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einreise zwecks Eheschließung (Gelesen: 1.344 mal)
muratti007
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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15.01.2006 um 03:37:05
 
Hallo Leute...

Ich will meine Verlobte aus der Türkei nach Deutschland holen wegen Eheschließung besitze die
Deutsche Staatsangehörigkeit und habe unbefristete Arbeit  verdiene ca 1700 Euro monat .Oktober 2004 hat meine Verlobte
bei der Botschaft eine Antrag auf Familienzusammenführung gestellt diese wurde am  30.12.2004
abgelehnt wegen der begründung das ihre Lebensunterhalt nicht gesichert ist .Ich habe mein Anwalt
eingeschaltet und warte immer noch das es mit der Visum klappt bis jetzt ist nichts Pasiert .
Meine Frage was für gründe kann es denn geben den Visum bei meine Verlobten abzulehnen und könnte
mein Anwalt mit seine schreiben was bewirken was könnte ich noch tun damit meine Verlobte ihren
Visum bald bekommt???

Mache mir Sorgen das es nicht klappt

Auf eure Antworten wäre ich dankbar

Viele Grüße Murat  Smiley 

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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.01.2006 um 14:19:52
 
Hallo muratti007,

der Visumantrag zur Eheschließung wurde im Oktober 2004 gestellt und im Dezember 2004 abgelehnt. Jetzt haben wir Januar 2006 und es ist zwischenzeitlich nichts passiert? Ist gegen die Ablehnung des Visums bei der Botschaft remonstriert worden? Ist eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig?

Seit wann hast du den Anwalt? Was hat er unternommen?

Allgemein kann man sagen, dass der Lebensunterhalt bis zur Eheschließung gesichert sein muss. Dies geschieht im Regelfall durch eine Verpflichtungserklärung. Wenn dein Einkommen dafür nicht ausreicht, kann sich theoretisch auch jemand anderes für deine Verlobte verpflichten.

Nach der Eheschließung kommt es dann nicht mehr auf die Sicherung des Lebensunterhaltes an, da du deutscher Staatsangehöriger bist.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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muratti007
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.01.2006 um 15:40:12
 
Danke für deine schnelle Antwort


Soory ich hebe den Datum falsch eingetippt es sollte 2005 sein nicht 2004 .Den Anwalt hatte ich vor 2 wochen eingeschaltet aber es tut sich nichts .Die Verpflichtungserklärung hatte ich bei der AB abgegeben
wie läuft es mit einem Bürgen würde es reichen um den Visum zu kriegen kann ich es noch nachträglich
abgeben ???
PS:das ist meine 2 Ehe die von der AB wollten damals überprüfen ob ich meine EX noch unterhalt bezahle
aber die Kinder leben bei mir und ich bezahle kein Unterhalt hat es was damit zu tun das meine Verlobte kein Visum bekommt?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.01.2006 um 15:49:30
 
Zitat:
Soory ich hebe den Datum falsch eingetippt es sollte 2005 sein nicht 2004


ok, das klingt schon besser Zwinkernd

Zitat:
Die Verpflichtungserklärung hatte ich bei der AB abgegeben  

wurde darauf angegeben: Bonität gegeben ?

Zitat:
das ist meine 2 Ehe die von der AB wollten damals überprüfen ob ich meine EX noch unterhalt bezahle

das passt mit der Aussage, dass du die Verpflichtungserklärung schon abgegeben hast nicht so ganz zusammen...

Zitat:
wie läuft es mit einem Bürgen würde es reichen um den Visum zu kriegen kann ich es noch nachträglich  
abgeben ???


nicht zwingend, wenn das Visum bereits abgelehnt wurde und im Rahmen des Remonstrations- bzw- Klageverfahrens neue Erkenntnisse bzw. ein neuer Sachverhalt hinzukommt (z.B. neue Verpflichtungserklärung) dann könnte die Zustimmung schon noch nachträglich gegeben werden, die ABH ist dazu aber nicht verpflichtet.

Hat dein Anwalt schon remonstriert?
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muratti007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.01.2006 um 18:36:26
 
Mein Antwort drauf ist die Verpflichtungserklärung habe ich abgegeben der SB sagte es muß noch überprüft werden ob ich Unterhaltsverpflichtet bin mit der Bonität weiß ich nicht.
Mein Anwalt hat ein Fax am 5.01.2005 geschickt da steht drauf  das die Sache noch mal überprüft werden soll wenn es nicht zu einer antragsgemäßen Entscheidung kommt bittet er um die herausgabe eines
Remonstrationsbescheid. Die ABH hat sich nicht gerührt was kann man da machen habe da angerufen
da geht keiner ans Telefon kann ich noch falls es zu einer absage der Visum kommt mit ein Bürgen
den Visum kriegen oder muß mann ein neuen Antrag abgeben was wiederum mit langen Wartezeiten
verbunden ist...

Gruß Murat
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.01.2006 um 18:39:58
 
Zitat:
Die ABH hat sich nicht gerührt


Hi Murat,

so wie es aussieht hat die ABH da im Moment nichts mehr mit zu tun, weil die Botschaft den Remonstrationsbescheid erläßt.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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muratti007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.01.2006 um 18:55:13
 
Dann heißt es klagen und 2 jahre warten dazu habe ich nicht die Nerven
ich werde dann in der Türkei Heiraten dann müßte es leichter gehen mit
dieser Verdammten Visum ...

Grüße Murat
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