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FZF- Erkennungsdienstliche Behandlung (Gelesen: 3.169 mal)
Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.01.2006 um 20:12:30
 
Hallo zusammen,

so wie es aussieht, muss mein Mann nun doch in sein Heimatland, um sich dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu holen.

Die Botschaft in Lagos führt ja bekanntlich im Rahmen eines Pilotprojektes diese erkennungsdienstliche Behandlung durch, wenn ein Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung gestellt wird.

Uns wurde seitens der Botschaft mitgeteilt, dass dies ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen wird und leider nicht im Vorfeld in Deutschland schon durchgeführt werden kann.

Ich habe aber schon öfter gelesen, dass der Rücklauf durchaus länger dauern kann, weil diese Anfragen beim Bundeskriminalamt zweitrangig behandelt werden, d.h. auch bis zu 3 Monaten dauern können.

Die Ausländerbehörde hat meinem Mann zusätzlich zur Vorabzustimmung noch einen "Auszug aus dem Zentralregister" mitgegeben (Ergebnis: Kein Eintrag). Ich frage mich, ob dieser nicht ggf. ausreicht, falls der Rücklauf der Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlungen erst später eintreffen.

Ich möchte einfach gerne Reisekosten sparen. Flugtickets nach Nigeria sind schweineteuer, aber man kann preiswerte bekommen, die aber eine Höchstaufenthaltsdauer von 1 Monat voraussetzen. Ich frage mich, ob ich es riskieren kann, ein solches Ticket zu buchen.


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.01.2006 um 20:45:06
 
Also ich geh mal davon aus, dass ohne den (positiven) Rücklauf des
Fingearbdruckvergleichs da nix geht. Es muss ja eben dadurch bestä-
tigt werden, dass er der ist, der er schon in D. war.

Garantierne kann dir das niemand, ob das zeitlich ausreicht. Letztlich
ist da schon ein klein wenig Lotto mit im Spiel  unentschlossen
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Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 16.01.2006 um 21:52:21
 
Ich frage mich halt nur, wie verlässlich eine solche Auskunft ist.

Dass es keine Garantie gibt, ist mir klar. Aber es muss doch Erfahrungswerte geben (über die die Botschaft sicher verfügt).

Ich hatte gehofft, hier Menschen zu finden, die diesbezüglich Erfahrungen gesammelt und daraus berichten können.

Mein Vertrauen in Aussagen von Behörden (und hier speziell von Botschaften) ist derzeit stark beeinträchtigt.

Aber diesem Forum vertraue ich, weil man immer ehrliche Antworten kriegt, auch wenn sie unangenehm sind.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.01.2006 um 22:13:09
 
Schau mal im
Nigeria-Forum
und frag da nach.

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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Identitätsüberprüfung notwendig oder nicht?
Antwort #4 - 17.01.2006 um 19:38:46
 
Im Nigeria-Forum bin ich regelmässiger Gast. Aber dort gibt es kaum welche, deren Partner nicht das normale Visumverfahren durchlaufen mussten. Da alleine die Identitätsüberprüfung mehrere Monate in Anspruch nimmt, kennt natürlich niemand die Länge der erkennungsdienstlichen Behandlung. Die ist in der Zeit sicher 3x abgeschlossen.

Aber heute habe ich eh Informationen bekommen, die mich darüber nachdenken lassen, ob ich nicht lieber ins benachbarte Ausland auswandere und EU-Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehme.

Es geht darum, ob nun seitens der Botschaft im Rahmen des Visumverfahrens eine Überprüfung der Identität notwendig wird oder nicht.

Wie einige hier vielleicht noch wissen, sind mein Mann und ich ja schon ziemlich lange in Verhandlung, ob eine Ausreise zwecks Visumeinholung überhaupt notwendig ist. Diese Entscheidung dazu seitens der Ausländerbehörde wurde zwischenzeitlich vom Landes-Innenministerium bestätigt und somit ist eine Ausreise unausweichlich. Eine Entscheidung des Petitionsausschusses steht zwar noch aus, aber da mache ich mir keine Hoffnung mehr. Von einem Klageverfahren hat unser Anwalt uns abgeraten, weil nach seiner Aussage auch die Gerichte sich normalerweise der Argumentation der Ausländerbehörden anschließen.

Wir haben uns also damit abgefunden, dass mein Mann ausreisen muss. Ich habe jetzt auch Freunde gefunden, die bereit sind, mir das notwendige Geld zu leihen. Zurückzahlen kann ich es allerdings erst nach Rückkehr meines Mannes, sobald der dann arbeiten gehen darf (Jobangebote hat er bereits genug). Meine Reserven sind komplett aufgebraucht, mein Konto bis Anschlag überzogen und ich kann auch keinen weiteren Kredit mehr aufnehmen.

Bereits seit der Rückkehr meines Mannes aus Norwegen hatte ich versucht, die Weichen für ein Visumverfahren zu stellen. Mein Bestreben ging dahin, das Verfahren möglichst gut vorzubereiten, damit die Zeit der Trennung nicht nochmal so lange und teuer wird.

Wir haben direkt nach der Rückkehr meines Mannes unser Familienbuch beantragt. Ich bin davon ausgegangen, dass damit eine Identitätsüberprüfung durchgeführt wird. Wir wollten diese für das zu erwartende Visumverfahren bereits "in der Tasche zu haben". Überraschenderweise hat die Standesamtsaufsicht aber auf diese Überprüfung verzichtet.

Irgendwann war die Ausländerbehörde dann bereit, meinem Mann eine Vorabzustimmung für das Visumverfahren mitzugeben. Ich habe die Ausländerbehörde gebeten, auch die Identitätsüberprüfung meines Mannes bereits anzuleiern (war kurz davor, das Geld dafür einzuzahlen).

Ich habe bei der Botschaft einen Termin vereinbart und nachgefragt, wie lange das Visumverfahren mit Vorabzustimmung wohl in Anspruch nehmen wird.

In der Antwort stand, dass von ca. 4 Wochen ausgegangen wird (dies wurde auch dem Innenministerium auf Anfrage mitgeteilt).

Da ich im Nigeria-Forum von längeren Bearbeitungszeiten trotz Vorabzustimmung gehört habe, habe ich nochmal nachgefragt und darauf hingewiesen, dass wir zwar über ein Familienbuch verfügen, eine Identitätsüberprüfung aber noch nicht durchgeführt wurde.

Darauf bekam ich von der Botschaft folgendes Mail:

Zitat:
nach Rechtsauffassung der Außenstelle Lagos stellt sich Ihre Angelegenheit derzeit wie folgt dar:

Wenn ein Familienbuch bereits angelegt wurde, ist eine Urkundenüberprüfung nicht mehr notwendig. Hierbei spielt keine Rolle, ob die Urkundenüberprüfung bei der Anlegung des Familienbuchs durchgeführt wurde oder nicht.

Es steht dem deutschen Standesamt frei, in sogenannter „freier Beweiswürdigung“ nigerianische Personenstandsurkunden auch ohne vorherige vertrauensanwaltliche  Überprüfung anzuerkennen. Legt das Standesamt daraufhin ein Familienbuch an, genießt der Antragsteller einen sogenannten Vertrauens-/Bestandsschutz gegenüber anderen  deutschen Behörden.

Es bleibt also bei unserer Mitteilung vom ------, dass - sofern alle anderen Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden und die erforderlichen Unterlagen vorliegen - von einer „nur“ etwa  4-wöchigen Bearbeitungszeit ausgegangen werden kann.


Über diese Mail habe ich mich natürlich sehr gefreut und sie der Ausländerbehörde direkt weitergeleitet. Die anstehende Identitätsüberprüfung haben wir dann natürlich abgebrochen (weil nicht erforderlich).

Ich war aber noch etwas stutzig, was die "erforderlichen Unterlagen" angeht. Mein Anwalt hat dann nochmal nachgefragt, was denn in unserem Fall die erforderlichen Unterlagen wären.

Man schickte ihm die übliche Standardliste. Darin sind natürlich die ganzen Unterlagen aufgeführt, die die Botschaft für diese Identitätsüberprüfung braucht. Auf unsere nochmalige Nachfrage bekamen wir die Auskunft, dass neben Pass, Geburtsurkunde, Familienbuch und Vorabzustimmung auf jeden Fall auch "ältere nigerianische Unterlagen" erforderlich seien. Auf unsere Frage wofür diese notwendig seien, wurde uns dann plötzlich mitgeteilt, dass man diese zunächst prüfen will, um erst dann eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Identitätsüberprüfung nicht doch notwendig sei  :bhf

Ich habe daraufhin die Botschaft nochmal selber kontaktiert und darauf hingewiesen, dass man damit in meinen Augen die Aussage aus dem oben zitierten Mail hinfällig macht. Für mich wäre die Sachlage ganz einfach: Entweder geniesst mein Mann diesen Vertrauensschutz oder nicht. Ich habe darum gebeten, dass bereits im Vorfeld eine verbindliche Entscheidung darüber getroffen würde, ob diese Identitätsüberprüfung nun notwendig sei oder nicht, damit man diese - falls notwendig - bereits im Vorfeld durchführen könne (wir hatten zu der Zeit eh noch eine lange Wartezeit auf den Termin in Lagos). Ich habe darauf hingewiesen, dass es uns ausdrücklich nicht darum gehe, notwendige Überprüfungen zu unterlassen, sondern nur darum, diese möglichst bereits im Vorfeld durchzuführen.

Im Antwortmail wurde mir erklärt, dass man "nicht davon ausgehe", dass eine Identitätsüberprüfung notwendig sei, aber ein Pass, eine Geburtsurkunde und ein Familienbuch unmöglich als alleinige Identifikation ausreiche :bhf

Man bat darum, ihnen die Kontaktdaten zum zuständigen Sachbearbeiter unserer Ausländerbehörde mitzuteilen, damit sie ggf. direkt mit der Ausländerbehörde eine Absprache treffen könne.

Dies habe ich, nachdem die endgültige Entscheidung zur Ausreise meines Mannes getroffen war, getan. Unser Sachbearbeiter hat daraufhin in die Vorabzustimmung folgenden Satz mit aufgenommen:

Zitat:
Wir verzichten ausdrücklich auf die Durchführung einer Urkunden- und Identitätsprüfung


Er hat den Mitarbeiter bei der Botschaft darum gebeten, das Visumverfahren zügig durchzuführen.

Aber auch ihm wurde mitgeteilt, dass die "älteren nigerianischen Unterlagen" unverzichtbar seien. Lt. Auskunft unseres Sachbearbeiters hätte man ihm allerdings versichert, dass man sich nicht an z.B. fehlenden Buchstaben in der Namensschreibung aufhängen würde. Ich hatte den Eindruck, dass es eine reine Formalität darstellt.

Da ich aber mittlerweile sehr misstrauisch geworden bin, habe ich, als ich nach einem neuen Termin fragte, um Kontaktaufnahme seitens des Sachbearbeiters gebeten, weil ich mit ihm abklären wollte, was wir zusätzlich zu den "älteren nigerianischen Unterlagen" vorlegen könnten, falls diese nicht ausreichend oder evtl. nicht auffindbar seien. Ich habe vorgeschlagen, dass z.B. Familienmitglieder meines Mannes eidesstattliche Erklärungen abgeben könnten. Auf diese Frage habe ich keine Antwort bekommen.

Heute erfahre ich von einem Bekannten, der als Vermittler im Kontakt mit dem Abteilungsleiter der Ausländerbehörde ist, er hätte von diesem die Auskunft erhalten, die Botschaft hätte im Gespräch mit unserem Sachbearbeiter "unmissverständlich klar gemacht, dass sie umfangreiche Überprüfungen vornehmen wolle".

Was soll ich jetzt davon halten?

Ich würde so gerne endlich mal ein Ende sehen bzw. unsere Angelegenheit zu einem guten Abschluss bringen. Mein Mann und ich sind es leid in dieser ungeklärten Situation zu leben. Wir hatten schon angefangen, uns diese teure Reise "schönzureden" (mit Aussicht auf eine gemeinsame Rückkehr nach ca. 4 Wochen). Aber jetzt haben wir wieder voll die Panik, dass man uns an der Nase herumführen will.

Gerade durch meine Kontakte im Nigeria-Forum weiß ich, dass z.B. ein fehlender Taufname in diesen "älteren nigerianischen Unterlagen" die Botschaft oft veranlasst, zu verlangen, dass dieser Name dann auch aus dem Pass, der Geburtsurkunde etc. gestrichen wird. In meinen Augen völliger Unsinn - in meinen Unterlagen findet man meinen Taufnamen in der Regel auch nicht. Der steht auch hier nur in "öffentlichen" Dokumenten (d.h. Pass, Geburtsurkunde). Weder in meinen Schulzeugnissen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Bankunterlagen taucht mein zweiter Vorname auf.

Wenn aber die Botschaft beschließt, dass eben genau dieser Namensbestandteil zu entfallen hat, macht sie ja im Zweifelsfall unsere Eheschliessung ungültig. Ggf. ist es auch "nur" notwendig alles zu ändern. Ich habe aber keine Ahnung ob das möglich bzw. wie umfangreich das dann ist.

Mir und meinem gesamten Umfeld ist es schon unbegreiflich, warum mein Mann überhaupt diese Reise antreten muss. Aber das will ich garnicht diskutieren.

Aber die Steine, die man uns jetzt für dieses Visumverfahren in die Wege legt, finde ich nun wirklich als Schikane.

Vielleicht hat ja noch jemand einen guten Tipp für mich, was ich noch tun kann.

Mir fällt jetzt nur noch ein:

- Visumverfahren über andere deutsche Botschaft

- Beschwerde beim Auswärtigen Amt (keine Ahnung, ob das was bringt)

- Auswandern



Sorry, ist jetzt sehr lang geworden.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.01.2006 um 07:15:53
 
Ich frage mich jetzt, warum niemand mehr antwortet.

Mir würde es schon weiterhelfen, wenn z.B. Ronny sich dazu äußern würde, was mit unserem Familienbuch passiert, falls z.B. die Botschaft verlangt, dass Namensbestandteile meines Mannes gestrichen werden.

Es würde mir echt weiterhelfen, wenn uns jemand die derzeitige Angst vor der Reise nach Nigeria nehmen oder wenigstens mildern könnte. Vielleicht mache ich mir ja ganz unnötig Sorgen. Ihr seht, die Hoffnung stirbt zuletzt.
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ronny
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Antwort #6 - 18.01.2006 um 08:08:10
 
Zitat:
Mir würde es schon weiterhelfen, wenn z.B. Ronny sich dazu äußern würde, was mit unserem Familienbuch passiert,


Sorry Muyiwa,

das blicke ich nicht, was da läuft.  Griesgrämig

Ich sehe im Moment ein angelegtes Familienbuch welches nach den Beurkundungsregeln solange als echt und richtig gilt, wie die Unrichtigkeit nicht bewiesen ist.



Auf die inhaltliche Überprüfung welcher Urkunde wurde verzichtet, das kann ich nirgends richtig erkennen? Ich hoffe mal dass da nur auf die Überprüfung der Heiratsurkunde aus Norwegen verzichtet wurde  unentschlossen denn auf die Überprüfung nigerianischer Urkunden würde ich nevernicht verzichten.

(Wobei ich mir allerdings die Frage stelle welch Geistes Kind mein Aufsicht - Kollege ist, sorry )

Insgesamt macht das Ganze den Eindruck als würde aufgrund der verfahrenen Situation derzeit jeder irgendwas machen und sagen, um seine Ruhe zu haben.

Was soll z.B. die ABH mit einer Mail der Botschaft an Dich anfangen, ich persönlich würde sowas einfach löschen wenn ichs bekäme, sorry. Wenn die Botschaft da eine persönliche Meinung vertritt, ist ok, muß ich mich als Behörde ja ned dran halten. Zwinkernd

Der ganze Kladderadatsch sollte denjenigen zu denken geben, die meinen, eine Eheschließung in einem Drittstaat wäre das Allheilmittel. Hoffentlich begreifen das manche in den Nationalitäten-Foren langsam Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 18.01.2006 um 08:58:39
 
Zitat:
denn auf die Überprüfung nigerianischer Urkunden würde ich nevernicht verzichten.


Ist aber leider Gottes passiert. Ich habe es ja auch nicht verstanden. Die Standesbeamtin teilte mir das freudig mit. Aber ich konnte mich damals schon nicht so richtig darüber freuen.

Zitat:
Was soll z.B. die ABH mit einer Mail der Botschaft an Dich anfangen


Ich war ja kurz davor, das Geld für eine Überprüfung in Nigeria einzuzahlen. Ich habe das Mail informativ weitergeleitet und dann dazugeschrieben, dass ich aufgrund dieses Mails davon ausgehe, dass diese Überprüfung jetzt wohl doch nicht mehr notwendig ist. Unser Sachbearbeiter hat das damals genauso gesehen.

Zitat:
Der ganze Kladderadatsch sollte denjenigen zu denken geben, die meinen, eine Eheschließung in einem Drittstaat wäre das Allheilmittel. Hoffentlich begreifen das manche in den Nationalitäten-Foren langsam


Sehe ich genauso. Alle, die mich kontaktiert haben, weil sie auch über eine Eheschließung in Europa nachdachten, haben sich danach entschieden nach Nigeria zu gehen. Ich war völlig ahnungslos, als wir uns zu diesem Schritt entschieden haben. Es ist halt immer das Gleiche: Irgendwelche "brothers" verkaufen einem das als Allheilmittel und warnen eindringlich davor, dies in Afrika zu tun. Ich hatte natürlich Angst vor einer langen Trennung. Das war der Hauptgrund, warum ich mich dazu entschlossen habe. Aber Du glaubst nicht, wie oft ich das schon bereut habe.

Aber insgesamt finde ich, die Botschaft sollte jetzt einfach mal verbindlich Stellung nehmen, ob sie eine Identitätsprüfung für notwendig hält oder nicht. Dann würde ich am nächsten Tag das Geld bei der Ausländerbehörde einzahlen. Aber dieses "es ist nicht notwendig", "wir gehen nicht davon aus, dass es notwendig ist" etc. stösst bei mir auf Unverständnis.

Da ich aber gerne "Ruhe im Karton" hätte, überlege ich eben, ob wir es wagen sollen, einfach mit den Unterlagen, die mein Mann findet dort aufzutauchen. Ich habe mir überlegt, auch solche Unterlagen von mir mitzunehmen, wo ja auch nirgendwo mein zweiter Vorname (Taufname) steht. Ggf. haben wir ja Glück. Aber auf der anderen Seite hatten wir soviel Pech, dass ich auf Glück nicht mehr vertrauen möchte.

Ich bin echt ratlos.

Aber wie gesagt: Ich frage mich immer noch, was würde schlimmstenfalls mit unserem Familienbuch passieren, wenn darauf bestanden wird, den Taufnamen wegzulassen?
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Antwort #8 - 18.01.2006 um 09:01:52
 
Nochwas:

Zitat:
Wenn die Botschaft da eine persönliche Meinung vertritt, ist ok, muß ich mich als Behörde ja ned dran halten.


Die Ausländerbehörde hält die Überprüfung ja auch nicht mehr für notwendig. Sie hat es ja explizit mit in die Vorabzustimmung mit aufgenommen.

Es ist die Botschaft, die da offenbar von ihrer eigenen Meinung abweicht.
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Antwort #9 - 18.01.2006 um 12:05:18
 
Zitat:
Aber wie gesagt: Ich frage mich immer noch, was würde schlimmstenfalls mit unserem Familienbuch passieren, wenn darauf bestanden wird, den Taufnamen wegzulassen?


Hi,

es müßte berichtigt werden, wenn es unrichtig ist. Aber ich hab da im Moment so meine Zweifel, ob das durch die Botschaft tatsächlich gefordert werden kann.

Grüße
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Antwort #10 - 18.01.2006 um 19:49:07
 
Zitat:
es müßte berichtigt werden, wenn es unrichtig ist.


Sorry, dass ich das jetzt nochmal hinterfragen muss. Aber ich habe eben mal wieder überhaupt keine Ahnung und möchte wissen, wie aufwändig das ist.

Was genau wäre zu tun? Kann das Standesamt das dann tun oder muss alles wieder zur Standesamtsaufsicht?

Zitat:
Aber ich hab da im Moment so meine Zweifel, ob das durch die Botschaft tatsächlich gefordert werden kann.


Meinst Du auf unseren Fall bezogen oder allgemein?

Falls Du es allgemein meinst, dann kann ich Dir mitteilen, dass ich mindestens 3 Paare kenne, wo genau das gefordert wurde und das Visum auch erst danach ausgestellt wurde.
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Antwort #11 - 18.01.2006 um 20:35:03
 
Zitat:
Was genau wäre zu tun? Kann das Standesamt das dann tun oder muss alles wieder zur Standesamtsaufsicht?


Hallo Muyiwa,

Ich kanns ned verschieben, deswegen stelle bitte dazu eine Frage im Unterforum PStR Zwinkernd

Das würde hier den Thread sprengen, nur soviel: es ginge nicht durch das Standesamt allein Zwinkernd

Grüße
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