Hallo,
bin etwas verwirrt durch die ganzen geplanten Änderungen und wollte um ein kurzes update bitten, was derzeit sich wirklich schon rauskristalisiert hat bzw. was für meine Situation zu bedenken wäre.
Ich bin Deutscher, plane diesen Sommer/Herbst eine Heirat mit meiner Freundin (Russland) in Dänemark. Sie kann Deutsch, also mit der Sprache sehe ich nicht so das Problem. Ich habe nun die geplanten Änderungen mir durchgeschaut.
1) Stimmt es dass sie/ich oder wir zusammen für die Erteilung einer
AE nachweisen müssten, dass wir einen bestimmten Betrag zum Leben zur Verfügung haben - wie hoch müsste der sein? Wann würde diese Regelung eingeführt und/oder ist sie nicht schon teilweise ganz und gebe (nach dem Gutdünken der jeweiligen ABH).
2) Könnte man diesen Unterhalt auch anhand von Vermögen/Erspartem nachweisen, falls es bei mir mit Gehalt nicht in der richtigen Höhe hinhaut? Ich habe in dem geplanten Gesetz gelesen, dass "die Familienangehörigen" (weil wir ja schon verheiratet dann sind und Familiennachzug bzw.
AE in Deutschland direkt beantragen) nachweisen müssen, dass für die Person so und so von so und so zur Verfügung stehen müsse. In meinem Fall könnte das meine Freundin aufgrund ihrer vorigen Einkommen und ihrem Ersparten eventuell selbst.
3) Was steht nun höher: eine bereits geschlossene Ehe, die man als Nicht-Zweckecke wirklich überzeugend darlegen kann - oder: Geld zu haben und irgendwann mit 65 sich dann jemand aus dem Katalog zu "ziehen" (das ja dann ne Scheinheirat, ne menschenhandelähnliche Richtung einschlagen würde) - ich versteh das blabla dieses neuen Gesetzes nicht wirklich. Familiennachzug zu Deutschem - legal in einem EU Land geschlossene Ehe - Grundgesetz: Anspruch auf und Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft ... wird das ausgehebelt? Wann? und gibt es nicht Möglichkeiten selbst für deutsche Hartz4 etc. ihre Lebensgemeinschaft, die bereits geschlossen ist, zu realisieren über FZV?
Wäre super dankbar, wenn sich jemand äussern könnte.
LG und schöne Pfingsten