thom schrieb am 18.01.2006 um 21:13:59:Als Kind zweier Vietnamesen hat sie die vietn. Staatsbürgerschaft,
Das ist richtig.
Zitat:die sie allerdings bei Einbürgerung hier automatisch verlieren würde.
Das ist nicht richtig. Zum Verlust der VN-Staatsangehörigkeit müsste ein entsprechender Antrag bei der vietnamesischen Botschaft gestellt werden.
Zitat:aufgrund der ungewöhnlichen Schwierigkeiten oder tatsächlichen Unmöglichkeit, überhaupt einen Pass zu bekommen,
Dieses Problem sollte besser im passenden Forum dieses Boards angesprochen werden, da dies nicht primär die Einbürgerung betrifft.
Zitat:die Ausbürgerung würde dann wohl nochmals 2 Jahre dauern
Aus Erfahrung: Selten mehr als 1 Jahr
Zitat:könnte m.E. auf die Ausbürgerung verzichtet werden.
Nein, das ist nur unter den Voraussetzungen von " 12
StAG möglich:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag2005.htm#12 Zitat:Fragen: ist unabhängig von dieser Frage eine Einbürgerungszusicherung bereits jetzt möglich?
Die Einbürgerungszusicherung kann erst erteilt werden, wenn
alle Voraussetzungen für die Einbürgerung - mit Ausnahme des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit - erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen zählt insbesondere auch der Nachweis über die Identität und die bestehende derzeitige Staatsangehörigkeit. Dieser Nachweis ist durch die Vorlage eines gültigen Nationalpasses zu erbringen, es sei denn, die Person besitzt einen besonderen Staus wie z.B. anerkannter Flüchtling. Auch für die Ausbürgerung ist i.d.R. ein Pass erforderlich. So heißt es in den Verwaltungsvorschriften auch ausdrücklich:
"Zu den unzumutbaren Bedingungen zählt grundsätzlich nicht, dass die Behörden des Herkunftsstaates den Einbürgerungsbewerber aufgefordert haben, zunächst seine pass- oder personenstandsrechtlichen Angelegenheiten zu ordnen."
Zitat:muss ggf. der Verzicht auf die Ausbürgerung vorab geklärt werden?
Das ist i.d.R. der Fall. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass darauf nicht verzichtet werden kann, wird eine Einbürgerungszusicherung für eben diesen Zweck erteilt.
Zitat:Wie könnte man den Nachweis der Unmöglichkeit der Passbeschaffung (der AB ist in diesem Fall seit weit über 20 Jahren bekannt, dass die Familie keine vietn. Dokumente besitzt) führen?
Ich verweise nochmals an das richtige Forum.