Jahren eine Filipina geheiratet, habe 2 Kinder und lebe ebenfalls in Manila.

Ich habe mir ueberlegt, was ich an Deiner Stelle machen wuerde. Ich wuerde die Frau mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen lassen. Nach einigen Wochen dann wuerde ich die ABH aufsuchen und denen erklaeren, dass Frau und Kind nunmehr auch laenger in Deutschland bleiben wollen. Ich wuerde dann die ABH darum bitten, mir einen Ausweg aufzuzeigen, ggf. die Frau am Wohnort anmelden und mich um einen Aufenthaltstitel bemuehen.

Ich koennte mir vorstellen, dass man die Problematik in Deutschland besser loesen kann ald ueber die Botschaft in Manila. Zumal ja auch Deine Ehe per GG geschuetzt ist, wird man Deine Frau dann wohl kaum ausweisen koennen, zumal ja auch noch das Kind da ist.

Das ist allerdings nur meine Leienlogik.
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