Im Nigeria-Forum bin ich regelmässiger Gast. Aber dort gibt es kaum welche, deren Partner nicht das normale Visumverfahren durchlaufen mussten. Da alleine die Identitätsüberprüfung mehrere Monate in Anspruch nimmt, kennt natürlich niemand die Länge der erkennungsdienstlichen Behandlung. Die ist in der Zeit sicher 3x abgeschlossen.
Aber heute habe ich eh Informationen bekommen, die mich darüber nachdenken lassen, ob ich nicht lieber ins benachbarte Ausland auswandere und EU-Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehme.
Es geht darum, ob nun seitens der Botschaft im Rahmen des Visumverfahrens eine Überprüfung der Identität notwendig wird oder nicht.
Wie einige hier vielleicht noch wissen, sind mein Mann und ich ja schon ziemlich lange in Verhandlung, ob eine Ausreise zwecks Visumeinholung überhaupt notwendig ist. Diese Entscheidung dazu seitens der Ausländerbehörde wurde zwischenzeitlich vom Landes-Innenministerium bestätigt und somit ist eine Ausreise unausweichlich. Eine Entscheidung des Petitionsausschusses steht zwar noch aus, aber da mache ich mir keine Hoffnung mehr. Von einem Klageverfahren hat unser Anwalt uns abgeraten, weil nach seiner Aussage auch die Gerichte sich normalerweise der Argumentation der Ausländerbehörden anschließen.
Wir haben uns also damit abgefunden, dass mein Mann ausreisen muss. Ich habe jetzt auch Freunde gefunden, die bereit sind, mir das notwendige Geld zu leihen. Zurückzahlen kann ich es allerdings erst nach Rückkehr meines Mannes, sobald der dann arbeiten gehen darf (Jobangebote hat er bereits genug). Meine Reserven sind komplett aufgebraucht, mein Konto bis Anschlag überzogen und ich kann auch keinen weiteren Kredit mehr aufnehmen.
Bereits seit der Rückkehr meines Mannes aus Norwegen hatte ich versucht, die Weichen für ein Visumverfahren zu stellen. Mein Bestreben ging dahin, das Verfahren möglichst gut vorzubereiten, damit die Zeit der Trennung nicht nochmal so lange und teuer wird.
Wir haben direkt nach der Rückkehr meines Mannes unser Familienbuch beantragt. Ich bin davon ausgegangen, dass damit eine Identitätsüberprüfung durchgeführt wird. Wir wollten diese für das zu erwartende Visumverfahren bereits "in der Tasche zu haben". Überraschenderweise hat die Standesamtsaufsicht aber auf diese Überprüfung verzichtet.
Irgendwann war die Ausländerbehörde dann bereit, meinem Mann eine
Vorabzustimmung für das Visumverfahren mitzugeben. Ich habe die Ausländerbehörde gebeten, auch die Identitätsüberprüfung meines Mannes bereits anzuleiern (war kurz davor, das Geld dafür einzuzahlen).
Ich habe bei der Botschaft einen Termin vereinbart und nachgefragt, wie lange das Visumverfahren mit
Vorabzustimmung wohl in Anspruch nehmen wird.
In der Antwort stand, dass von ca. 4 Wochen ausgegangen wird (dies wurde auch dem Innenministerium auf Anfrage mitgeteilt).
Da ich im Nigeria-Forum von längeren Bearbeitungszeiten trotz
Vorabzustimmung gehört habe, habe ich nochmal nachgefragt und darauf hingewiesen, dass wir zwar über ein Familienbuch verfügen, eine Identitätsüberprüfung aber noch nicht durchgeführt wurde.
Darauf bekam ich von der Botschaft folgendes Mail:
Zitat:nach Rechtsauffassung der Außenstelle Lagos stellt sich Ihre Angelegenheit derzeit wie folgt dar:
Wenn ein Familienbuch bereits angelegt wurde, ist eine Urkundenüberprüfung nicht mehr notwendig. Hierbei spielt keine Rolle, ob die Urkundenüberprüfung bei der Anlegung des Familienbuchs durchgeführt wurde oder nicht.
Es steht dem deutschen Standesamt frei, in sogenannter „freier Beweiswürdigung“ nigerianische Personenstandsurkunden auch ohne vorherige vertrauensanwaltliche Überprüfung anzuerkennen. Legt das Standesamt daraufhin ein Familienbuch an, genießt der Antragsteller einen sogenannten Vertrauens-/Bestandsschutz gegenüber anderen deutschen Behörden.
Es bleibt also bei unserer Mitteilung vom ------, dass - sofern alle anderen Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden und die erforderlichen Unterlagen vorliegen - von einer „nur“ etwa 4-wöchigen Bearbeitungszeit ausgegangen werden kann.
Über diese Mail habe ich mich natürlich sehr gefreut und sie der Ausländerbehörde direkt weitergeleitet. Die anstehende Identitätsüberprüfung haben wir dann natürlich abgebrochen (weil nicht erforderlich).
Ich war aber noch etwas stutzig, was die "erforderlichen Unterlagen" angeht. Mein Anwalt hat dann nochmal nachgefragt, was denn in unserem Fall die erforderlichen Unterlagen wären.
Man schickte ihm die übliche Standardliste. Darin sind natürlich die ganzen Unterlagen aufgeführt, die die Botschaft für diese Identitätsüberprüfung braucht. Auf unsere nochmalige Nachfrage bekamen wir die Auskunft, dass neben Pass, Geburtsurkunde, Familienbuch und
Vorabzustimmung auf jeden Fall auch "ältere nigerianische Unterlagen" erforderlich seien. Auf unsere Frage wofür diese notwendig seien, wurde uns dann plötzlich mitgeteilt, dass man diese zunächst prüfen will, um
erst dann eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Identitätsüberprüfung nicht doch notwendig sei :bhf
Ich habe daraufhin die Botschaft nochmal selber kontaktiert und darauf hingewiesen, dass man damit in meinen Augen die Aussage aus dem oben zitierten Mail hinfällig macht. Für mich wäre die Sachlage ganz einfach: Entweder geniesst mein Mann diesen Vertrauensschutz oder nicht. Ich habe darum gebeten, dass bereits im Vorfeld eine
verbindliche Entscheidung darüber getroffen würde, ob diese Identitätsüberprüfung nun notwendig sei oder nicht, damit man diese - falls notwendig - bereits im Vorfeld durchführen könne (wir hatten zu der Zeit eh noch eine lange Wartezeit auf den Termin in Lagos). Ich habe darauf hingewiesen, dass es uns
ausdrücklich nicht darum gehe, notwendige Überprüfungen zu unterlassen, sondern nur darum, diese möglichst bereits im Vorfeld durchzuführen.
Im Antwortmail wurde mir erklärt, dass man "nicht davon ausgehe", dass eine Identitätsüberprüfung notwendig sei, aber ein Pass, eine Geburtsurkunde und ein Familienbuch unmöglich als alleinige Identifikation ausreiche :bhf
Man bat darum, ihnen die Kontaktdaten zum zuständigen Sachbearbeiter unserer Ausländerbehörde mitzuteilen, damit sie ggf. direkt mit der Ausländerbehörde eine Absprache treffen könne.
Dies habe ich, nachdem die endgültige Entscheidung zur Ausreise meines Mannes getroffen war, getan. Unser Sachbearbeiter hat daraufhin in die
Vorabzustimmung folgenden Satz mit aufgenommen:
Zitat:Wir verzichten ausdrücklich auf die Durchführung einer Urkunden- und Identitätsprüfung
Er hat den Mitarbeiter bei der Botschaft darum gebeten, das Visumverfahren zügig durchzuführen.
Aber auch ihm wurde mitgeteilt, dass die "älteren nigerianischen Unterlagen" unverzichtbar seien. Lt. Auskunft unseres Sachbearbeiters hätte man ihm allerdings versichert, dass man sich nicht an z.B. fehlenden Buchstaben in der Namensschreibung aufhängen würde. Ich hatte den Eindruck, dass es eine reine Formalität darstellt.
Da ich aber mittlerweile sehr misstrauisch geworden bin, habe ich, als ich nach einem neuen Termin fragte, um Kontaktaufnahme seitens des Sachbearbeiters gebeten, weil ich mit ihm abklären wollte, was wir zusätzlich zu den "älteren nigerianischen Unterlagen" vorlegen könnten, falls diese nicht ausreichend oder evtl. nicht auffindbar seien. Ich habe vorgeschlagen, dass z.B. Familienmitglieder meines Mannes eidesstattliche Erklärungen abgeben könnten. Auf diese Frage habe ich keine Antwort bekommen.
Heute erfahre ich von einem Bekannten, der als Vermittler im Kontakt mit dem Abteilungsleiter der Ausländerbehörde ist, er hätte von diesem die Auskunft erhalten, die Botschaft hätte im Gespräch mit unserem Sachbearbeiter "unmissverständlich klar gemacht, dass sie
umfangreiche Überprüfungen vornehmen wolle".
Was soll ich jetzt davon halten?
Ich würde so gerne endlich mal ein Ende sehen bzw. unsere Angelegenheit zu einem guten Abschluss bringen. Mein Mann und ich sind es leid in dieser ungeklärten Situation zu leben. Wir hatten schon angefangen, uns diese teure Reise "schönzureden" (mit Aussicht auf eine gemeinsame Rückkehr nach ca. 4 Wochen). Aber jetzt haben wir wieder voll die Panik, dass man uns an der Nase herumführen will.
Gerade durch meine Kontakte im Nigeria-Forum weiß ich, dass z.B. ein fehlender Taufname in diesen "älteren nigerianischen Unterlagen" die Botschaft oft veranlasst, zu verlangen, dass dieser Name dann auch aus dem Pass, der Geburtsurkunde etc. gestrichen wird. In meinen Augen völliger Unsinn - in meinen Unterlagen findet man meinen Taufnamen in der Regel auch nicht. Der steht auch hier nur in "öffentlichen" Dokumenten (d.h. Pass, Geburtsurkunde). Weder in meinen Schulzeugnissen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Bankunterlagen taucht mein zweiter Vorname auf.
Wenn aber die Botschaft beschließt, dass eben genau dieser Namensbestandteil zu entfallen hat, macht sie ja im Zweifelsfall unsere Eheschliessung ungültig. Ggf. ist es auch "nur" notwendig alles zu ändern. Ich habe aber keine Ahnung ob das möglich bzw. wie umfangreich das dann ist.
Mir und meinem gesamten Umfeld ist es schon unbegreiflich, warum mein Mann überhaupt diese Reise antreten muss. Aber das will ich garnicht diskutieren.
Aber die Steine, die man uns jetzt für dieses Visumverfahren in die Wege legt, finde ich nun wirklich als Schikane.
Vielleicht hat ja noch jemand einen guten Tipp für mich, was ich noch tun kann.
Mir fällt jetzt nur noch ein:
- Visumverfahren über andere deutsche Botschaft
- Beschwerde beim Auswärtigen Amt (keine Ahnung, ob das was bringt)
- Auswandern
Sorry, ist jetzt sehr lang geworden.